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Pressemitteilungen

Aktuelle Themen im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.

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AfD

1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

Die Politik der zurückliegenden Jahre hat dazu geführt, dass die Bauwirtschaft in Deutschland 
sich derzeit in der größten Krise seit dem Ende des SED-Regimes befindet. Die Priorität des 
wohnungspolitischen Handelns auf allen Ebenen muss in der Schaffung von 
Rahmenbedingungen liegen, die den Wohnungsbau überhaupt erst wieder möglich machen. 
Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, müssen die Baukosten für Wohn-Neubauten
drastisch gesenkt werden. Das trifft insbesondere auf die Energiekosten zu. Wie alle 
Wirtschaftsbereiche leidet auch die Bauwirtschaft unter den enorm gestiegenen Kosten. 
Darüber hinaus ist es dringend notwendig, die Bürokratie in den Behörden abzubauen und 
Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Das Bauen von Wohnungen ist zu vereinfachen 
und zu erleichtern: Überflüssige und im Inhalt über das Maß von Grundbedarfen 
hinausgehende kommunale Satzungen, wie bspw. Begrünungs- oder Stellplatzsatzungen 
wirken als Kostentreiber und müssen ebenso zurückgenommen werden, wie überzogene 
energetische Vorgaben. Es müssen deutlich schneller und in größerem Umfang bebaubare 
Flächen durch die Stadt (auch in den Ortsrandlagen) ausgewiesen werden. Durch eine 
Erhöhung des Angebotes können die Preise von bebaubaren Grundstücken gesenkt werden.
 

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

Alle Bevölkerungsprognosen der vergangen Jahre gingen von jährlich steigenden 
Einwohnerzahlen aus. Die letzte veröffentlichte Bevölkerungsprognose aus 2022 zeigt im 
Gegensatz dazu, dass die Anzahl der Bürger Dresdens gesunken ist. Lediglich durch die 
Unterbringung von (zum Teil abschiebepflichtigen - Stand 10/23 = 1572 abgelehnte Anträge) 
Asylbewerbern und Flüchtlingen verzeichnen wir in Dresden derzeit noch einen 
geringfügigen Einwohneranstieg. Die AfD setzt sich für eine Unterbringung von abgelehnten 
Asylbewerbern in zentralen Sammelunterkünften, anstelle in Wohnungen ein. Dadurch 
könnten innerhalb kürzester Zeit rund 900, derzeit durch die Stadt angemietete, preiswerte 
Wohnungen und eine erhebliche Anzahl der städtischen, mit Belegungsrechten gebundenen 
Sozialwohnungen den Dresdner Bürgern auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt 
und so der Wohnungsmarkt entlastet werden. Eine intensive Abstimmung mit dem Umland, 
insbesondere eine erheblich verbesserte verkehrliche Anbindung des Umlandes, ist dennoch 
wichtig. Für die heute schon enorme Zahl an täglichen Ein- und Auspendlern müssen zügig 
geeignete Verkehrsangebote geschaffen werden. Deshalb fordern die AfD u. a. die 
Verlängerung der S-Bahn-Linie vom Flughafen bis nach Moritzburg, die Verlängerung der 
Linie 11 bis Weißig zzgl. des Ausbaus des Zubringerbusverkehrs und der Linie 7 bis nach 
Kesselsdorf. Auch die lang versäumte Schaffung von P&R-Plätzen am Stadtrand wollen wir 
beschleunigen. Für die Neuansiedlung von größeren Unternehmen wollen wir zudem darauf 
hinwirken, dass Werkswohnsiedlungen bzw. Werkswohnungen in unmittelbarer Umgebung 
mit errichtet werden (Grundsatz: Stadt der kurzen Wege). Für die dazu benötigten Flächen ist 
ebenfalls eine Kooperation mit den Umlandgemeinden erforderlich.
 

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort:
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen ist 
das Geld bereits durch Beschluss einer Stadtratsmehrheit, gegen die Stimmen der AfD
vollständig anderweitig verplant worden. Es steht somit dem Wohnungsbau derzeit nicht 
mehr zur Verfügung. Dennoch sehen wir in den erworbenen Flächen ein Potentialgebiet für 
eine soziale Durchmischung verschiedenartiger Wohnformen und Einkommensschichten mit 
Modellcharakter. Die AfD setzt sich dafür ein, dass zukünftig mehr Mieter durch 
Mietzahlungen zu Wohneigentum kommen. Wir wollen deshalb kommunale 
Mietkaufprogramme auflegen und dazu diese Flächen aktivieren. Auch genossenschaftliche 
Wohnmodelle werden wir auf diesen Flächen unterstützen. Besonders wichtig ist es uns, 
dass insbesondere junge Familien in Dresden leichter zu Wohneigentum kommen. Deshalb 
wollen wir in Dresden das „Einheimischen-Modell“, also die vergünstigte Vergabe von 
Bauflächen durch die Stadt an seit Langem in Dresden wohnenden Familien einführen –
hierfür wollen wir einen Teil der erworbenen Flächen an der Windmühlenstraße nutzen.
 

