Grillen im Miethaus: Was Mieter auf dem Balkon dürfen
Grillpartys auf dem Balkon, der Terrasse oder im gemeinsamen Hof gehören für viele Mieter zum Sommer dazu. Doch was die einen als gesellige Auszeit erleben, empfinden andere Hausbewohner als Belastung – durch Qualm, Geruch oder Lärm. Manchmal landet der Interessenkonflikt sogar vor Gericht.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Regeln im Miethaus gelten, was Ihr Mietvertrag aussagen darf, wie oft Sie grillen dürfen – und wie Sie Konflikte mit Nachbarn von Anfang an entschärfen.
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Grillen auf Balkon, Terrasse oder im Hof: Was sagt das Gesetz?
Eine eindeutige bundesweite Regelung zum Grillen im Miethaus existiert bisher nicht. Auch die Gerichte vertreten dazu unterschiedliche Auffassungen. Im Grundsatz gilt aber: Sie dürfen grillen, sobald drei Bedingungen zusammenkommen.
Erstens schweigt Ihr Mietvertrag zum Thema Grillen oder gestattet es ausdrücklich. Zweitens bleiben Gebäude und Inventar unbeschadet. Drittens halten Sie die Belastung für Ihre Mitbewohner in zumutbarem Rahmen – besonders, was konzentrierten Qualm in fremden Wohn- oder Schlafräumen angeht.
Was steht in Ihrem Mietvertrag?
Grillen ist grundsätzlich erlaubt. Ein gesetzliches Grillverbot existiert nirgends in Deutschland. Auch über die Hausordnung scheitert ein generelles Verbot durch Vermieter oder Nachbarn. Anders verhält es sich allerdings, sobald Ihr Mietvertrag eine ausdrückliche Klausel enthält.
Steht im Mietvertrag schwarz auf weiß „Auf dem Balkon darf nicht gegrillt werden“, halten Sie sich an diese Vereinbarung. Tun Sie es trotzdem, droht eine Abmahnung durch den Vermieter. Bei wiederholtem Verstoß kann das Mietverhältnis sogar fristlos enden.
Brandschutz beim Grillen
Wer einen Grill betreibt, übernimmt die Verantwortung für den Brandschutz. Achten Sie auf einen sicheren Abstand zu Wänden, Holzteilen und Pflanzen. Lassen Sie das Feuer stets unter Aufsicht – auch für kurze Wege ins Innere der Wohnung.
Brennbare Gegenstände lagern Sie in ausreichendem Abstand zum Grill. Auf brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus oder Benzin als Anzünder verzichten Sie konsequent – sie haben in der Vergangenheit schon oft zu schweren Brandverletzungen geführt. Greifen Sie stattdessen zu festen Grillanzündern oder zu einem Anzündkamin.
In geschlossenen Räumen scheidet das Grillen ohnehin aus. Hier sammelt sich Kohlenmonoxid an – mit lebensgefährlichen Folgen. Auf dem Balkon empfiehlt sich ein Elektrogrill eher als ein Holzkohlegerät. Das spart Qualm, reduziert den Funkenflug und schont das Verhältnis zu den Nachbarn.
Rücksicht auf die Nachbarn: Qualm und Geruch
Auch beim Grillen auf dem eigenen Balkon müssen Mieterinnen und Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Gelegentliche Grillgerüche sind in einem Mehrfamilienhaus zwar häufig hinzunehmen. Anders kann es aussehen, wenn dichter Rauch oder Qualm in die Wohn- oder Schlafräume benachbarter Wohnungen zieht und diese dadurch erheblich beeinträchtigt werden. Das OLG Düsseldorf hat eine erhebliche Belästigung angenommen, als Grillqualm in konzentrierter Form in die Räume der Nachbarn eindrang.
Wer wiederholt erhebliche Rauch- oder Geruchsbelästigungen verursacht, muss mit Beschwerden und einer Abmahnung durch den Vermieter rechnen. Bei fortgesetzten Verstößen können weitere mietrechtliche Konsequenzen folgen. Je nach Landesrecht und Einzelfall kann außerdem eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.
Achten Sie deshalb vor dem Anzünden auf die Windrichtung und auf geöffnete Fenster in den benachbarten Wohnungen. Entsteht starker Rauch, sollte der Grill umgestellt, ein Deckel verwendet oder das Grillen unterbrochen werden. Ein Gas- oder Elektrogrill verursacht in der Regel deutlich weniger Rauch als ein Holzkohlegrill.
