Sie sind hier: Mieterverein DresdenMietrechtKündigung & AuszugWohnungsübergabe und Wohnungsübernahme

Wohnungsübergabe und Wohnungsübernahme: So vermeiden Sie Streit beim Ein- und Auszug

Ob beim Einzug in eine neue Wohnung oder beim Auszug nach Kündigung – die Wohnungsübergabe ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Schlecht dokumentierte Mängel, fehlende Schlüssel oder unklare Vereinbarungen können später teuer werden. Hier erfahren Sie, wie Sie sich mit einem rechtssicheren Übergabeprotokoll schützen und welche Pflichten Sie wirklich haben.

Bereits Mitglied? → Termin vereinbaren: 0351 866450 oder → Mein DMB Login

Wohnungsübergabe

Wer muss die Wohnung zurückgeben?

Ist das Mietverhältnis beendet, erlischt das Recht des Mieters zur Nutzung der Wohnung. Sie sind dann verpflichtet, die Wohnung dem Vermieter zurückzugeben. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, trifft alle die Pflicht zur rechtzeitigen Rückgabe – auch dann, wenn ein Mieter bereits ausgezogen ist oder nicht mehr in der Wohnung lebt. Wurde die Wohnung einem Dritten überlassen (z. B. Untermieter), kann der Vermieter die Rückgabe auch von diesem verlangen.

Inhaltsverzeichnis

Wann muss die Wohnung zurückgegeben werden?

Nach dem Gesetz ist die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Der Vermieter kann daher grundsätzlich nicht verlangen, dass Sie die Wohnung bereits mehrere Tage oder Wochen vorher übergeben. Die Rückgabe erfolgt regelmäßig spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist umstritten, ob sich die Rückgabe auf den folgenden Werktag verschiebt.

Praxis-Tipp: Auch wenn die Rückgabe erst am letzten Tag möglich ist – vereinbaren Sie den Übergabetermin einige Tage vor Ablauf des Mietverhältnisses. So bleibt noch Zeit, gegebenenfalls festgestellte Mängel rechtzeitig zu beseitigen.

In welchem Zustand muss die Wohnung zurückgegeben werden?

Die Wohnung ist im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Dazu gehören mehrere Pflichten:

Wann müssen bauliche Veränderungen NICHT beseitigt werden?

In bestimmten Fällen müssen Sie bauliche Veränderungen nicht zurückbauen:

Vorsicht bei Schönheitsreparaturen: Schönheitsreparaturen sind mit hohem finanziellen und Arbeitsaufwand verbunden. Prüfen Sie vor der Beendigung des Mietverhältnisses, ob die entsprechenden Klauseln im Mietvertrag überhaupt wirksam sind. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam – Sie müssten dann nichts streichen!

Wichtig: Für Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung, die lediglich durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, haften Sie nicht. Darüber hinaus gehende Beschädigungen müssen Sie auf Verlangen des Vermieters beseitigen oder ersetzen – das ergibt sich aus der Obhutspflicht, jede Wohnung sorgfältig zu behandeln.

Das Übergabeprotokoll – Ihr wichtigster Schutz

Nach dem Auszug kommt es nicht selten zum Streit über Schäden in der Wohnung und deren Verursachung. Das Übergabeprotokoll dient dazu, solche Streitigkeiten zu vermeiden. Mieter und Vermieter dokumentieren gemeinsam den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe.

Was sollte im Protokoll stehen?

Praxis-Tipp: Nehmen Sie zur Wohnungsübergabe einen Zeugen mit und fotografieren Sie festgestellte Mängel bzw. den Zustand bei Meinungsverschiedenheiten. Das ist Ihre wichtigste Beweisgrundlage im Streitfall.

Das Protokoll sollte von Mieter und Vermieter (bzw. dessen Beauftragten) unterschrieben werden.

Ganz wichtig: Mieter schulden nie die Unterschrift eines Protokolls, sondern nur die Rückgabe der Wohnung.

Vorsicht bei Verpflichtungen im Protokoll! Sind im Protokoll Verpflichtungen formuliert, die über den Mietvertrag hinausgehen (z. B. Schönheitsreparaturen, obwohl nicht geschuldet), könnte Ihre Unterschrift eine wirksame individuelle Vereinbarung darstellen. Diese würde dann trotz unwirksamer Klausel im Mietvertrag gelten!

Wichtiger Hinweis: Lassen Sie sich unbedingt eine identische Kopie des Protokolls vor Ort aushändigen – oder fotografieren Sie das Protokoll nach der Unterschrift ab. Nur so haben Sie im Streitfall einen Nachweis darüber, was tatsächlich vereinbart wurde.

Wohnungsübernahme: Wenn Sie eine Wohnung neu beziehen

Genauso wichtig wie die Rückgabe an den Vermieter ist die Zustandsbeurteilung bei Übernahme durch Sie als Mieter. Bei der gemeinsamen Begehung mit dem Vermieter (oder dessen Beauftragten) sollten Sie darauf achten, dass Sie die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben bekommen.

