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Legionellen in der Mietwohnung: Vorbeugender Gesundheitsschutz

Legionellen sind Bakterien, die in jedem Warmwasser-System vorkommen können – auch in Ihrer Mietwohnung. Erst bei höheren Konzentrationen werden sie zur Gesundheitsgefahr, und zwar ausschließlich beim Einatmen feinster Wassertröpfchen, etwa unter der Dusche. Seit 2012 muss der Vermieter größere zentrale Warmwasseranlagen regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen. Dieser Ratgeber erklärt, was Legionellen sind, wie eine Untersuchung in Ihrem Mietshaus abläuft, welche Grenzwerte gelten und wer die Kosten trägt.

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Legionellen in der Mietwohnung
Inhaltsverzeichnis

Was sind Legionellen – und worin besteht die Gefahr?

Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise im Oberflächen- und Grundwasser, im Boden und im Meerwasser vorkommen. Ihren Namen erhielten sie 1976: Bei einem Veteranentreffen ehemaliger Legionäre in einem Hotel in Philadelphia erkrankten zahlreiche Teilnehmer an einer bis dahin unbekannten Lungenentzündung – die nach den Betroffenen benannte „Legionärskrankheit“ war entdeckt.

In zentralen Warmwasserversorgungsanlagen finden Legionellen ideale Lebensbedingungen. Sie gelangen über das Einatmen feinster, zerstäubter Wassertröpfchen – sogenannter Aerosole, wie sie beim Duschen entstehen – in die Lunge und können dort schwere Entzündungen auslösen. Eine Infektion durch das Trinken legionellenhaltigen Wassers ist ausgeschlossen. Auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch bleibt nach bisherigem Stand unbekannt.

Bei Temperaturen zwischen 25 und 50 °C und in stehendem Wasser finden Legionellen ihre besten Vermehrungsbedingungen. Oberhalb dieser Spanne stoppt das Wachstum. Ab 60 °C sterben sie ab. Genau hier setzen die technischen Regeln für Warmwasseranlagen an: Der Trinkwasserspeicher und das Zirkulationssystem müssen Temperaturen aufweisen, bei denen die Bakterien keine Vermehrungsbasis finden.

Wie schützt das Gesetz vor Legionellen?

Für die Warmwassersysteme in Wohngebäuden gelten schon seit Langem technische Regeln, die die Vermehrung von Legionellen verhindern sollen. Im Mittelpunkt steht die richtige Temperatur in Speicher und Zirkulation.

Seit dem Jahr 2012 muss der Vermieter darüber hinaus den sicheren Betrieb nachweisen: Alle größeren zentralen Wassererwärmungsanlagen sind regelmäßig alle drei Jahre auf Legionellen zu untersuchen. Die Pflicht ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung und gilt unabhängig davon, ob es in der Vergangenheit Auffälligkeiten gab.

Wie läuft die Legionellenuntersuchung ab?

Den Auftrag für die Untersuchung erteilt der Eigentümer der Hauswasserinstallation – in der Regel Ihr Vermieter. Die Proben dürfen ausschließlich von zugelassenen Laboren untersucht werden. Auch die Probenahme selbst übernimmt entweder das Labor oder besonders ausgebildetes Personal, das für ein solches Labor arbeitet.

Im Gebäude entnehmen die Fachleute mehrere Wasserproben, um das System der Trinkwasserinstallation zu beurteilen. Üblich sind drei Stellen: im Heizungsraum vor und hinter dem Trinkwassererwärmer sowie am Ende eines Warmwasserstranges – also in derjenigen Wohnung, die am weitesten vom Speicher entfernt liegt. In manchen Häusern erfolgt zusätzlich eine Probe am Ende mehrerer Stränge.

Liegt Ihre Wohnung am Strangende, bittet das Labor Sie um einen Termin – Ihre Anwesenheit ist erforderlich, weil sämtliche Proben gleichzeitig genommen werden müssen. Die Entnahme selbst geschieht unauffällig: Aus Bad oder Küche werden die Vorsätze der Wasserhähne entfernt, die Stellen desinfiziert und insgesamt weniger als zwei Liter Wasser entnommen. Die Wasserkosten dafür liegen unter einem Cent. Nach der Messung nutzen Sie die Armaturen ganz normal weiter, ohne dass sie Schaden nehmen.

Wird bei der Untersuchung der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht oder überschritten, muss der Eigentümer die betroffenen Mieter unverzüglich über das Ergebnis und erforderliche Schutzmaßnahmen informieren. Häufig geschieht dies durch einen Aushang im Haus. Bleibt eine Information trotz bekannt gewordener Überschreitung aus, sollten Sie beim Vermieter nachfragen.

Welche Grenzwerte gelten?

Geringe Konzentrationen von Legionellen sind im Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich. Erst ab einer bestimmten Konzentration greifen Schutzmaßnahmen. Der maßgebliche Wert lautet koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter (kurz: KBE/100 ml).

Bis 100 KBE/100 ml besteht kein Handlungsbedarf – die Anlage gilt als unauffällig. Übersteigt der Befund 100 KBE/100 ml, schaltet sich das Gesundheitsamt ein. Die Anlage wird in hygienischer und technischer Hinsicht überprüft. Bei einer Objektbegehung suchen Fachleute nach möglichen Ursachen – etwa Fehler in der Zirkulation oder zu niedrige Wassertemperaturen.

