Sie sind hier: Mieterverein DresdenMitglied werdenMieterverein Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu Mitgliedschaft & Beratung

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) zu unserer Beratung, der Mitgliedschaft und unseren Online-Angeboten. Sollten dennoch Punkte offenbleiben, sprechen Sie uns gern an.

Bereits Mitglied? → Termin vereinbaren: 0351 866450 oder → Mein DMB Login

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Muss ich Mitglied sein, um eine Beratung zu bekommen?

Ja.
Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dürfen Mietervereine rechtliche Beratung ausschließlich für ihre Mitglieder erbringen.

Eine Mitgliedschaft ist schnell und unkompliziert möglich:

Nach dem Beitritt können Sie unsere Beratungsangebote uneingeschränkt nutzen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in § 5 unseres Statuts geregelt.

Dabei gilt:

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein.

  • Eine E-Mail mit reinem Text genügt dafür nicht.

  • Zulässig ist jedoch eine eingescannte Kündigung mit Unterschrift, z. B. als PDF-Angang per E-Mail.

  • Die Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden,
    frühestens jedoch zum Ende des auf die Aufnahme folgenden Kalenderjahres.

  • Die Kündigung muss uns spätestens bis zum 30. September zugegangen sein.

Es besteht kein Widerrufsrecht bei einer online abgeschlossenen Mitgliedschaft.

Zwar ist die Mitgliedschaft beitragspflichtig. Der Beitritt zu einem Mieterverein stellt jedoch keinen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften dar. Die Mitgliedschaft begründet vielmehr die Zugehörigkeit zu einer Interessen- und Solidargemeinschaft und eröffnet den Anspruch auf die satzungsmäßigen Leistungen des Vereins, die aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden.

Auch wenn einzelne Leistungen – etwa Beratungen – für sich genommen einen wirtschaftlichen Wert haben können, ist der Vereinsbeitritt als solcher nicht mit einem Dienstleistungsvertrag gleichzusetzen.

Die Begründung der Mitgliedschaft per Internet, E-Mail, Telefon oder anderen Fernkommunikationsmitteln ist daher kein Fernabsatzvertrag. Ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB besteht folglich nicht. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung ist deshalb nicht erforderlich.

Ja.
Wir beraten Sie auch zu Problemen, die bereits vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft bestanden haben, und unterstützen Sie gegebenenfalls auch außergerichtlich.

Die Wartefrist von drei Monaten betrifft ausschließlich die Rechtsschutzversicherung.
Sie hat keinen Einfluss auf unsere Beratung oder auf außergerichtlichen Schriftverkehr.

Teil der Mitgliedschaft ist eine Rechtsschutzversicherung.

Der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. selbst führt keine Klagen für seine Mitglieder und übernimmt auch keine Prozessvertretung vor Gericht.

Die Rechtsschutzversicherung stellt sicher, dass für Sie keine hohen Prozesskosten entstehen, wenn sich ein Streitfall nicht außergerichtlich klären lässt und eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich wird.

Liegt bereits eine Klage vor oder möchten Sie Ansprüche gerichtlich geltend machen, vereinbaren Sie bitte unbedingt vorab einen Beratungstermin mit uns. So können wir das weitere Vorgehen prüfen und gemeinsam abstimmen.

Weitere Informationen zum Ablauf und zur RSV finden Sie hier:

Damit die Rechtsschutzversicherung greift, müssen im Wesentlichen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  1. Wartefrist
    Die Mietrechtsschutzversicherung greift grundsätzlich erst nach drei Monaten Mitgliedschaft. Bereits bekannte Probleme sowie Streitigkeiten, die vor dem Beitritt oder während der Wartezeit entstehen oder bekannt werden, sind nicht versichert.
  2. Vorherige Beratung
    Vor einer Klage muss in aller Regel eine Beratung beim Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. erfolgt sein.
  3. Aussicht auf Erfolg
    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung muss hinreichende Erfolgsaussichten haben.
  4. Außergerichtlicher Erledigungsversuch
    In aller Regel muss zuvor versucht worden sein, den Streit außergerichtlich zu klären – möglichst durch den Mieterverein.

