Mietvertrag prüfen lassen in Dresden
Neuer Mietvertrag in Aussicht – oder Zweifel an Klauseln im bestehenden Vertrag? Unsere Juristen prüfen Ihren Mietvertrag auf unwirksame Klauseln, versteckte Fallstricke und Ihre tatsächlichen Rechte als Mieter.
Bereits Mitglied? → Termin vereinbaren: 0351 866450 oder → Mein DMB Login

Wann sich eine Mietvertragsprüfung lohnt
Mietverträge enthalten häufig Klauseln, die rechtlich unwirksam sind – aus alten Vorlagen übernommen, ungeprüft kopiert oder bewusst zugunsten der Vermieterseite formuliert. Wer den Vertrag vorab prüfen lässt, kann nachverhandeln, bevor er unterschreibt. Wer den bestehenden Vertrag prüfen lässt, erfährt, welche Pflichten er tatsächlich hat – und welche nicht.
Eine Mietvertragsprüfung lohnt sich besonders in diesen Situationen:
- Sie haben einen Mietvertrag erhalten und sollen ihn unterschreiben
- Der Vertrag enthält ungewöhnliche oder unklar formulierte Klauseln
- Es geht um Schönheitsreparaturen oder Renovierungspflichten beim Auszug
- Sie haben eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart
- Im Vertrag stehen lange Mindestmietzeiten oder Kündigungsausschlüsse
- Klauseln zu Kaution, Untervermietung oder Tierhaltung erscheinen Ihnen einseitig
Was unsere Juristen für Sie prüfen
Sie können Ihren Mietvertrag mit allen Anlagen zur Beratung einreichen. Wir prüfen die für Ihr Anliegen wichtigen Regelungen und erklären Ihnen, welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Je nach Umfang und Fragestellung ist dies im Beratungstermin oder auch im Rahmen der Online-Beratung möglich.
Vor der Unterschrift weisen wir Sie auf wichtige Punkte und möglichen Klärungsbedarf hin. Bei laufenden Verträgen prüfen wir, welche Bedeutung einzelne Klauseln für Ihr konkretes Anliegen haben.
- Wirksamkeit von Schönheitsreparatur- und Renovierungsklauseln
- Zulässigkeit von Staffel- oder Indexmietvereinbarungen
- Höhe und Rückzahlungsmodalitäten der Kaution
- Kündigungsfristen, Mindestmietzeiten und Kündigungsausschlüsse
- Klauseln zu Untervermietung, Tierhaltung und Wohnungsnutzung
- Regelungen zu Betriebskosten und Umlageschlüssel
- Pflichten bei Auszug, Übergabe und Wohnungszustand
hr Ergebnis: Sie erhalten eine Einschätzung zu den für Ihr Anliegen relevanten Regelungen im Mietvertrag und erfahren, welche Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten sich daraus ergeben. Bei Neuverträgen weisen wir Sie auf wichtige Punkte, mögliche Risiken und Verhandlungsbedarf hin.
So läuft die Prüfung ab
In vier Schritten zur juristischen Einschätzung Ihres Mietvertrags.
1.
Mitglied werden
Online in unter 5 Minuten – oder persönlich in unserer Geschäftsstelle am Fetscherplatz.
2.
Mietvertrag einreichen
Per E-Mail, über das Mitgliederportal „Mein DMB“ oder persönlich vor Ort. Wir benötigen den vollständigen Vertrag inklusive aller Anlagen und Hausordnung.
→ Sie sind bereits Mitglied? Jetzt Dokumente per E-Mail einreichen oder in Mein DMB einloggen.
3.
Juristische Prüfung
Unser Team prüft jede einzelne Vertragsklausel auf rechtliche Wirksamkeit und gleicht sie mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung ab.
4.
Ergebnis besprechen
Persönlich oder telefonisch im Termin. Bei Neuverträgen erhalten Sie konkrete Verhandlungsvorschläge, bei laufenden Verträgen klare Antworten zu Ihren Rechten.
