Dissidenten
1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.
Antwort:
Die LHD muss alles daran setzen, für Wohnbebauung geeignete Flächen dort, wo erforderlich, mit B-Plänen zu belegen und mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Grundsteuer C) auch nach §34 zu bebauende Grundstücke für den Wohnungsbau zu aktivieren. Ein „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“, an dem alle Akteure des Wohnungsmarktes zu beteiligen sind, muss die wohnungsbaupolitischen Zielstellungen der LHD koordinieren und mit den erforderlichen Impulsen versehen.
2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?
Antwort:
Die Sicherstellung eines modernen enggetakteten ÖPNV ist Voraussetzung, für die Attraktivität von Wohnangeboten für Menschen, die in Dresden ihren Arbeitsplatz finden, im Umland.
3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?
Antwort:
Das Entwicklungspotenzial der „VONOVIA“- Grundstücke für den Wohnungsbau wird mit ca. 1200 veranschlagt. Auf diesen Flächen sollte vor allem geförderter Wohnungsbau mit Mietpreisbindung (Sozialer Wohnungsbau) stattfinden. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel sind für den notwendigen Eigenkapitalanteil der städtischen WiD bei weitem nicht ausreichend. Es müssen angesichts der neuen Herausforderungen jährlich mindesten 20 Mio. Haushaltsmittel eingesetzt werden.
4. Frage: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungs bau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend tref fen?
Antwort:
Der Totalausverkauf der WOBA hat die Bedingungen gegenüber Leipzig deutlich verschlechtert, da die WID als junge Wohnungsgesellschaft über kein nennenswertes Eigenkapital verfügt. Deshalb ist eine deutlich verbesserte Landesförderung neben dem Aufbringen kommunaler Mittel wichtige Voraussetzungen für notwendigen Wohnungsbau.
5. Frage - Teil 1: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung die ses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?
Antwort:
Die DISSIDENTEN haben die SPD Initiative für ein zielgerichtetes Zweckentfremdungsverbot unterstützt. Der Stadtrat hat eine solche Satzung durch Beschluss vom 27.2.24 auf den Weg gebracht.
5. Frage - Teil 2: Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?
Antwort:
Nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich.
6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Ver gleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?
Antwort:
Selbstverständlich
7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte An stieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete ge bremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungs verordnung stark machen?
Antwort:
Alle Maßnahmen, die eine weitere Explosion von Mietpreisen einschränkt, wird von den DISSIDENTEN vehement unterstützt. so auch die Mietpreisbremse.