Beiträge & Kosten
Die Mitgliedschaft im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. kostet 96 € im Jahr pro Haushalt – inklusive Rechtsschutz, Beratung und Schriftverkehr. Hier finden Sie alle Beitragsdetails, Ermäßigungen und Zahlungsmodalitäten im Überblick.
Bereits Mitglied? → Termin vereinbaren: 0351 866450 oder → Mein DMB Login

Jahresbeitrag und Aufnahmegebühr im Überblick
Der Mieterverein Dresden finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge – ohne öffentliche Gelder. Dadurch ist gewährleistet, dass wir ausschließlich im Interesse unserer Mitglieder tätig sind.
Beitrag im Detail
Der Jahresbeitrag beträgt 96 € pro Haushalt und wird einmalig pro Kalenderjahr erhoben. Er setzt sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag und dem Beitrag für die DMB-Rechtsschutzversicherung. Beratung, Schriftverkehr und Rechtsschutz sind im Beitrag enthalten.
Bei Eintritt in den Verein wird zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 € erhoben.
Im Jahresbeitrag enthalten
- Mitgliedsbeitrag für Beratung und Schriftverkehr
- Beitrag für die DMB-Rechtsschutzversicherung
- Zustellung der MieterZeitung
- Zustellung des Newsletters
- Zugang zum Mitgliederportal „Mein DMB"
Sie haben bereits eine eigene Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie für Ihr Mietobjekt bereits über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie sich den Versicherungsanteil im Jahresbeitrag erlassen lassen.
- Reduzierter Jahresbeitrag: 72 € pro Haushalt statt 96 €
- Voraussetzung: Vorlage einer Kopie Ihrer Versicherungspolice
- Antrag formlos beim Mieterverein
So zahlen Sie nur den Mitgliedsbeitrag – die Beratung und der Schriftverkehr bleiben Ihnen erhalten, der Versicherungsbeitrag entfällt.
Beitragsermäßigungen
Für Mitglieder mit geringerem Einkommen gewährt der Mieterverein Dresden eine Beitragsermäßigung von bis zu 32 € pro Jahr. Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender Nachweise.
- Studierende mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung
- Dresden-Pass-Inhaber mit aktuellem Dresden-Pass
- Bürgergeld-Empfänger mit aktuellem Bewilligungsbescheid
Die Ermäßigung wird ab dem Tag der Antragstellung gewährt – eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Der Antrag muss nach Ablauf der jeweiligen Berechtigung erneut gestellt werden.
Beitragshöhe im zweiten Mitgliedsjahr
Im Aufnahmejahr zahlen Sie unabhängig vom Eintrittsmonat den vollen Jahresbeitrag. Im zweiten Mitgliedsjahr richtet sich der Beitrag nach dem Quartal Ihres Eintritts.
Januar - März
100 %
des Jahresbeitrages
April - Juni
75 %
des Jahresbeitrages
Juli - September
50 %
des Jahresbeitrages
Oktober - Dezember
25 %
des Jahresbeitrages
Die Staffelung gilt einmalig für das zweite Mitgliedsjahr. Ab dem dritten Mitgliedsjahr wird wieder der volle Jahresbeitrag von 96 € fällig – jeweils bis zum 31. Januar. Beim SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung am 17. Februar.
Zahlungsmöglichkeiten
Den Mitgliedsbeitrag können Sie auf drei Wegen begleichen. Wir empfehlen das SEPA-Lastschriftverfahren – es ist für Sie und uns am unkompliziertesten und vermeidet zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
- SEPA-Lastschrift (empfohlen) – Termingerechter Einzug ohne Zusatzgebühren
- Überweisung – Auf das Vereinskonto, mit 5 € Verwaltungsgebühr pro Jahr
- Barzahlung – In der Geschäftsstelle am Fetscherplatz 3, mit 5 € Verwaltungsgebühr pro Jahr
Die Bankverbindung für Überweisungen sowie das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie in der Beitragsordnung 2026 und im SEPA-Lastschriftmandat.
Warum der Mieterverein Dresden?
Seit vielen Jahren Ihre verlässliche Adresse für Mietrecht in Dresden und Umgebung.
