
Interview mit Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kaufmann
Anzahl der Wohngeldanträge hat sich verdoppelt
Seit 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft. Das sogenannte Wohngeld-Plus sieht insbesondere höhere Zuschüsse zur Miete und eine dauerhafte Heizkostenkomponente vor. Das soll die bundesweit stark gestiegenen Wohnkosten kompensieren. Außerdem können mehr Menschen die Unterstützung beanspruchen. Allerdings gibt es Kritik an der Bürokratie und der schleppenden Bearbeitung in vielen Wohngeldstellen. Der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. sprach mit Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen der Landeshauptstadt Dresden, über die Umsetzung der Wohngeldreform in Dresden.
Frau Dr. Kaufmann, ist die Wohngeldreform in Dresden abgeschlossen?
Nein, wir sind noch mitten in der Umstellung. Das Wohngeld-Plus ist eine riesige Herausforderung für alle Wohngeldstellen. Da macht Dresden keine Ausnahme. Es ist leider nicht so, dass man in der Behörde einfach aufs Knöpfchen drückt und zum nächsten Zahltag haben alle Berechtigten mehr Geld auf ihrem Konto. Da gehört mehr dazu. Das Gesetz ist durch die Reform nicht einfacher geworden. Auch die technische Umsetzung braucht Zeit. Vieles muss im Zuge der Reform erst neu programmiert, getestet und eingeführt werden.
Wie entwickelt sich die Nachfrage?
Die Anzahl der Anträge hat sich infolge der Wohngeldreform etwa verdoppelt. Gingen im ersten Quartal 2022 insgesamt 5.931 Anträge ein, stieg die Anzahl im ersten Quartal 2023 auf 11.650. Das bestätigt unsere Annahmen. Im ersten Quartal 2023 hat das Sozialamt 8.911 neue Wohngeldanträge für Dresdner Haushalte bewilligt. Im Vorjahreszeitraum waren es 5.426 Bewilligungen. Das entspricht einem Anstieg um 64,2 Prozent. Damit erhalten jetzt deutlich mehr Menschen Wohngeld. Ich rate allen Dresdnerinnen und Dresdnern: Es ist Ihr gutes Recht, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen! Niemand muss sich für einen Wohngeldantrag schämen.
Sie sprechen von einer Verdopplung der Anträge, es gibt aber nur zwei Drittel mehr Bewilligungen?
So ist es. Die Bearbeitung kommt derzeit nur langsam voran. Viele Anträge sind noch nicht bewilligt.
Wie viele Anträge sind offen?
7.031 Anträge sind noch nicht entschieden. Aus verschiedenen Gründen. Meist fehlen wichtige Informationen. Da geht es zum Beispiel um Angaben zu Haushaltsmitgliedern, zu Wohnkosten und zum Haushaltseinkommen. In etwa 80 Prozent der offenen Vorgänge fehlen Unterlagen wie etwa Mietvertrag oder Lohnbescheinigungen. Das Sozialamt fordert die Informationen dann bei den Antragstellerinnen und Antragstellern ab. Dadurch gibt es im Sozialamt einen Berg offener, aber angearbeiteter Anträge.
Wie lange warten Antragstellende in Dresden auf ihr Wohngeld?
Aktuell dauert ein Wohngeldantrag durchschnittlich 15 Wochen. Das ist zu lang. Mein Ziel ist eine Absenkung auf etwa vier bis sechs Wochen.
Wie wollen Sie das schaffen?
Indem wir unsere Personal- und Organisationsstrategie, die wir für die Wohngeldstelle entwickelt haben, weiter konsequent umsetzen. Die Abteilung hatte vor der Reform 41 Mitarbeitende. Aktuell bearbeiten insgesamt 81 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge auf Wohngeld. Die Kapazität wird derzeit um weitere 14 Beschäftigte aufgestockt. Die neuen Kolleginnen und Kollegen werden sukzessiv eingestellt und eingearbeitet. Dann haben wir insgesamt 95 Beschäftigte in der Wohngeldstelle.
Was unternehmen Sie für eine bürgerfreundliche, bürokratiearme Beantragung und Bearbeitung?
Dresden war eine der wenigen Kommunen, die sofort mit dem Start des Wohngeld-Plus einen Online-Antrag angeboten haben. Damit kann das Wohngeld bequem von zu Hause aus beantragt werden. Auf unserer Webseite www.dresden.de/wohngeld bieten wir auch einen Wohngeldrechner an. Damit lässt sich der Anspruch überschlägig prüfen. Ein Erklärfilm informiert, wer Anspruch auf Wohngeld hat. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung vollständig ausschöpfen. Da geht es beispielsweise um elektronische E-Akten und Workflows, also die digitale Bearbeitung vom Antrag bis zum Bescheid. In Sachsen gibt es ein einheitliches Wohngeldprogramm. Deshalb ist die Landesregierung ein unentbehrlicher Partner bei der Digitalisierung des Wohngelds.
Was ist mit Anträgen auf Papier?
Das Wohngeld kann auch weiterhin analog beim Sozialamt beantragt werden. Wir haben dafür ein Bearbeitungszentrum am Ferdinandplatz eingerichtet. Hier können Neuanträge und Nachweise auch persönlich abgegeben werden. Zusätzlich hat das Sozialamt die Wohngeld-Hotline 0351-4881301 für Fragen rund ums Wohngeld und die Antragstellung eingerichtet. Die Anlaufstelle und die Hotline sind dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr erreichbar.
Das Wohngeldgesetz ermöglicht seit Jahresbeginn vorläufige Zahlungen. Nutzt Dresden dieses Instrument?
Nein. Die vorläufige Bewilligung von Wohngeld nach § 26a ist derzeit mit dem Wohngeldprogramm nicht möglich.
Wie wirkt sich die Reform auf den Dresden-Pass aus?
Das Wohngeld-Plus ändert nichts am Dresden-Pass. Jeder Dresdner Haushalt, der Wohngeld erhält, kann weiterhin den Dresden-Pass beantragen und damit vielfältige Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Beispielsweise das Sozialticket der Dresdner Verkehrsbetriebe, Rabatte in Dresdner Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die kostenfreie Mietrechtsberatung des Mietervereins Dresden und Umgebung e. V. Das Wohngeld ermöglicht Kinder und Jugendliche auch die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe, darunter kostenfreie Mittagsverpflegung in Kita und Schule, Zuschüsse für persönlichen Schulbedarf und außerschulische Lernförderung. Es lohnt sich also, das Wohngeld in Anspruch zu nehmen!
Vielen Dank für das Gespräch, Frau Dr. Kaufmann.
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