Mitglied werden - Beiträge
Wie jeder Verein, erhebt auch der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. Beiträge von seinen Mitgliedern.
Der Jahresbeitrag beträgt 84,00 € je Haushalt (monatlich also 7,00 €) und wird kalenderjährlich im Voraus bezahlt, am besten im bequemen Einzugsverfahren. Der Beitrag für den Prozesskosten-Rechtsschutz und den notwendigen juristischen Schriftverkehr ist darin enthalten.
Bei Erwerb der Mitgliedschaft sind eine Aufnahmegebühr von 15,00 € und der Beitrag für die ersten 12 Mitgliedschaftsmonate zu zahlen.
Dafür stehen Ihnen unsere Juristen ab sofort kostenfrei mit Rat und Tat zur Verfügung, sooft Sie Informationen wünschen oder unsere Hilfe brauchen.
Für die Beitragszahlung nutzen Sie bitte das risokofreie Lastschrift-Einzugsverfahren. Mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie ein Formular für die Lastschriftermächtigung oder erteilen die Einzugsermächtigung direkt bei mit dem Online-Antrag.
Übrigens: Der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. wird ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge getragen. Wir erhalten keine öffentlichen Gelder. Dadurch ist gewährleistet, dass wir ausschließlich im Interesse unserer Mitglieder und der Dresdner Mieter tätig sind.
Beitragsermäßigungen
Die Mitgliederversammlung des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V. hat am 07.07.2014 beschlossen vom Jahresbeitrag für Haushalte mit geringem Einkommen eine Beitragsermäßigung in Höhe von maximal 32,00 € pro Jahr zu gewähren. Dies gilt ausdrücklich für:
- Studierende (Vorlage eines Immatrikulationsnachweises)
- Inhaber des Dresden-Passes (Vorlage des Dresden-Passes)
- Empfänger von Transferleistungen (Hartz 4) (Vorlage des Bewilligungsbescheides)
Erfüllen Sie die vorstehenden Vorraussetzungen, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Beitragsermäßigung unter Vorlage des benannten Nachweises stellen. Die Ermäßigung wird innerhalb einer Mitgliedschaft/eines Haushalts nur einmal und (ggf. anteilig) jeweils nur für den Zeitraum, für den ein entsprechender Nachweis vorgelegt wurde, gewährt. Der Antrag auf Ermäßigung ist stets nach Ablauf der Bescheinigung der Berechtigung erneut zu stellen und der neue Nachweis dem Verein vorzulegen. Eine rückwirkende Gewährung der Ermäßigung ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Beitrags- und Gebührenordnung.