 

Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung stellen wir für Sie.

Unabhängig von der Wartefrist beraten wir Sie selbstverständlich auch zu Sachverhalten, die vor Ablauf der drei Monate liegen, und erstellen gegebenenfalls auch außergerichtlichen Schriftverkehr.

 

Weitere Informationen zum Ablauf und zur RSV finden Sie auf unserer Homepage hier:

Häufige Fragen zum Beratungstermin

Wie kann ich mich auf meinen Beratungstermin vorbereiten?

Eine gute Vorbereitung hilft uns, Ihre Frage zielgerichtet und effizient zu beantworten.
Bitte machen Sie sich vor dem Termin kurz klar:

  • Worum geht es konkret? (z. B. Mieterhöhung, Betriebskosten, Kündigung)

  • Was ist Ihr Ziel? (Prüfung, Einschätzung, weiteres Vorgehen)


Hilfreich ist außerdem, wenn Sie die wichtigen Daten und Fristen notiert haben (z. B. Zugang eines Schreibens).

Bitte halten Sie alle zum Anliegen gehörenden Unterlagen bereit, insbesondere:

  • Mietvertrag und relevante Nachträge

  • Schreiben des Vermieters (z. B. Mieterhöhung, Abrechnung, Kündigung)

  • bereits geführten Schriftverkehr


Bei einem persönlichen Termin genügt es, wenn Sie die Unterlagen mitbringen. 

Bei einem Telefontermin benötigen wir die Unterlagen möglichst 2 Werktage vorher. Dazu nutzen Sie gerne unser Mitgliederportal.

Welche Unterlagen zu welchem Thema wichtig sind, haben wir hier aufgelistet: Vorbereitung eines Beratungstermins

Bitte halten Sie sich 15 Minuten vor Ihrem vereinbarten Beratungstermin telefonisch bereit.

 

Unsere Berater führen mehrere Gespräche hintereinander. Daher kann es vorkommen, dass der Anruf erst bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin erfolgt.

 

Sollte der Anruf nicht exakt zum Termin erfolgen, bitten wir Sie, sich in diesem Zeitraum noch zu gedulden und zunächst nicht das Sekretariat zu kontaktieren. In der Regel melden wir uns innerhalb dieses Zeitfensters bei Ihnen.

 

Falls es in Ihrem Einzelfall wichtig ist, dass wir genau zum vereinbarten Termin anrufen (z. B. aus beruflichen oder organisatorischen Gründen), geben Sie uns bitte vorab Bescheid – telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Portal.

Der kostenfreie außergerichtliche Schriftverkehr ist in der regulären Mitgliedschaft grundsätzlich enthalten.

 

Ob in Ihrem konkreten Fall Schriftverkehr erstellt wird, entscheidet jedoch die beratende Person im Rahmen der Beratung. Maßgeblich sind dabei unter anderem die rechtliche Einschätzung, die Erfolgsaussichten und die Zweckmäßigkeit im Einzelfall.

 

Bitte beachten Sie:
Bei einer Kurzmitgliedschaft ist kein Schriftverkehr enthalten.

Grundsätzlich nehmen wir keine Begleitpersonen mit in die Beratung auf.

Der Hintergrund ist, dass dies als Beratung von Nichtmitgliedern gewertet werden kann. Dies ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht zulässig und kann für den Verein ein Bußgeld nach sich ziehen.

Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Die Begleitperson ist selbst Mitglied des Mietervereins.

  • Die Begleitperson erscheint mit wirksamer Vollmacht für ein Mitglied und nimmt die Beratung stellvertretend wahr.