Seit 1990
In Dresden und Umgebung aktiv
30.000 Mitglieder
Vertrauen auf unsere Beratung
7 Juristen
Spezialisiert auf Mietrecht
DMB-Mitglied
Teil des Deutschen Mieterbunds
Dokumente und weiterführende Informationen
Alle Details zur Beitrags- und Gebührenordnung sowie das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier zum Download. Wenn Sie mehr über die Vorteile der Mitgliedschaft oder den Mietrechtsschutz wissen möchten, geht es auf den weiterführenden Seiten in die Tiefe.
Alle Beitragsregelungen, Aufnahmegebühr, Ermäßigungen, Quartals-Staffelung und Zahlungsmodalitäten im offiziellen Dokument.
Formular zum Erteilen der Einzugsermächtigung für die Beitragszahlung per Lastschrift.
Welche Leistungen im Beitrag enthalten sind – juristische Beratung, Schriftverkehr, Rechtsschutz und mehr
Versicherungsumfang, Deckungssumme und Bedingungen der DMB Rechtsschutz im Detail
Häufige Fragen zu Beiträgen und Kosten
Was ist im Jahresbeitrag enthalten?
Der Jahresbeitrag von 96 € umfasst die juristische Beratung zu allen Mietrechtsfragen für die selbstbewohnte Wohnung, den außergerichtlichen Schriftverkehr durch unsere Juristen, die DMB-Rechtsschutzversicherung für gerichtliche Verfahren sowie die Zustellung der MieterZeitung und den Zugang zum Mitgliederportal „Mein DMB“. Es gibt keine zusätzlichen Kosten für die Beratung – im Versicherungsfall fällt lediglich eine Selbstbeteiligung von 100 € an.
Wann muss ich den Beitrag zahlen?
Im Aufnahmejahr zahlen Sie den vollen Jahresbeitrag direkt beim Eintritt. Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Beitrag jährlich bis zum 31. Januar fällig. Beim SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung am 17. Februar oder am darauffolgenden Banktag.
Kann ich den Beitrag reduzieren, wenn ich bereits eine Rechtsschutzversicherung habe?
Ja. Wenn Sie für Ihr Mietobjekt bereits privat über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie sich nach Vorlage einer Kopie der Police den Versicherungsanteil erlassen lassen. Ihr Jahresbeitrag reduziert sich dann auf 72 €.
Wer kann eine Beitragsermäßigung beantragen?
Studierende mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung, Inhaber des Dresden-Passes und Bürgergeld-Empfänger können eine Beitragsermäßigung von bis zu 32 € pro Jahr beantragen. Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender Nachweise. Die Ermäßigung wird ab dem Tag der Antragstellung gewährt – eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich.
Was kostet die Aufnahme einer Zweitwohnung?
Für Zusatzobjekte – etwa eine Zweitwohnung oder eine Wohnung für Angehörige – fällt ein zusätzlicher Beitrag an: 68 € pro Jahr für jede zusätzliche Wohnung. Rechtsschutz für diese Objekte kann formlos bei der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG beantragt werden. Über Versicherungsschutz und Beitragshöhe entscheidet ausschließlich der Versicherer.
Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Falls Sie den Beitrag einmal nicht fristgerecht zahlen können, erhalten Sie zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung. Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich jederzeit an unseren Vorstand wenden – Stundungen oder Ratenzahlungen sind im Einzelfall möglich. Wichtig: Bei längerer Nichtzahlung kann der Anspruch auf Beratung und Rechtsschutz vorübergehend entfallen.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft wird kalenderjährlich abgerechnet. Eine Kündigung ist nach unserer Satzung zum Ende eines Kalenderjahres möglich, frühestens jedoch zum Ende des nächsten Kalenderjahres nach Aufnahme. Die schriftliche Kündigung muss uns spätestens bis zum 30. September zugehen.
Jetzt Ihre Rechte als Mieter durchsetzen
Mit 96 € im Jahr sichern Sie sich juristische Beratung zu allen Mietrechtsfragen, außergerichtlichen Schriftverkehr und den DMB Rechtsschutz für gerichtliche Verfahren – ohne separate Anträge, ohne versteckte Kosten.
So finden Sie uns
Wir sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.
Kontakt
- Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.
- Fetscherplatz 3
- 01307 Dresden
- Telefon: 0351 866450
- Fax: 0351 8664511
- E-Mail: info@mieterverein-dresden.de