4. Frage: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen.

Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?

Antwort:

Das Baugeschehen rund um den sozialen Wohnungsbau unterliegt denselben 
bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie der Wohnungsbau am Markt. Vor diesem 
Hintergrund gelten die unter 1.) genannten Probleme und Lösungen auch für den sozialen 
Wohnungsbau – das heißt: Grundstücks- und Baukosten senken. Kommunale Satzungen,
welche die Herstellung von Wohnungen verteuern, aufheben. Zudem stehen private 
Bauherren vor dem Problem, dass die für den zwingend anzubietenden, 
mietpreisgebundenen Wohnraum zur Verfügung gestellten Fördermittel bei Bauvorhaben 
nicht kostendeckend sind, wodurch dieses Defizit dann auf die Mietpreise der frei zu 
vermietenden Wohnungen umgelegt wird. Hier ist eine Überarbeitung der Förderrichtlinie 
zwingend erforderlich.

 

5. Frage: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstandwird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereitsnach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Der strukturelle Leerstand im gesamten Stadtgebiet liegt derzeit bei 7 %, wonach wir es laut 
einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit einem ausgeglichener, funktionierenden 
Wohnungsmarkt zu tun haben. Eine angespannte Situation am Wohnungsmarkt existiert 
demnach derzeit nicht mehr. Insbesondere in der Innenstadt, für die dieses 
Zweckentfremdungsverbot derzeit im Stadtrat diskutiert wird, haben wir Leerstandsquoten 
von bis zu 20%. Es gibt eine Vielzahl an Beispielen, bei denen Dresdner Bürger diese 
Ferienwohnungen mit ihren eigenen Händen aufgebaut haben und angesichts geringer 
Renten von diesen selbst geschaffen Nebeneinkünften abhängig sind – ein derart 
schwerwiegender Eingriff in deren Privateigentum würde zum Entzug der Existenzgrundlage 
führen und wäre nicht zu rechtfertigen.
Auch eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots ist vor diesem Hintergrund nicht zu 
befürworten.
 

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung7 wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Angesichts der galoppierenden Inflation muss der Mittelpunkt wohnpolitischer 
Entscheidungen zukünftig auf Indexmietverträge und die Reduktion der Mietnebenkosten 
gelegt werden. Durch Verteuerung von Energiekosten und Lebenshaltung steigen die Mieten 
bei Indexmietverträgen derzeit stärker, als es bei regulären Mieten bei Erreichen der 
Kappungsgrenze der Fall wäre. Die AfD setzt sich dafür ein, die Hauptkostentreiber der 
Inflation, also die Energiekosten und damit auch die Mietnebenkosten zukünftig wieder zu 
senken. Hierzu soll zukünftig ein stärkerer Fokus auf eine preisgünstige und zuverlässige 
Energieversorgung gelegt werden, anstatt auf den Vorrang für hochvolatile, erneuerbare 
Energien. Auch andere Mietnebenkosten, wie Grundsteuerreform und kommunale Gebühren 
(Müll, Abwasser, etc.) wollen wir durch unser politisches Handeln reduzieren.

 

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung8 wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?

Antwort:

Es wurde bereits zutreffend festgestellt, dass das Neubaugeschehen in Dresden nahezu zum 
Erliegen gekommen ist. Wenn keine neuen Wohnungen gebaut werden, kann auch eine 
Mietpreisbremse keine Wirkung entfalten. Angesichts dieser wohnungspolitischen 
Entwicklung der letzten Jahre erscheint diese Mietpreisbremse aus der Zeit gefallen. Die 
geltende Mietpreisbremse führt dazu, dass sich Neubauprojekte nicht wirtschaftlich 
darstellen lassen. Ohne die notwendige Wirtschaftlichkeit werden Bauprojekte nicht 
begonnen. Zusammenfassen kann man sagen: Die Mietpreisbremse ist derzeit ein 
maßgeblicher Verhinderungsgrund für den Neubau von Wohnungen.