FDP
1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.
Antwort:
Der Mangel an Wohnraum kann nur durch die Schaffung von neuem Wohnraum abgestellt werden. Um den Wohnbau zu unterstützen setzen wir zum einen darauf, ausreichend Bauflächen auszuweisen bzw. zu widmen. Zum anderen ist es erforderlich, dass Bauprojekte wirtschaftlich darstellbar sind. Neben den stark gestiegenen Baukosten sind dabei auch die hohen Auflagen in Dresden ein wichtiger Faktor. Überregulierung und kommunal festgelegte höhere Baustandards lassen die Kosten von Projekten explodieren und verzögern zudem den Genehmigungsprozess. Um die Kosten für die Realisierung von Bauvorhaben und damit auch die erforderlichen Mietpreise zu senken, setzen wir uns deshalb dafür ein, auf kommunaler Ebene keine über das gesetzliche Maß hinausgehende Anforderungen an Bauprojekte zu stellen. Zudem fordern wir die Beschleunigung der Verfahren bei der Erstellung von Bebauungsplänen und Genehmigung von Baugenehmigungen.
Im Übrigen stehen zum kooperativen Baulandmodell, das im Wesentlichen durch die FDP Fraktion im Stadtrat mit ausgestaltet wurde und zur Schaffung von Sozialwohnungen und zügiger Realisierung von Bauvorhaben beiträgt.
2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?
Antwort:
In Dresden habe wir in Bezug auf Gewerbeflächen und die Schaffung von Infrastruktur gute Erfahrungen damit gemacht, als Gemeinde selbst gemeinsame Lösungen mit den umliegenden Gemeinden zu entwickeln. Unabhängig von den Bestrebungen des Freistaates möchten wir diese Erfahrungen und Wege auch für die Schaffung von Wohnraum nutzen. Dabei geht es neben der reinen Schaffung von Wohnraum auch um die zugehörige Infrastruktur wie insbesondere Schulen, Kindergärten und soziale Einrichtungen sowie auch Verkehrsanbindungen neuer Wohnbauprojekte.
3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?
Antwort:
Die Übernahme dieser Grundstücke durch die WiD haben wir abgelehnt. Die WiD hat nicht die erforderlichen Strukturen, um derartig große Projekte in Eigenregie zu realisieren. Damit die Grundstücke nun nicht ungenutzt bleiben und um eine rasche Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen fordern wir, dass die Grundstücke in Kooperation mit privaten Investoren (möglicherweise in Bauherrengemeinschaft) bebaut und so auch Sozialwohnungen geschaffen werden.
4. Frage: Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?
Antwort:
Im Sinne einer ehrlichen und seriösen Kommunikation möchte der FDP-Kreisverband im Rahmen der Kommunalwahl keine Versprechungen tätigen, die sich auf landesrechtliche Kompetenzen beziehen.
Hinsichtlich kommunaler Maßnahmen, die unterstützend ergriffen werden können, möchten wir auf die unter Punkt 1 genannten Instrumente verweisen.
5. Frage: Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig? Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?
Antwort:
Wir sprechen uns ausdrücklich gegen den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung in Dresden aus. Wir halten Kurzzeitvermietung für ein legitimes und nützliches Geschäftsmodell, dass insbesondere für Geschäftsreisende, Montagearbeiter und Auszubildende kostengünstige Übernachtungsmöglichkeiten in Dresden bereitstellt. Die Auswirkungen von Leerständen und Umwandlungen in Gewerberäume auf den Mietmarkt sind zumindest in Dresden nur geringfügig. Eine Verschärfung lehnen wir daher ab.
Umgekehrt fordern wir jedoch, dass die Hürden für die Umwandlung bzw. Umwidmung von Gewerbeflächen in Wohnraum soweit wie möglich abgebaut werden, um den tatsächlich vorhandenen Leerstand im Gewerbebereich für den Wohnungsmarkt zu erschließen.
6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?
Antwort:
Die Kappungsgrenze halten wir für eine gerechtfertigte Maßnahme um übermäßige Erhöhungen von Bestandsmieten zu unterbinden. Wir sprechen uns deshalb für eine Verlängerung der Regelung aus.
7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?
Antwort:
Auch wenn das Aufrufen hoher Mieten unerfreulich ist, stellt die Mietpreisbremse unseres Erachtens ein Hemmnis für den Wohnungsneubau dar. Unternehmen, die Wohnraum errichten, müssen durch ihre Mieteinnahmen die Baukosten gegenfinanzieren können, auch wenn dies in einzelnen Fällen nur durch Mieten möglich ist, die über dem Mietspiegel liegen. Die Mietpreisbremse gefährdet Investitionen in die Schaffung von Wohnraum und verschlimmert so die vorhandenen Probleme. Wir lehnen eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung daher ab.