Jeder Mangel sollte im Übergabeprotokoll dokumentiert werden – allein schon, damit Ihnen anfänglich vorhandene Mängel nicht bei der späteren Rückgabe angelastet werden.

Vorhandene Mängel und Mängelbeseitigung

Soll der Vermieter etwas verändern oder Mängel beseitigen, sollten Sie das schriftlich mit Terminangabe und Unterschrift des Vermieters im Protokoll vermerken lassen. Für Mängel, die bei Übernahme bereits vorhanden sind, sollten Sie sich Ihr Minderungsrecht ausdrücklich vorbehalten – auch wenn Sie davon zunächst keinen Gebrauch machen wollen.

Auch hier gilt: Vorsicht, wenn Sie für zusätzliche oder vom Mietvertrag abweichende Verpflichtungen im Übernahmeprotokoll unterschreiben sollen! 

Praxis-Tipp: Auch bei der Übernahme sind ein Zeuge und ein Fotoapparat sehr nützlich. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung am besten gleich am Einzugstag mit Fotos – das schützt Sie Jahre später beim Auszug.

Checkliste: So gelingt Ihre Wohnungsübergabe

Mit guter Vorbereitung vermeiden Sie Streit und sorgen für eine möglichst reibungslose Wohnungsübergabe. Die folgende Checkliste zeigt, worauf Sie vor und bei der Rückgabe achten sollten:

Wichtig vor der Übergabe: Lassen Sie sich vor jeder Wohnungsübergabe oder -übernahme rechtlich beraten. Beim Mieterverein Dresden ist die Beratung im Rahmen der Mitgliedschaft enthalten – das kann Ihnen mehrere hundert Euro sparen.

Häufige Fragen zur Wohnungsübergabe

Muss ich bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll unterschreiben?

Eine Pflicht zur Unterschrift gibt es nicht, aber ein Übergabeprotokoll ist im Interesse beider Parteien dringend zu empfehlen. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung und vermeidet spätere Streitigkeiten. Unterschreiben Sie aber nichts, was über die Dokumentation des Zustands hinausgeht – insbesondere keine zusätzlichen Verpflichtungen.

Spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist umstritten, ob die Übergabe erst am folgenden Werktag erfolgen darf. Eine Übergabe mehrere Tage oder Wochen vor Mietende kann der Vermieter grundsätzlich nicht verlangen.

Nur wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart und objektiv nötig ist. Viele Schönheitsreparaturklauseln sind nach der BGH-Rechtsprechung unwirksam – etwa starre Fristenpläne oder Klauseln, die unrenoviert übergebene Wohnungen renoviert zurückfordern. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag rechtzeitig.

Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss der Mieter grundsätzlich nicht beseitigen. Etwas anderes gilt, soweit die Gebrauchsspuren von wirksam übertragenen Schönheitsreparaturen erfasst werden und aufgrund des tatsächlichen Zustands Renovierungsbedarf besteht. Über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Beschädigungen muss der Mieter dagegen grundsätzlich ersetzen.

Die Beweislast ist bei behaupteten Schäden nicht immer leicht zu beurteilen. Auch die Höhe eines möglichen Ersatzanspruchs hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Alter und Zeitwert der beschädigten Sache. Einzugs- und Auszugsprotokolle sowie Fotos können wichtige Beweismittel sein. Lassen Sie sich bei Streit über Ursache oder Schadenshöhe frühzeitig rechtlich beraten.

Stimmen Sie einzelnen Angaben im Übergabeprotokoll nicht zu, sollten Sie dies direkt und möglichst genau im Protokoll vermerken, etwa: „Der unter Punkt 3 aufgeführte Schaden und eine Verantwortlichkeit hierfür werden bestritten.“ Ein pauschaler Zusatz „unter Vorbehalt“ bietet dagegen keinen sicheren Schutz. Enthält das Protokoll unzutreffende Angaben oder Verpflichtungen, sollten Sie diese streichen oder die Unterschrift verweigern. Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe darf deshalb nicht verweigert werden.

Wohnungsübergabe rechtssicher gestalten

Eine schlecht vorbereitete Wohnungsübergabe kann mehrere hundert oder tausend Euro kosten – durch ungerechtfertigte Schadensforderungen oder unwirksam abgewälzte Schönheitsreparaturen. Der Mieterverein Dresden bereitet Sie auf die Übergabe vor und steht Ihnen bei Streitigkeiten zur Seite.

Verwandte Beiträge

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen: Wann wirklich renovieren?

Schönheitsreparaturen: Müssen Sie wirklich renovieren? Welche Mietvertragsklauseln sind unwirksam – und wie Sie sich vor unberechtigten Forderungen schützen.
Wohnungskündigung / Kündigung Mietvertrag

Kündigung Mietvertrag: Ihre Rechte als Mieter

Kündigung der Mietwohnung: Welche Fristen gelten? Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt? Ihre Rechte als Mieter im Überblick vom Mieterverein Dresden.