Gern klären wir im Vorfeld, ob eine Begleitperson in Ihrem konkreten Fall möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Häufige Fragen zum Mitgliederportal (MEIN DMB)

Unser Mitgliederportal – alles Wichtige an einem Ort

Über unser Mitgliederportal „Mein DMB“ können Sie viele Anliegen bequem online erledigen.


Dort haben Sie Zugriff auf Ihre persönlichen Daten, laufende Beratungen und wichtige Dokumente. Außerdem können Sie Unterlagen sicher hochladen und mit uns kommunizieren.

 

Das Portal ermöglicht eine schnelle, datenschutzgerechte und übersichtliche Zusammenarbeit – unabhängig von unseren Öffnungszeiten.

Bitte beachten Sie, dass für den Login die Personennummer benötigt wird – nicht die Mitgliedsnummer.
Die Personennummer finden Sie in der E-Mail mit Ihren Zugangsdaten, die Sie von uns erhalten haben.

 

Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie jederzeit einen neuen Zugang erstellen. Dabei gehen keine Daten verloren: Ihre hinterlegten Daten, bisherigen Beratungen und vorhandenen Schriftsätze bleiben erhalten.

 

Sollte die Anmeldung dennoch nicht funktionieren, helfen wir Ihnen selbstverständlich auch gern telefonisch oder per E-Mail weiter.

Wenn Sie Ihr Passwort ändern möchten, melden Sie sich im Portal an und gehen Sie zu
Mein DMB → Meine Daten → Passwort. Dort können Sie Ihr Passwort jederzeit selbst ändern.

Haben Sie Ihr Passwort vergessen und können sich nicht mehr anmelden, können Sie einen neuen Onlinezugang beantragen. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit neuen Zugangsdaten.

Versuchen Sie bitte folgende Schritte:

 

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Browser auf dem aktuellen Stand ist.

  • Leeren Sie ggf. den Cache Ihres Browsers.

  • Versuchen Sie alternativ einen anderen Browser oder ein anderes Endgerät.

 

Wenn Sie den Browser Safari verwenden, kann es erforderlich sein, für unsere Website das Öffnen von Pop-ups zu erlauben, da der Download technisch darüber erfolgt.

 

Sollten weiterhin Probleme auftreten, helfen wir Ihnen selbstverständlich gern weiter.
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte per E-Mail oder per Telefon an uns.

Dokumente können Sie uns auf verschiedenen Wegen übermitteln – je nach Art des Dokuments:

 

  • Mein DMB → Dokumente
    Für Unterlagen, die Ihre Mitgliedschaft betreffen (z. B. Bescheide, allgemeine Schreiben).
  • Mein DMB → Beratungen
    Für Dokumente, die eine juristische Beratung betreffen.
    Liegt ein neuer Sachverhalt vor, legen Sie dort bitte zunächst über den Button „+ neue Beratung“ einen neuen Fall an. Anschließend können Sie Nachrichten verfassen und die zugehörigen Dokumente hochladen.

 

Bitte eröffnen Sie eine neue Beratung nur dann, wenn zu Ihrem Anliegen noch keine laufende Beratung besteht.
Unter „Beratungen“ sehen Sie alle noch nicht abgeschlossenen Beratungen und können dort jederzeit weitere Nachrichten schreiben oder Dokumente nachreichen.

 

Alternativ können Sie uns Dokumente auch per E-Mail zusenden. Aus Datenschutzgründen empfehlen wir jedoch ausdrücklich die Übermittlung über das Mitgliederportal.

 

Bitte nutzen Sie die Postbox nicht für eigene Uploads. Sie ist ausschließlich für die Gegenseite bestimmt – etwa für Vermieter, Hausverwaltungen oder deren Rechtsanwälte.

Jetzt Ihre Rechte als Mieter durchsetzen

Werden Sie jetzt Mitglied und sichern Sie sich die juristische Unterstützung für alle Mietrechtsfragen – inklusive Mietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen.

So finden Sie uns

Wir sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.

Kontakt