Kommunalwahl am 09.06.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. vertreten wir mehr als 16.000 Haushalte. Diese sind durch multiple Krisen erheblich belastet. So schlägt aktuell die Energiekrise mit massiven Kostensteigerungen auf die Haushalte durch. Hinzu kommen gestiegene Neuvertragsmieten und steigende Mieten im Bestand.
Von unseren Mitgliedern werden an uns zunehmend Zukunftsängste und Sorgen herangetragen.
Es fehlen bereits jetzt preiswerter Wohnraum und Sozialwohnungen. Die Probleme werden sich aufgrund der aktuell nach oben angepassten Bevölkerungsprognose und der zusätzlich entstehenden Arbeitsplätze durch Industrieansiedlungen noch verschärfen.
Uns interessiert, mit welcher Politik Sie den Sorgen der Mieter und Mieterinnen in Dresden begegnen wollen.
Wir bitten daher um Übersendung Ihres wohnungspolitischen Wahlprogramms.
Wir bitten Sie außerdem um Beantwortung der folgenden Fragen bis zum 01.03.2024. Die kurze Frist ist notwendig, um mindestens Auszüge Ihrer Antworten in unserer Verbandszeitung noch vor der anstehenden Kommunalwahl abdrucken zu können. Wir gehen von Ihrem Einverständnis aus.
1. Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen[1]. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden[2], wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen[3].
2. Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt[4]. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?
3. Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?
4. Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen[5]. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen[6].
Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?
5. Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden.
Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?
Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst.
Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?
6. Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung[7] wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?
7 .Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung[8] wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.
Jan Bröchler
Vorstandsvorsitzender
[1] Sächsische Zeitung, 06.02.2024 „Wohnungen, Autobahnbusse, Expresslinie, neue SBahn: So will Dresden TSMC anbinden“
[2] Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden, 01.12.2022 „Einwohnerzahl Dresdens steigt bis 2040 voraussichtlich auf 578.800“
[3] Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden, 10.01.2024 „Dresden rechnet mit mehr als 600.000 Einwohnern im Jahr 2040“
[4] Sächsische Zeitung, 06.02.2024 „Wohnungen, Autobahnbusse, Expresslinie, neue SBahn: So will Dresden TSMC anbinden“
[5] Sächsische Zeitung, 19.12.2023 „Erst Alarm aus Dresden, jetzt erhöht Sachsen die Förderung für sozialen Wohnungsbau“
[6] Leipziger Zeitung, 18.01.2024 „Preis für falsche Wohnungspolitik: in Sachsen fehlen 47.859 Sozialwohnungen“ mit Verweis auf eine Studie des Pestel-Instituts
[7] www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18727-Saechsische-Kappungsgrenzen-Verordnung