Rechtswidrige Mieterhöhungen der Vonovia
Auszug DNN-Telefonforum vom 16.05.2023
Frau Nicole S. hat die Heizkostenabrechnung für Oktober 2021 bis September 2022 von der Vonovia erhalten. Diese ist mittlerweile auch vielen anderen Mieterhaushalten zugegangen. Neben einer deutlichen Nachzahlung durch gestiegene Brennstoffkosten wird auch die Zahlung einer erhöhten Warmmiete verlangt. Dabei wurde die Vorauszahlung auf die Heizkosten in den letzten 12 Monaten bereits zweimal erhöht. Frau S. fragt an, ob dies erneut zulässig ist.
Florian Bau vom Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. informiert:
Grundsätzlich darf nach einer Betriebskostenabrechnung jede Vertragspartei die Vorauszahlung angemessen anpassen. Geregelt ist das in § 560 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ergibt sich aus den Betriebskosten, dass die Vorauszahlung nicht ausreicht, um die laufenden Kosten zu decken, kann der Vermieter die Leistung einer höheren Vorauszahlung fordern.
Wichtig zu wissen ist, dass es dabei nicht auf das eigentliche Ergebnis der Abrechnung ankommt. Es spielt für die Anpassung also keine Rolle, ob die Abrechnung mit einem Guthaben oder einer Nachzahlung endete. Relevant sind allein die Kosten für die angemietete Wohnung. Angemessen ist die Vorauszahlung dann, wenn diese ein Zwölftel der Betriebskosten beträgt. Ergeben sich aus einer Abrechnung beispielsweise 1200,00 € Kosten, kann die Vorauszahlung angepasst werden auf monatlich 100,00 €.
Ausnahmsweise kann auch mit Ereignissen, welche sich auf die letzte Betriebskostenabrechnung noch nicht ausgewirkt haben, eine Erhöhung der Vorauszahlung begründet werden. Steigen beispielsweise die Kosten für Brennstoffe oder Hausmeisterleistungen deutlich an, kann auch vor der Abrechnung über diese gestiegenen Kosten eine erhöhte Vorauszahlung verlangt werden. Dies muss aber ausreichend und vor allem nachvollziehbar erläutert werden.
Die Vorgehensweise der Vonovia ist uns bekannt und entschieden zu kritisieren. In den meisten Fällen dürfte die nun verlangte Erhöhung der Vorauszahlung deutlich unangemessen sein. Weder rechtfertigen die Kosten aus der aktuellen Heizkostenabrechnung noch zu erwartender Kostensteigerungen die Erhöhungen.
Bereits im Kalenderjahr 2022 wurde die Vorauszahlung auf die Heizkosten mit der Heizkostenabrechnung für den Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2021 deutlich erhöht. Kalkuliert wurde meist eine Steigerung der Kosten um 20 %. Ende 2022 erhielten Mieterhaushalte der Vonovia erneut die Aufforderung, eine erhöhte Vorauszahlung zu leisten. Aufgrund der gestiegenen Brennstoffkosten kalkulierte die Vonovia diesmal mit einer Preissteigerung nun 65 %. Bis hierher lässt sich die zugrunde gelegte Preissteigerung auch an den tatsächlich veränderten Preisen insbesondere für Fernwärme nachvollziehen.
Jetzt erneut eine Preissteigerung um 65 % anzunehmen, ist insbesondere bei Objekten mit Fernwärmebezug offensichtlich falsch. In der nächsten Abrechnungsperiode von Oktober 2022 bis September 2023 ist gerade nicht mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Das Gegenteil ist der Fall.
Zunächst wird die Dezember-Hilfe greifen. Vermietern wurde die Abschlagszahlung an den Energieversorger für den Dezember 2022 erstattet. Dadurch reduzieren sich die Brennstoffkosten in der nächsten Heizkostenabrechnung um ca. ein Zwölftel.
