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Umzug Checkliste: So gelingt Ihr Wohnungswechsel ohne Stress

Ein Umzug bedeutet weit mehr als nur das Packen von Kisten: Kündigungsfristen einhalten, Wohnungsübergabe dokumentieren, Versorger informieren, ummelden – wer nichts vergisst, spart Zeit, Geld und Ärger. Diese Umzugs-Checkliste begleitet Sie Schritt für Schritt vom alten Wohnort bis zum neuen Zuhause. Alle wichtigen Punkte – rechtlich geprüft vom Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.

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Umzug Checkliste
Inhaltsverzeichnis

Am alten Wohnort: Rechtzeitig kündigen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Im Mietvertrag kann eine kürzere Frist vereinbart sein – auch diese gilt. Eine vor dem 1.9.2001 individuell (!) vereinbarte längere Frist kann im Einzelfall noch wirksam sein – lassen Sie das vorsorglich beim Mieterverein prüfen.

Wichtig ist der Zeitpunkt des Zugangs: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter sein, der bei der Kündigungsfrist mitzählen soll. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein – bei mehreren Mietern von jedem einzelnen.

Zugang beweisen können! Im Streitfall müssen Sie als Mieter beweisen, dass die Kündigung beim Vermieter angekommen ist. Versenden Sie daher per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie persönlich gegen Quittung.

Mehr zur Kündigung: Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Kündigung der Mietwohnung“.

Zustand der Wohnung prüfen

Der Mieter muss die Wohnung grundsätzlich nur so zurückgeben, wie es im Mietvertrag vereinbart ist. Prüfen Sie daher rechtzeitig vor dem Auszug:

Schönheitsreparaturen prüfen lassen! Der Bundesgerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass viele formularvertragliche Schönheitsreparatur-Klauseln unwirksam sind. Bevor Sie streichen oder renovieren, lohnt sich eine Prüfung beim Mieterverein – das spart oft mehrere hundert Euro.

Mehr zum Thema: Lesen Sie unseren Ratgeber „Schönheitsreparaturen“.

Wohnungsübergabe richtig durchführen

Die Wohnungsübergabe ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern – gehen Sie das Thema gewissenhaft an:

Detaillierte Anleitung: Lesen Sie unseren Ratgeber „Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll“.

Umzugsplanung: Spedition oder eigene Regie?

Eine Speditionsfirma ist teurer als ein Umzug in Eigenregie, erledigt den Umzug aber fachmännisch und übernimmt das Haftungsrisiko. Empfehlenswert sind Spediteure mit Qualitätsmanagement-Zertifikat (z. B. MÖFORM- oder AMÖ-Zertifikat). Diese Firmen sind an entsprechenden Symbolen erkennbar.

Wichtige Abmeldungen und Adressänderungen

Vor und während des Umzugs gibt es zahlreiche Adressänderungen und Abmeldungen zu erledigen. Wer hier nichts vergisst, vermeidet Probleme wie Doppelzahlungen, verlorene Post oder Bußgelder.

Persönliche Gegenstände und „Erste-Hilfe-Kiste"

Bestimmte Dinge sollten Sie während des Umzugs persönlich bei sich behalten und nicht im Möbelwagen verstauen:

Praxis-Tipp: Kennzeichnen Sie die Erste-Hilfe-Kiste besonders deutlich. Nach einem anstrengenden Umzugstag wollen Sie nicht erst zehn Kartons aufreißen, um an Handtücher und Bettwäsche zu kommen.

Am neuen Wohnort: Mietvertrag und Übergabe

Vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags sollten Sie diesen gründlich prüfen – am besten beim Mieterverein. Vergewissern Sie sich auch, dass die Wohnung zum vereinbarten Termin bezugsfertig ist.

Auch beim Einzug ist die Wohnungsübergabe entscheidend: Führen Sie gemeinsam mit dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten eine Begehung durch und halten Sie folgende Punkte im Übergabeprotokoll fest:

Wohnung „betriebsbereit" machen

Selbst installieren kann teuer werden! Wenn der Fachmann einen Fehler macht, zahlt seine Versicherung. Wenn Sie selbst einen Fehler machen (z. B. beim Anschluss von Gasherden oder Waschmaschinen), haften Sie persönlich – mit allen finanziellen Folgen.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Seit dem 1. November 2015 ist auch der Wohnungsgeber (Vermieter) zur Mitwirkung verpflichtet:

Was am neuen Wohnort sonst noch zu erledigen ist

Zusammenfassung: Umzugs-Checkliste auf einen Blick

Häufige Fragen zum Umzug

Wie lange ist die Kündigungsfrist als Mieter?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Im Mietvertrag kann eine kürzere Frist vereinbart sein – dann gilt diese. Für Verträge vor dem 1.9.2001 können individuell vereinbarte längere Fristen noch wirksam sein. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Mietvertrag beim Mieterverein prüfen lassen.

Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel enthält und Schönheitsreparaturen objektiv nötig sind. Viele Klauseln sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam – bevor Sie streichen, lohnt sich daher eine Klausel-Prüfung.

Zählerstände ablesen, gemeinsame Begehung mit Vermieter, Zeugen mitbringen, alle Punkte im Übergabeprotokoll dokumentieren und eine Kopie aushändigen lassen. Bei bekannten Mängeln das Minderungsrecht ausdrücklich vorbehalten.

Nur wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben. Bei Umzug innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen.

Sie riskieren ein Bußgeld. Seit dem 1.11.2015 muss auch der Vermieter den Ein- oder Auszug bestätigen – verweigert er das, müssen Sie es der Meldebehörde mitteilen. Sonst können auch Sie sanktioniert werden.

Erfahrungsgemäß zwischen dem 6.–13. und dem 18.–24. eines Monats. Vergleichen Sie mindestens drei Kostenvoranschläge und achten Sie auf zertifizierte Spediteure (MÖFORM- oder AMÖ-Zertifikat).

Ausweise, Schlüssel, Dokumente, Werkzeug, Verbandszeug, Putzzeug sowie alles, was Sie in der neuen Wohnung sofort brauchen (Lampen, Handtücher, Bettwäsche). Diese Kiste sollten Sie persönlich transportieren und besonders kennzeichnen.

Umzug mit Beratung: sicher und stressfrei

Ein Umzug ist organisatorisch und rechtlich anspruchsvoll. Falsche Kündigungsfristen, unwirksame Schönheitsreparatur-Klauseln oder fehlerhafte Übergabeprotokolle können teuer werden. Der Mieterverein Dresden begleitet Sie bei Kündigung, Übergabe und neuem Mietvertrag – sowohl am alten als auch am neuen Wohnort.

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