Mietrechtsschutz für Mitglieder
Wenn sich ein Mietrechtsstreit nicht außergerichtlich klären lässt, übernimmt der DMB Rechtsschutz die Kosten Ihres gerichtlichen Verfahrens – bis zu 20.000 € pro Fall, nach Ablauf der dreimonatigen Wartezeit. Als Mitglied im Mieterverein Dresden ist dieser Schutz Bestandteil Ihrer Mitgliedschaft.
Bereits Mitglied? → Termin vereinbaren: 0351 866450 oder → Mein DMB Login

Welche Kosten der Mietrechtsschutz übernimmt
Mietrechtsstreitigkeiten lassen sich oft außergerichtlich lösen. Das ist auch Ziel unserer Beratung. Wenn dies aber nicht gelingt und es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, sichert Sie der DMB Rechtsschutz finanziell ab.
- Anwaltskosten Ihres eigenen Anwalts nach gesetzlicher Vergütungsordnung
- Gerichtskosten des laufenden Verfahrens
- Gegnerische Anwaltskosten, sofern Sie diese tragen müssen
- Schutz auch nach Auszug aus der bisherigen Wohnung
- Schutz auch vor Bezug einer neu angemieteten Wohnung
- Deckung bis zu 20.000 € pro Versicherungsfall
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick
Deckungssumme
bis 20.000 €
pro Versicherungsfall
Selbstbeteiligung
100 €
je Versicherungsfall
Wartezeit
3 Monate
ab Mitgliedschaftsbeginn
Versicherer
DMB Rechtsschutz
Versicherung AG
So begleiten wir Sie im Versicherungsfall
Im Versicherungsfall müssen Sie nicht allein vorgehen. Unsere Juristen prüfen Ihren Fall, versuchen die außergerichtliche Klärung mit der Vermieterseite und übernehmen für Sie die Schadensmeldung an die DMB Rechtsschutz.
1.
Beratung beim Mieterverein einholen
Kommt es zu einem Konflikt mit Ihrem Vermieter, wenden Sie sich vor Beauftragung eines Anwalts an den Mieterverein. Das ist Ihre vertragliche Pflicht gegenüber dem Versicherer und sichert Ihren Anspruch auf Kostenübernahme.
2.
Außergerichtliche Klärung
Unsere Juristen prüfen Ihren Fall und versuchen, die Angelegenheit durch Beratung, Schriftwechsel oder Verhandlungen mit der Vermieterseite außergerichtlich zu lösen. Viele Fälle lassen sich auf diesem Weg klären.
3.
Schadensmeldung an DMB Rechtsschutz
Lässt sich der Streit nicht außergerichtlich lösen, melden wir den Fall schriftlich und unverzüglich an die DMB Rechtsschutz. Wir bestätigen dabei, dass eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat und prüfen Ihren Anspruch.
4.
Gerichtliches Verfahren
Nach Bestätigung der Kostenübernahme können Sie mit anwaltlicher Vertretung in das gerichtliche Verfahren gehen. Die DMB Rechtsschutz übernimmt die Kosten gemäß den vereinbarten Bedingungen – abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.
Warum der Mieterverein Dresden?
Seit vielen Jahren Ihre verlässliche Adresse für Mietrecht in Dresden und Umgebung.
Seit 1990
In Dresden und Umgebung aktiv
30.000 Mitglieder
Vertrauen auf unsere Beratung
7 Juristen
Spezialisiert auf Mietrecht
DMB-Mitglied
Teil des Deutschen Mieterbunds
Häufige Fragen zum Mietrechtsschutz
Muss ich den Mietrechtsschutz separat beantragen?
Nein. Mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft im Mieterverein Dresden sind Sie automatisch über die DMB Rechtsschutz versichert. Wir melden Ihre Mitgliedschaft beim Versicherer.
Was passiert in den ersten drei Monaten?
Unsere Beratung können Sie ab Beginn der Mitgliedschaft nutzen. Für die Mietrechtsschutzversicherung gilt jedoch eine Wartezeit: Bereits bekannte Probleme sowie Streitigkeiten, die vor dem Beitritt oder in den ersten drei Monaten der Mitgliedschaft entstehen oder bekannt werden, sind nicht versichert.
Was passiert, wenn ich vorher schon einen Anwalt beauftrage?
Das sollten Sie unbedingt vermeiden. Vor jeder anwaltlichen Beauftragung müssen Sie sich an den Mieterverein wenden – das ist eine vertragliche Pflicht (Obliegenheit) gegenüber dem Versicherer. Bei Verletzung dieser Pflicht kann die DMB Rechtsschutz die Kostenübernahme ganz oder teilweise ablehnen.
Was, wenn ich von einem anderen Mieterverein wechsle?
Sind Sie ohne Versicherungslücke von einem anderen Mieterverein zu uns gewechselt, entfällt die dreimonatige Wartezeit – vorausgesetzt, die DMB-Rechtsschutzversicherung war dort bereits Teil Ihrer Mitgliedschaft.
Gilt der Schutz auch nach dem Auszug aus meiner Wohnung?
Ja. Versichert sind auch Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit Ihrer bisherigen Wohnung nach dem Auszug entstehen – etwa Streit um die Kautionsrückzahlung oder Schönheitsreparaturen. Ebenso besteht Schutz für Sachverhalte rund um eine neu angemietete Wohnung, die vor dem Bezug auftreten.
Was passiert beim Tod eines Mitglieds?
Im Todesfall endet die Mitgliedschaft grundsätzlich. Ein bisher beitragsfrei mitgeführter Ehe- oder Lebenspartner kann die Mitgliedschaft fortsetzen. Für Erben kann Versicherungsschutz bestehen, soweit es um die gerichtliche Abwicklung des versicherten Mietverhältnisses aufgrund des Todesfalls geht.
Kann ich den Versicherungsschutz erweitern?
Ja. Über die DMB Rechtsschutz lässt sich der Versicherungsschutz auf weitere Lebensbereiche erweitern – etwa Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder allgemeines Privatrecht. Als Mieterverein-Mitglied profitieren Sie dabei von Sonderkonditionen. Weitere Informationen finden Sie unter dmb-rechtsschutz.de.
Mietrechtsschutz als Teil Ihrer Mitgliedschaft
Mit Ihrer Mitgliedschaft im Mieterverein Dresden erhalten Sie nicht nur juristische Beratung zu allen Mietrechtsfragen, sondern automatisch auch den DMB Rechtsschutz für gerichtliche Verfahren – ohne separaten Antrag, ohne Zusatzkosten.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte der Mietrechtsschutzversicherung. Die vollständigen Versicherungsbedingungen finden Sie im offiziellen Merkblatt zur Miet-Rechtsschutz-Versicherung. Bei Fragen wenden Sie sich gern direkt an den Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.
So finden Sie uns
Wir sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.
Kontakt
- Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.
- Fetscherplatz 3
- 01307 Dresden
- Telefon: 0351 866450
- Fax: 0351 8664511
- E-Mail: info@mieterverein-dresden.de