Ferner wird ab Januar 2023 die Gaspreisbremse greifen. Diese reduziert Brennstoffkosten vor allem in Objekten mit Fernwärmebezug. Während in der aktuellen Abrechnung Preise von ca. 0,17 bis 0,19 € je Kilowattstunde festzustellen sind, wird die Gaspreisbremse 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 0,095 € je Kilowattstunde deckeln.
Schließlich wurde die Umsatzsteuer auf Brennstoffkosten von 19 % auf 7 % gesenkt.
Wir empfehlen daher, die Erhöhung der Vorauszahlung genau zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Dies kann erfolgen, in dem die eigenen Heiz- und Warmwasserkosten in der aktuellen Heizkostenabrechnung durch 12 geteilt werden. Liegt das Ergebnis unter der aktuell geleisteten Vorauszahlung auf die Heizkosten, kann dem Erhöhungsverlangen widersprochen werden.
Interview mit Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kaufmann
Anzahl der Wohngeldanträge hat sich verdoppelt
Seit 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft. Das sogenannte Wohngeld-Plus sieht insbesondere höhere Zuschüsse zur Miete und eine dauerhafte Heizkostenkomponente vor. Das soll die bundesweit stark gestiegenen Wohnkosten kompensieren. Außerdem können mehr Menschen die Unterstützung beanspruchen. Allerdings gibt es Kritik an der Bürokratie und der schleppenden Bearbeitung in vielen Wohngeldstellen. Der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. sprach mit Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen der Landeshauptstadt Dresden, über die Umsetzung der Wohngeldreform in Dresden.
Frau Dr. Kaufmann, ist die Wohngeldreform in Dresden abgeschlossen?
Nein, wir sind noch mitten in der Umstellung. Das Wohngeld-Plus ist eine riesige Herausforderung für alle Wohngeldstellen. Da macht Dresden keine Ausnahme. Es ist leider nicht so, dass man in der Behörde einfach aufs Knöpfchen drückt und zum nächsten Zahltag haben alle Berechtigten mehr Geld auf ihrem Konto. Da gehört mehr dazu. Das Gesetz ist durch die Reform nicht einfacher geworden. Auch die technische Umsetzung braucht Zeit. Vieles muss im Zuge der Reform erst neu programmiert, getestet und eingeführt werden.
Wie entwickelt sich die Nachfrage?
Die Anzahl der Anträge hat sich infolge der Wohngeldreform etwa verdoppelt. Gingen im ersten Quartal 2022 insgesamt 5.931 Anträge ein, stieg die Anzahl im ersten Quartal 2023 auf 11.650. Das bestätigt unsere Annahmen. Im ersten Quartal 2023 hat das Sozialamt 8.911 neue Wohngeldanträge für Dresdner Haushalte bewilligt. Im Vorjahreszeitraum waren es 5.426 Bewilligungen. Das entspricht einem Anstieg um 64,2 Prozent. Damit erhalten jetzt deutlich mehr Menschen Wohngeld. Ich rate allen Dresdnerinnen und Dresdnern: Es ist Ihr gutes Recht, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen! Niemand muss sich für einen Wohngeldantrag schämen.
Sie sprechen von einer Verdopplung der Anträge, es gibt aber nur zwei Drittel mehr Bewilligungen?
So ist es. Die Bearbeitung kommt derzeit nur langsam voran. Viele Anträge sind noch nicht bewilligt.
Wie viele Anträge sind offen?
7.031 Anträge sind noch nicht entschieden. Aus verschiedenen Gründen. Meist fehlen wichtige Informationen. Da geht es zum Beispiel um Angaben zu Haushaltsmitgliedern, zu Wohnkosten und zum Haushaltseinkommen. In etwa 80 Prozent der offenen Vorgänge fehlen Unterlagen wie etwa Mietvertrag oder Lohnbescheinigungen. Das Sozialamt fordert die Informationen dann bei den Antragstellerinnen und Antragstellern ab. Dadurch gibt es im Sozialamt einen Berg offener, aber angearbeiteter Anträge.
Wie lange warten Antragstellende in Dresden auf ihr Wohngeld?
Aktuell dauert ein Wohngeldantrag durchschnittlich 15 Wochen. Das ist zu lang. Mein Ziel ist eine Absenkung auf etwa vier bis sechs Wochen.