Ab 10.000 KBE/100 ml: mögliche Gesundheitsgefahr. Bei starken Überschreitungen ordnet das Gesundheitsamt die kurzfristige Sanierung der Anlage an. Im Einzelfall folgen Nutzungseinschränkungen – etwa ein Duschverbot oder der vorübergehende Einbau von Filtern an den Armaturen. Das Trinken des Wassers bleibt aber weiterhin unbedenklich, denn die Aufnahme der Bakterien erfolgt ausschließlich über die Atemwege.

Wer trägt die Kosten?

Verantwortlich für die Warmwasserinstallation – und damit für die Legionellenprüfung – ist der Eigentümer der Hauswasserinstallation. Im klassischen Mietverhältnis ist das Ihr Vermieter. Die regelmäßige Untersuchung erfolgt im Interesse Ihrer Gesundheit als Verbraucher.

Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Routineprüfung gehören zu den Betriebskosten – und zwar zu den Kosten der Wassererwärmung. Sie fließen damit in Ihre Heizkostenabrechnung ein. Die Höhe hängt von der Größe des Hauses und von der Zahl der notwendigen Proben ab: Pro Haus sind einige hundert Euro üblich, verteilt auf alle Mieter.

Achtung: Die laufenden Kosten der vorgeschriebenen Legionellenprüfung gehören zu den Kosten der Warmwasserversorgung. Sie müssen daher nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung grundsätzlich teilweise nach dem erfassten Verbrauch und teilweise nach der Wohn- oder Nutzfläche verteilt werden. Eine vollständige Umlage allein nach der Fläche ist unzulässig.

Anders sieht es bei außergewöhnlichen Maßnahmen aus. Ergibt sich aus dem Befund eine unzulässige Legionellenkonzentration, folgen Anlageninspektion und unter Umständen eine Sanierung. Die Kosten dieser zusätzlichen Maßnahmen verbleiben in voller Höhe beim Eigentümer und bleiben damit aus der Heizkostenabrechnung heraus. Prüfen Sie deshalb bei einer auffällig hohen Heizkostenabrechnung, ob sich Sanierungskosten dort verstecken, die eigentlich der Vermieter selbst tragen muss.

Was Sie als Mieter beitragen können

Für den ordnungsgemäßen und hygienisch einwandfreien Zustand der vom Vermieter bereitgestellten Trinkwasserinstallation ist der Vermieter verantwortlich. Auch Mieter können jedoch mit einfachen Gewohnheiten dazu beitragen, eine Vermehrung von Legionellen in den Leitungen und Entnahmestellen ihrer Wohnung zu vermeiden:

Waren Sie mehrere Tage oder Wochen abwesend, lassen Sie vor der ersten Dusche das Wasser, das im Duschschlauch und in den Leitungen gestanden hat, eine Weile ablaufen und spülen die Leitung gründlich durch. Dasselbe gilt für das Trinkwasser im Kaltwasserbereich: Lassen Sie nach längerer Abwesenheit so lange Wasser laufen, bis frisches – spürbar kühleres – Wasser nachfließt. Das Stagnationswasser hat sich bis dahin abgesetzt und läuft mit ab.

Ein weiterer Punkt betrifft den Umgang mit den Armaturen selbst: Arbeiten an der Trinkwasserinstallation – auch das vermeintlich harmlose Tauschen eines Wasserhahns – gehören ausschließlich in die Hände von Fachbetrieben. Nicht zertifizierte Armaturen können Schadstoffe wie Schwermetalle in hohen Konzentrationen abgeben. Im Zweifel fragen Sie einen Fachmann oder Ihren Vermieter.

Häufige Fragen zu Legionellen in der Mietwohnung

Sind Legionellen im Wasser immer gefährlich?

Nur ab einer gewissen Konzentration. Geringe Werte bis 100 KBE/100 ml sind gesundheitlich unbedenklich. Erst bei höheren Werten greift das Gesundheitsamt ein. Ab 10.000 KBE/100 ml gilt eine konkrete Gesundheitsgefahr – meist verbunden mit Duschverboten und Sanierungspflicht.

Eine Infektion über das Trinkwasser ist ausgeschlossen. Die Bakterien gelangen ausschließlich über eingeatmete Aerosole – also feinste Wassertröpfchen beim Duschen oder Vernebeln – in die Lunge.

Bei größeren zentralen Wassererwärmungsanlagen alle drei Jahre. Die Pflicht gilt seit 2012 und ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung.

Den Auftrag erteilt der Vermieter, die Kosten der regelmäßigen Routineuntersuchung gehören zu den Betriebskosten und fließen in die Heizkostenabrechnung. Sanierungskosten bei Grenzwertüberschreitung trägt dagegen der Eigentümer allein.

Liegt Ihre Wohnung am Ende eines Warmwasserstrangs, ja. Alle Proben müssen gleichzeitig entnommen werden, deshalb ist Ihre Anwesenheit erforderlich.

Zweifel an den Legionellenkosten in Ihrer Heizkostenabrechnung?

Werden Sie Mitglied im Mieterverein Dresden. Wir prüfen Ihre Heizkostenabrechnung auf umlagefähige Routinekosten und versteckte Sanierungskosten und vertreten Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter.

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