Wie oft dürfen Sie grillen? Diese Gerichtsurteile geben Orientierung
Allabendlicher Grillgeruch im Treppenhaus belastet die Nachbarn dauerhaft – das gilt nach übereinstimmender Rechtsprechung als unzumutbar. Gelegentliche, geringfügige Belästigungen dagegen müssen die Mitbewohner hinnehmen. Was „gelegentlich“ konkret bedeutet, haben mehrere Gerichte unterschiedlich definiert.
Das Landgericht Stuttgart hielt eine Grilldauer von insgesamt sechs Stunden im Jahr im Regelfall für zulässig. Das Amtsgericht Bonn entschied großzügiger: Mieter in Mehrfamilienhäusern dürfen demnach in der Zeit von April bis September einmal monatlich auf dem Balkon oder auf der Terrasse grillen – allerdings mit einer Vorankündigung von 48 Stunden an die anderen Hausbewohner.
Diese Urteile haben für andere Gerichte ausschließlich Orientierungswert – sie liefern aber eine wertvolle Richtschnur für den Einzelfall. Im Zweifel gilt: Wer rücksichtsvoll grillt, gerät seltener in den Konflikt.
Nachtruhe einhalten: Wann die Grillparty leiser wird
Eine ausgelassene Stimmung beim Grillen gehört zum Sommer. Verständnis bei den Nachbarn finden Sie dafür, solange es bei der Ausnahme bleibt und der Lärm im Rahmen bleibt. Ab 22 Uhr beginnt allerdings die Nachtruhe. In der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag erstreckt sie sich von 24 bis 7 Uhr. Lautes Lachen, Musik und Gespräche auf voller Lautstärke gehören danach in die Wohnung – bei geschlossenem Fenster.
Übermäßiger Partylärm verstößt gegen den Mietvertrag. Nach einer erfolglosen Abmahnung kann das Mietverhältnis in Extremfällen sogar fristlos enden. Gegen hartnäckige Störer verhängen Behörden zusätzlich ein Bußgeld.
Häufige Fragen zum Grillen im Miethaus zund Mietwohnung
Darf ich auf dem Balkon einer Mietwohnung grillen?
Ja, sofern Ihr Mietvertrag das Grillen erlaubt oder dazu schweigt, Sie Gebäude und Inventar schonen und Ihre Nachbarn in zumutbarem Rahmen belasten. Ein bundesweites Grillverbot existiert in Deutschland nicht.
Wie oft darf ich im Sommer grillen?
Die Gerichte urteilen unterschiedlich. Das LG Stuttgart hielt sechs Stunden Grillen pro Jahr für zulässig, das AG Bonn erlaubte einmal monatlich von April bis September – mit 48 Stunden Vorankündigung an die Nachbarn.
Was passiert bei einem Grillverbot im Mietvertrag?
Steht im Mietvertrag „Grillen auf dem Balkon ist untersagt“, müssen Sie sich daran halten. Andernfalls droht eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die fristlose Kündigung.
Welcher Grill eignet sich für den Balkon?
Ein Elektrogrill ist die geeignetere Wahl als ein Holzkohlegerät – weniger Qualm, weniger Funkenflug und deutlich geringeres Konfliktpotenzial mit den Nachbarn.
Welche Ruhezeiten gelten beim Grillen?
Auch außerhalb der Ruhezeiten müssen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Musik, laute Gespräche oder Feiern dürfen andere Hausbewohner zu keiner Zeit unzumutbar belästigen.
Nach der Dresdner Polizeiverordnung gelten folgende Ruhezeiten:
Montag bis Donnerstag sowie Sonntag: von 22 bis 7 Uhr
Freitag und Sonnabend: von 24 bis 8 Uhr
Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen zusätzlich: von 13 bis 15 Uhr
Während dieser Zeiten darf die Ruhe anderer nicht mehr als unvermeidbar gestört werden. Das bedeutet: Gespräche nur noch in gedämpfter Lautstärke, Musik deutlich leiser stellen und die Feier gegebenenfalls in die Wohnung verlegen. Auch dort müssen Fenster und Balkontüren geschlossen werden, wenn der Lärm sonst nach außen dringt.
Die Ruhezeiten sind allerdings keine Erlaubnis, davor beliebig laut zu feiern. Musik darf insbesondere auf Balkonen oder bei geöffneten Fenstern auch tagsüber nicht so laut sein, dass Nachbarn unzumutbar belästigt werden.
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