Zweckentfremdungsverbot
Erklärung:
- Grundsätzlich steht es einem Vermieter frei, wie er seine Wohnung nutzen möchte.
- Ein Zweckentfremdungsverbot schränkt dieses Recht ein, um Wohnraum zu erhalten. Absichtlicher Leerstand und Nutzung als Ferienwohnung werden unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Gemeinden oder Stadtteilen beschränkt.
- Per Verordnung der Landesdsregierung (siehe auf revosax.sachsen.de) können Gemeinden per Satzung das Zweckentfremdungsgebot anwenden.
Wir, der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V., halten dies für eine sinnvolles Instrument in einem angespannten Wohnungsmarkt. Eine Anwendung jedenfalls auf ausgewählte Stadtteile begrüßen wir.