Unser Experte zum Thema

„In nahezu jedem Mietvertrag, den wir prüfen, finden wir mindestens eine unwirksame Klausel. Mieter zahlen oder leisten oft jahrelang etwas, wozu sie rechtlich gar nicht verpflichtet wären."
— Florian Bau, Leiter der Rechtsabteilung, Mieterverein Dresden & Umgebung e.V.
Warum der Mieterverein Dresden?
Seit vielen Jahren Ihre verlässliche Adresse für Mietrecht in Dresden und Umgebung.
Seit 1990
In Dresden und Umgebung aktiv
30.000 Mitglieder
Vertrauen auf unsere Beratung
7 Juristen
Spezialisiert auf Mietrecht
DMB-Mitglied
Teil des Deutschen Mieterbunds
Was kostet die Mietvertragsprüfung?
Als Mitglied im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. ist die Prüfung Ihres Mietvertrags im Jahresbeitrag enthalten – ohne Zusatzkosten.
Eine einzige unwirksame Klausel – etwa zu Schönheitsreparaturen – kann beim Auszug mehrere tausend Euro Renovierungskosten ersparen. Der Jahresbeitrag amortisiert sich damit schon bei einem einzigen Fund.
Was Ihre Mitgliedschaft umfasst
- Juristische Beratung zu allen Mietrechtsfragen
- Prüfung von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und mehr
- Mietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen
Häufige Fragen zur Mietvertragsprüfung
Wie schnell prüfen Sie meinen Mietvertrag?
Die Prüfung Ihres Mietvertrags erfolgt je nach Anliegen im Beratungstermin oder im Rahmen der Online-Beratung. Bitte reichen Sie den Mietvertrag mit allen Anlagen vollständig ein und nennen Sie uns die Punkte, zu denen Sie Beratung wünschen. Wenn Sie kurz vor einer Unterschrift stehen, weisen Sie uns bitte direkt darauf hin.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Den vollständigen Mietvertrag mit allen Anlagen – also Hausordnung, Übergabeprotokoll und alle weiteren Dokumente, auf die der Vertrag verweist. Bei bestehenden Verträgen zusätzlich alle Nachträge oder Änderungsvereinbarungen.
Lohnt sich die Prüfung auch bei einem alten Vertrag?
Ja, gerade bei älteren Verträgen finden wir häufig Klauseln, die durch zwischenzeitliche BGH-Urteile unwirksam geworden sind – etwa bei Schönheitsreparaturen oder Kündigungsfristen. Eine Prüfung kann auch nach Jahren noch zu konkreten Vorteilen führen.
Was, wenn ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe?
Unwirksame Klauseln bleiben unwirksam, egal ob Sie unterschrieben haben oder nicht. Wir sagen Ihnen, welche Klauseln Sie nicht binden und wie Sie sich darauf gegenüber Ihrem Vermieter berufen können – etwa beim Auszug oder bei Streit um Reparaturen.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit dem Vermieter?
Bei laufenden Verträgen unterstützen wir Sie auf Wunsch im Schriftverkehr mit Ihrem Vermieter – etwa wenn unwirksame Klauseln durchgesetzt werden sollen. Bei der Verhandlung neuer Verträge geben wir Ihnen konkrete Formulierungsvorschläge an die Hand.
Prüfen Sie auch Untermiet- und Zeitmietverträge?
Ja. Wir prüfen alle Arten von Wohnraummietverträgen – Standardverträge, Untermietverträge, Zeitmietverträge sowie Sonderformen wie WG-Verträge oder Werkswohnungs-Verträge.
Jetzt Ihre Rechte als Mieter durchsetzen
Werden Sie jetzt Mitglied und sichern Sie sich die juristische Unterstützung für alle Mietrechtsfragen – inklusive Mietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen.
So finden Sie uns
Wir sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.
Kontakt
- Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.
- Fetscherplatz 3
- 01307 Dresden
- Telefon: 0351 866450
- Fax: 0351 8664511
- E-Mail: info@mieterverein-dresden.de