Wie wollen Sie das schaffen?
Indem wir unsere Personal- und Organisationsstrategie, die wir für die Wohngeldstelle entwickelt haben, weiter konsequent umsetzen. Die Abteilung hatte vor der Reform 41 Mitarbeitende. Aktuell bearbeiten insgesamt 81 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge auf Wohngeld. Die Kapazität wird derzeit um weitere 14 Beschäftigte aufgestockt. Die neuen Kolleginnen und Kollegen werden sukzessiv eingestellt und eingearbeitet. Dann haben wir insgesamt 95 Beschäftigte in der Wohngeldstelle.
Was unternehmen Sie für eine bürgerfreundliche, bürokratiearme Beantragung und Bearbeitung?
Dresden war eine der wenigen Kommunen, die sofort mit dem Start des Wohngeld-Plus einen Online-Antrag angeboten haben. Damit kann das Wohngeld bequem von zu Hause aus beantragt werden. Auf unserer Webseite www.dresden.de/wohngeld bieten wir auch einen Wohngeldrechner an. Damit lässt sich der Anspruch überschlägig prüfen. Ein Erklärfilm informiert, wer Anspruch auf Wohngeld hat. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung vollständig ausschöpfen. Da geht es beispielsweise um elektronische E-Akten und Workflows, also die digitale Bearbeitung vom Antrag bis zum Bescheid. In Sachsen gibt es ein einheitliches Wohngeldprogramm. Deshalb ist die Landesregierung ein unentbehrlicher Partner bei der Digitalisierung des Wohngelds.
Was ist mit Anträgen auf Papier?
Das Wohngeld kann auch weiterhin analog beim Sozialamt beantragt werden. Wir haben dafür ein Bearbeitungszentrum am Ferdinandplatz eingerichtet. Hier können Neuanträge und Nachweise auch persönlich abgegeben werden. Zusätzlich hat das Sozialamt die Wohngeld-Hotline 0351-4881301 für Fragen rund ums Wohngeld und die Antragstellung eingerichtet. Die Anlaufstelle und die Hotline sind dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr erreichbar.
Das Wohngeldgesetz ermöglicht seit Jahresbeginn vorläufige Zahlungen. Nutzt Dresden dieses Instrument?
Nein. Die vorläufige Bewilligung von Wohngeld nach § 26a ist derzeit mit dem Wohngeldprogramm nicht möglich.
Wie wirkt sich die Reform auf den Dresden-Pass aus?
Das Wohngeld-Plus ändert nichts am Dresden-Pass. Jeder Dresdner Haushalt, der Wohngeld erhält, kann weiterhin den Dresden-Pass beantragen und damit vielfältige Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Beispielsweise das Sozialticket der Dresdner Verkehrsbetriebe, Rabatte in Dresdner Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die kostenfreie Mietrechtsberatung des Mietervereins Dresden und Umgebung e. V. Das Wohngeld ermöglicht Kinder und Jugendliche auch die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe, darunter kostenfreie Mittagsverpflegung in Kita und Schule, Zuschüsse für persönlichen Schulbedarf und außerschulische Lernförderung. Es lohnt sich also, das Wohngeld in Anspruch zu nehmen!
Vielen Dank für das Gespräch, Frau Dr. Kaufmann.
Öffnung der Außenstellen des Mietervereins
Ab dem 01.06.2022 öffnen die Außenstellen in Freital, Radebeul und Pirna des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V. wieder für den Publikumsverkehr. Es besteht ab dann wieder die Möglichkeit dort persönliche Beratungen wahrzunehmen. Es kann aber noch zu abweichenden Öffnungszeiten kommen. Bitte informieren Sie sich zuvor über unsere Geschäftsstelle.
Daneben bleibt die Möglichkeit bestehen, Beratungen telefonisch wahrzunehmen.
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Schließung der Geschäftsstelle des Mietervereins
Ab 22.11.2021 bleibt die Geschäftsstelle des Mietervereins Dresden bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
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