Sie sind hier: Mieterverein DresdenLeistungenMieterhöhung prüfen lassen

Mieterhöhung prüfen lassen in Dresden

Mieterhöhungsschreiben erhalten? Bevor Sie zustimmen, sollten Sie wissen: Viele Mieterhöhungen sind formal oder inhaltlich fehlerhaft. Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen gründlich und sagen Ihnen, ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich zustimmen müssen.

Bereits Mitglied? → Termin vereinbaren: 0351 866450 oder → Mein DMB Login

Mieterhlöhung prüfen lassen Dresden

Wann sich eine juristische Prüfung der Mieterhöhung lohnt

Viele Mieterhöhungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Lassen Sie Ihr Schreiben prüfen, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

Was unsere Juristen für Sie prüfen

Mieterhöhungen prüfen wir in der Regel gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Eine reine Online-Beratung ist hier oft nicht sinnvoll, weil häufig Rückfragen zur Wohnung, zur Ausstattung und zur bisherigen Miete erforderlich sind. Bitte reichen Sie das Mieterhöhungsschreiben, Ihren Mietvertrag und weitere relevante Unterlagen möglichst vorab ein, damit wir den Termin gut vorbereiten können.

Ihr Ergebnis: Sie erhalten im Beratungstermin eine rechtliche Einschätzung zur Mieterhöhung und eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie bei der Antwort an die Vermieterseite oder übernehmen den außergerichtlichen Schriftverkehr für Sie.

So läuft die Prüfung ab

In vier Schritten zur juristischen Einschätzung.

1.

Mitglied werden

Online in unter 5 Minuten – oder persönlich in unserer Geschäftsstelle am Fetscherplatz.

2.

Unterlagen einreichen

Per E-Mail, über das Mitgliederportal „Mein DMB“ oder persönlich vor Ort. Wir benötigen das Schreiben mit allen Anlagen und Ihren aktuellen Mietvertrag.

→ Sie sind bereits Mitglied? Jetzt Dokumente per E-Mail einreichen oder in Mein DMB einloggen.

3.

Juristische Prüfung

Unser Team prüft Form, Frist und Höhe – inklusive Abgleich mit dem aktuellen Dresdner Mietspiegel.

4.

Ergebnis besprechen

Persönlich oder telefonisch im Termin. Auf Wunsch übernehmen wir die Antwort an Ihren Vermieter.

Unser Experte zum Thema

Florian Bau

„Viele Mieter zahlen jahrelang zu viel, weil sie eine fehlerhafte Mieterhöhung nicht hinterfragen. Eine Prüfung dauert oft nur wenige Minuten – und kann hunderte Euro sparen."

Warum der Mieterverein Dresden?

Seit vielen Jahren Ihre verlässliche Adresse für Mietrecht in Dresden und Umgebung.

Seit 1990

In Dresden und Umgebung aktiv

30.000 Mitglieder

Vertrauen auf unsere Beratung

7 Juristen

Spezialisiert auf Mietrecht

DMB-Mitglied

Teil des Deutschen Mieterbunds

Was kostet die Prüfung Ihrer Mieterhöhung?

Als Mitglied im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. ist die Prüfung Ihrer Mieterhöhung im Jahresbeitrag enthalten – ohne Zusatzkosten.

Eine berechtigt abgewehrte Mieterhöhung spart oft ein Vielfaches des Jahresbeitrags – Monat für Monat.

Was Ihre Mitgliedschaft umfasst

Häufige Fragen zu Mieterhöhungen & Prüfung

Wie schnell prüfen Sie meine Mieterhöhung?

Die Prüfung einer Mieterhöhung erfolgt in der Regel in einem persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen möglichst vorab ein. 

Wir benötigen das vollständige Mieterhöhungsschreiben inklusive aller Anlagen (etwa Mietspiegelauszug oder Vergleichswohnungen) sowie Ihren aktuellen Mietvertrag. Bei Modernisierungsumlagen zusätzlich die Modernisierungsankündigung.

Ist die Mieterhöhung formal oder inhaltlich fehlerhaft, müssen Sie nicht oder nur teilweise zustimmen. Wir formulieren auf Wunsch ein Antwortschreiben an Ihren Vermieter und unterstützen Sie im weiteren Verlauf.

Bei einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Sie nicht aktiv widersprechen. Es genügt, wenn Sie nicht zustimmen. Erteilen Sie keine Zustimmung, stimmen Sie nur teilweise zu oder erklären Sie die Zustimmung nur unter Vorbehalt, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Ja, in Dresden gilt seit dem 13. Juli 2022 die Mietpreisbremse. Sie ist insbesondere bei Neuvermietungen relevant, kann aber im Einzelfall auch laufende Mietverhältnisse beeinflussen. Ob sie in Ihrem Fall greift, prüfen wir individuell.

Ja. Modernisierungsumlagen unterliegen besonderen Regeln – etwa der 8-%-Umlagegrenze und einer Härtefallklausel. Wir prüfen sowohl die Modernisierungsankündigung als auch die anschließende Mieterhöhung.

Jetzt Ihre Rechte als Mieter durchsetzen

Werden Sie jetzt Mitglied und sichern Sie sich die juristische Unterstützung für alle Mietrechtsfragen – inklusive Mietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen.

So finden Sie uns

Wir sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.

Kontakt