Kündigung des Mietvertrags prüfen lassen in Dresden
Kündigung vom Vermieter erhalten? Wir prüfen Kündigungsschreiben auf formale Fehler, unwirksame Begründungen und Fristverstöße – und sagen Ihnen, ob die Kündigung Bestand hat.
Bereits Mitglied? → Termin vereinbaren: 0351 866450 oder → Mein DMB Login

Wann sich eine Prüfung lohnt
Eine Kündigung durch den Vermieter muss strenge formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen. In der Praxis sind viele Kündigungen angreifbar – sei es durch fehlerhafte Begründung, falsche Fristen oder unzureichend dargelegten Eigenbedarf.
Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Sie haben eine ordentliche oder fristlose Kündigung erhalten
- Der Vermieter beruft sich auf Eigenbedarf
- Die Begründung erscheint Ihnen vorgeschoben oder unklar
- Es geht um Mietrückstände oder eine Abmahnung im Vorfeld
- Die Kündigungsfrist erscheint zu kurz
- Sie wohnen seit vielen Jahren in der Wohnung und sind auf den Erhalt angewiesen
- Sie haben sich aus Ihrer Sicht nichts zuschulden kommen lassen
So prüfen wir das Kündigungsschreiben
Sie reichen das Kündigungsschreiben mit Ihrem Mietvertrag ein – wir prüfen alle rechtlich relevanten Punkte und sagen Ihnen, ob die Kündigung Bestand hat. Bei berechtigtem Widerspruch unterstützen wir Sie im Schriftverkehr mit dem Vermieter und – falls nötig – bei der Abwehr einer Räumungsklage über die Mietrechtsschutzversicherung.
- Formelle Wirksamkeit (Schriftform, Unterschrift, korrekte Adressierung)
- Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen
- Stichhaltigkeit der Kündigungsbegründung
- Bei Eigenbedarf: Plausibilität und Nachweis des konkreten Bedarfs
- Bei Mietrückständen: korrekte Abmahnung und Heilungsmöglichkeit
- Sozialklausel und mögliche Härtefälle in Ihrer Situation
- Fristen für Widerspruch und Räumungsklage
Ihr Ergebnis: Sie erhalten eine rechtliche Einschätzung zur Kündigung und eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Fristen zu beachten sind und ob eine Reaktion gegenüber der Vermieterseite erforderlich ist. Auf Wunsch können wir den außergerichtlichen Schriftverkehr für Sie übernehmen.
Ablauf der Prüfung in 4 Schritten
In vier Schritten zur juristischen Einschätzung Ihrer Kündigung.
1.
Mitglied werden
Online in unter 5 Minuten – oder persönlich in unserer Geschäftsstelle am Fetscherplatz. Sofort beratungsberechtigt, auch zu bereits laufenden Kündigungen.
2.
Kündigung einreichen
Per E-Mail, über das Mitgliederportal „Mein DMB“ oder persönlich vor Ort. Wir benötigen das Kündigungsschreiben, Ihren Mietvertrag und ggf. vorausgegangene Abmahnungen.
→ Sie sind bereits Mitglied? Jetzt Dokumente per E-Mail einreichen oder in Mein DMB einloggen.
3.
Juristische Prüfung
Unsere Juristen prüfen Form, Frist und Begründung – und gleichen den Sachverhalt mit der aktuellen Rechtsprechung zu Eigenbedarf, Mietrückständen und Sozialklausel ab.
4.
Ergebnis besprechen
Persönlich oder telefonisch im Termin. Bei Widerspruchsbedarf übernehmen wir den Schriftverkehr und begleiten Sie auch im weiteren Verfahren.
Unser Experte zum Thema

„Viele Mieter akzeptieren eine Kündigung, weil sie sich nicht trauen, sie zu hinterfragen. Dabei sind formale Fehler und unzureichend begründete Eigenbedarfskündigungen alltäglich – und genau das macht sie angreifbar."
— Florian Bau, Leiter der Rechtsabteilung, Mieterverein Dresden & Umgebung e.V.
Warum der Mieterverein Dresden?
Seit vielen Jahren Ihre verlässliche Adresse für Mietrecht in Dresden und Umgebung.
Seit 1990
In Dresden und Umgebung aktiv
30.000 Mitglieder
Vertrauen auf unsere Beratung
7 Juristen
Spezialisiert auf Mietrecht
DMB-Mitglied
Teil des Deutschen Mieterbunds
Was kostet die Prüfung Ihrer Kündigung?
Als Mitglied im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. ist die Prüfung Ihrer Kündigung im Jahresbeitrag enthalten – ohne Zusatzkosten.
Kommt es zu einer Räumungsklage, übernimmt die Mietrechtsschutzversicherung die Kosten des gerichtlichen Verfahrens. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft seit mindestens drei Monaten besteht.
Was Ihre Mitgliedschaft umfasst
- Juristische Beratung zu allen Mietrechtsfragen
- Prüfung von Kündigungen, Mietverträgen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und mehr
- Mietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen
Häufige Fragen zur Kündigungsprüfung
Wie schnell prüfen Sie meine Kündigung?
Kündigungen prüfen wir in der Regel in einem persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Bitte reichen Sie die Kündigung, Ihren Mietvertrag und weitere relevante Unterlagen möglichst vollständig ein. Da bei Kündigungen oft enge Reaktionsfristen gelten, weisen Sie uns bitte direkt auf den Erhalt der Kündigung hin – insbesondere bei fristlosen Kündigungen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Das vollständige Kündigungsschreiben, Ihren aktuellen Mietvertrag sowie alle vorausgegangenen Schreiben des Vermieters – insbesondere Abmahnungen, Mietminderungsmitteilungen oder vorhergehende Mahnschreiben bei Mietrückständen.
Was passiert, wenn die Kündigung unwirksam ist?
Eine unwirksame Kündigung beendet das Mietverhältnis nicht – Sie müssen die Wohnung dann nicht räumen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antwort oder übernehmen den außergerichtlichen Schriftverkehr für Sie. Kommt es zu einer Räumungsklage, kann die Mietrechtsschutzversicherung die gerichtlichen Kosten absichern, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Frist und benötigt einen berechtigten Grund – etwa Eigenbedarf. Eine fristlose Kündigung wirkt sofort und setzt einen schwerwiegenden Grund voraus, meist erhebliche Mietrückstände oder eine massive Pflichtverletzung. Beide Formen prüfen wir auf ihre Wirksamkeit.
Kann ich eine Eigenbedarfskündigung anfechten?
Eigenbedarf muss konkret begründet sein – Name der Person, Grund des Bedarfs und Umfang der Nutzung. Pauschale oder vorgeschobene Begründungen halten oft nicht stand. Auch nach einer wirksamen Eigenbedarfskündigung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch einlegen, etwa wegen Härtefall.
Was kann ich bei einer Kündigung wegen Mietrückständen tun?
Bei einer Kündigung wegen Mietrückständen besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, die Kündigung durch eine sogenannte Schonfristzahlung unwirksam zu machen. Wir prüfen, ob diese Option in Ihrem Fall offensteht und wie Sie korrekt vorgehen.
Jetzt Ihre Rechte als Mieter durchsetzen
Werden Sie jetzt Mitglied und sichern Sie sich die juristische Unterstützung für alle Mietrechtsfragen – inklusive Mietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen.
So finden Sie uns
Wir sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.
Kontakt
- Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.
- Fetscherplatz 3
- 01307 Dresden
- Telefon: 0351 866450
- Fax: 0351 8664511
- E-Mail: info@mieterverein-dresden.de