Kurzmitgliedschaft beim Mieterverein Dresden
Sie haben ein akutes Mietrechtsproblem und brauchen kurzfristig juristische Beratung – aber ohne sich langfristig binden zu wollen? Die Kurzmitgliedschaft im Mieterverein Dresden bietet Ihnen drei Monate Zugang zu unserer Mietrechtsberatung. Einmaliger Beitrag ab 45 €, ohne automatische Verlängerung.

Was ist die Kurzmitgliedschaft?
Die Kurzmitgliedschaft ist ein zeitlich befristetes Beratungsangebot des Mietervereins Dresden für alle, die akut mietrechtliche Unterstützung benötigen, sich aber nicht langfristig an einen Verein binden möchten. Mit nur einem einmaligen Beitrag erhalten Sie für drei Monate Zugang zur juristischen Beratung durch unsere erfahrenen Mietrechtsjuristen.
Die Kurzmitgliedschaft endet automatisch nach drei Monaten – ganz ohne Kündigung. Es entstehen keine weiteren Kosten und keine Verlängerung. Sie haben also vollständige Kontrolle über Dauer und Aufwand Ihrer Mitgliedschaft.
Für wen eignet sich die Kurzmitgliedschaft?
Die Kurzmitgliedschaft ist die richtige Wahl, wenn Sie schnelle, kompetente Hilfe brauchen, ohne eine langfristige Verpflichtung einzugehen. Diese Situationen sprechen für eine Kurzmitgliedschaft.
Akutes Mietrechtsproblem
Sie haben gerade eine Mieterhöhung, Kündigung oder hohe Nebenkostennachzahlung erhalten und brauchen schnelle juristische Einschätzung – ohne langfristige Mitgliedschaft.
Beratung erstmal testen
Sie sind sich noch nicht sicher, ob eine dauerhafte Mitgliedschaft für Sie sinnvoll ist und möchten zunächst das Beratungsangebot kennenlernen.
Rabatt für Studierende
Sie studieren in Dresden und benötigen mietrechtliche Beratung zu Ihrer Studentenwohnung – mit Studentenausweis erhalten Sie einen reduzierten Beitrag.
Eckdaten der Kurzmitgliedschaft
Dauer
3 Monate
Ab dem Aufnahmedatum drei Monate Beratungszugang. Die Mitgliedschaft endet automatisch ohne Kündigung.
Umfang
3 Beratungen
Innerhalb der Laufzeit nutzen Sie bis zu drei Beratungseinheiten à 20 Minuten – persönlich oder telefonisch.
Kosten Standard
45 €
Einmaliger Beitrag, bar bei Eintritt zu entrichten. Keine weiteren Kosten während der Laufzeit
Kosten Studierende
35 €
Mit gültigem Studentenausweis: reduzierter Beitrag von 35 €.
Was die Kurzmitgliedschaft umfasst – und was nicht
Damit Sie wissen, was Sie von der Kurzmitgliedschaft erwarten können, hier ein klarer Überblick über die enthaltenen Leistungen und die bewussten Einschränkungen gegenüber der Vollmitgliedschaft.
Im Beitrag enthalten:
- Mietrechtsberatung durch erfahrene Juristen
- Bis zu drei Beratungstermine à 20 Minuten
- Telefonische oder persönliche Beratung in unseren Beratungsstellen
- Beratung zu allen mietrechtlichen Fragen rund um die selbst genutzte Wohnung
Im Beitrag nicht enthalten:
- Keine Mietrechtsschutzversicherung – kein Versicherungsschutz für gerichtliche Verfahren
- Keine Anfertigung von Schriftsätzen durch unsere Juristen
- Keine Zustellung der Mieterzeitung
- Kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
Aus Kurzmitgliedschaft wird Vollmitgliedschaft – ohne Mehrkosten
Wenn Sie sich während Ihrer Kurzmitgliedschaft entscheiden, langfristig Mitglied zu werden, profitieren Sie von einer einmaligen Anrechnungsregelung: Ihr bereits gezahlter Kurzmitgliedschafts-Beitrag wird vollständig auf die Vollmitgliedschaft angerechnet.
So funktioniert die Anrechnung:
Stellen Sie spätestens einen Monat nach Ende der Kurzmitgliedschaft einen Antrag auf Vollmitgliedschaft, wird Ihr einmaliger Kurzmitgliedschafts-Beitrag (45 € bzw. 35 €) auf folgende Kosten der Vollmitgliedschaft angerechnet:
- Aufnahmegebühr (15 €)
- Erster fälliger Jahresbeitrag (96 €)
Beispiel: Sie zahlen 45 € für die Kurzmitgliedschaft, beraten sich bei uns, und entscheiden sich danach für die Vollmitgliedschaft. Statt 15 € Aufnahme + 96 € Jahresbeitrag (= 111 €) zahlen Sie nach Anrechnung nur 66 € für das erste Jahr Vollmitgliedschaft.
