Wichtige Hinweise vor der Bestellung eines Heizgutachtens

Um Ihnen ein aussagekräftiges Heizgutachten liefern zu können, benötigt co2online je nach Energieträger verschiedene Daten von Ihnen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Informationen für das Erstellen eines Heizgutachtens erforderlich sind – und in welchen Fällen es nicht möglich ist, ein Heizgutachten zu erstellen.

Das sollten Sie wissen, bevor Sie ein Heizgutachten bestellen:

  • Erstellt werden kann ein Heizgutachten für die Energieträger Erdgas, Fernwärme, Nachtstrom, Heizöl, Nahwärme und Flüssiggas.
  • Mieter und Hauseigentümer mit Fernwärme schicken bitte die gesamte Heizkostenabrechnung. Für ein aussagekräftiges Heizgutachten werden die die Rechnungsdaten für die Wohnung und das gesamte Gebäude benötigt. 
  • Mieter mit Gasetagenheizungen senden uns bitte die Energierechnung. Diese muss mindestens einen Zeitraum von einem Jahr abdecken, damit aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden.
  • Hauseigentümer, die mit Erdgas und Heizöl aus einem Tank heizen, senden uns bitte ebenfalls die vergangene Energierechnung des Lieferanten und eine Angabe zum ungefähren Verbrauch. Sollten Sie die Rechnung nicht zur Hand haben, können Sie den Jahresverbrauch auch schätzen und uns den Preis, zu dem Sie eingekauft haben, mitteilen.
  • Egal, ob Sie mit Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Nachtstrom heizen: Geben Sie bitte nach Möglichkeit das Baujahr Ihres Hauses so genau wie möglich an. Die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes gültigen Gesetze und Verordnungen geben uns wichtige Hinweise, in welchem energetischen Mindestzustand sich Ihr Gebäude befindet. 

Generell kann ein Heizgutachten bundesweit für jeden Mieter und Eigentümer sowie verschiedene Energieträger produziert werden. Allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, bei denen aus Gründen der Aussagefähigkeit und Genauigkeit der Daten kein Heizgutachten produziert werden kann.

Kein Heizgutachten kann erstellt werden,

  • wenn verschiedene Nutzergruppen ein Gebäude nutzen (z.B. Gewerbe und Wohnen, Ferienwohnungen),
  • wenn die Adressdaten auf der Abrechnung geschwärzt sind,
  • wenn der Abrechungszeitraum kürzer/länger als ein Jahr ist,
  • wenn die Abrechnung fehlt,
  • wenn mehrere Energieträger genutzt werden (z.B. Heizöl und Erdgas),
  • wenn innerhalb des Abrechungszeitraums eine Umstellung der Energieträger stattgefunden hat,
  • und wenn es sich um gewerblich genutzte Räume handelt.