Warum der Mieterverein Dresden?
Seit vielen Jahren Ihre verlässliche Adresse für Mietrecht in Dresden und Umgebung.
Seit 1990
In Dresden und Umgebung aktiv
30.000 Mitglieder
Vertrauen auf unsere Beratung
7 Juristen
Spezialisiert auf Mietrecht
DMB-Mitglied
Teil des Deutschen Mieterbunds
So beantragen Sie Ihre Kurzmitgliedschaft
Die Beantragung erfolgt in wenigen Schritten. Laden Sie den passenden Antrag herunter, füllen Sie ihn aus und bringen Sie ihn mit dem einmaligen Beitrag in bar zu einer unserer Beratungsstellen.
1.
Antrag herunterladen
Wählen Sie das passende Antragsformular: Standard-Kurzmitgliedschaft für Wohnungsmieter oder die Studierenden-Variante.
2.
Antrag ausfüllen
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten und die Anschrift Ihrer Wohnung ein. Bei der Studierenden-Variante halten Sie zusätzlich Ihren gültigen Studentenausweis bereit.
3.
Persönlich abgeben
Bringen Sie den ausgefüllten Antrag und den einmaligen Beitrag (45 € bzw. 35 €) in bar zu einer unserer Beratungsstellen. Vor Ort können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.
Anträge und Informationsblätter
Antragsformular speziell für Studierende mit Studentenausweis (35 €)
Häufige Fragen zur Kurzmitgliedschaft
Kann ich die Kurzmitgliedschaft online beantragen?
Die Beantragung erfolgt über das Antragsformular, das Sie hier auf der Seite herunterladen können. Den ausgefüllten Antrag bringen Sie gemeinsam mit dem einmaligen Beitrag (in bar) zu einer unserer Beratungsstellen. Eine reine Online-Beantragung ist aktuell nicht möglich.
Warum muss der Beitrag in bar bezahlt werden?
Die Bar-Zahlung erfolgt direkt bei Eintritt in der Beratungsstelle. So ist Ihre Kurzmitgliedschaft sofort aktiv und Sie können unmittelbar einen Beratungstermin vereinbaren.
Verlängert sich die Kurzmitgliedschaft automatisch?
Nein. Die Kurzmitgliedschaft endet automatisch nach drei Monaten ab Aufnahmedatum. Es entstehen keine weiteren Kosten und keine Verlängerung – Sie müssen nichts kündigen.
Was passiert, wenn ich mehr als drei Beratungstermine brauche?
Innerhalb der Kurzmitgliedschaft sind drei Beratungseinheiten à 20 Minuten enthalten. Wenn Sie darüber hinaus Beratungsbedarf haben, können Sie jederzeit einen Antrag auf Vollmitgliedschaft stellen.
Kann ich die Kurzmitgliedschaft mehrfach in Anspruch nehmen?
Die Kurzmitgliedschaft ist als einmaliges Einstiegsangebot konzipiert. Wenn Sie wiederholt Beratungsbedarf haben, empfehlen wir den Wechsel in eine Vollmitgliedschaft, die unbegrenzten Beratungszugang und zusätzlich Versicherungsschutz bietet.
Erhalte ich als Kurzmitglied auch Rechtsschutz für ein Gerichtsverfahren?
Nein. Die Mietrechtsschutzversicherung ist ausschließlich Bestandteil der Vollmitgliedschaft. Als Kurzmitglied erhalten Sie juristische Beratung, aber keinen Versicherungsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen.
Was bedeutet die Anrechnungsregelung beim Wechsel zur Vollmitgliedschaft?
Wenn Sie spätestens einen Monat nach Ende Ihrer Kurzmitgliedschaft einen Antrag auf Vollmitgliedschaft stellen, wird Ihr bereits gezahlter Kurzmitgliedschafts-Beitrag auf die Aufnahmegebühr und den ersten Jahresbeitrag der Vollmitgliedschaft angerechnet. Die Kurzmitgliedschaft kostet Sie also effektiv keine Mehrkosten, wenn Sie sich später für eine dauerhafte Mitgliedschaft entscheiden.
Welche Unterlagen brauche ich für die Kurzmitgliedschaft?
Für die Standard-Kurzmitgliedschaft benötigen Sie nur das ausgefüllte Antragsformular und den Beitrag in bar. Studierende bringen zusätzlich einen für das laufende Semester gültigen Studentenausweis mit.
Mietrechtsberatung in drei Monaten – ohne Verpflichtung
Laden Sie den passenden Antrag herunter, kommen Sie in eine unserer Beratungsstellen und starten Sie noch heute mit Ihrer Mietrechtsberatung. Einmaliger Beitrag, klare Bedingungen, keine automatische Verlängerung.
So finden Sie uns
Wir sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.
Kontakt
- Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.
- Fetscherplatz 3
- 01307 Dresden
- Telefon: 0351 866450
- Fax: 0351 8664511
- E-Mail: info@mieterverein-dresden.de