Maklerprovision für Mieter: Wann der Vermieter zahlt
Ein Makler kann Ihre Wohnungssuche beschleunigen. Er findet Angebote, organisiert Besichtigungen und sammelt Unterlagen. Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, zahlt die Provision. Meist trifft das den Vermieter. Sie als Mieter zahlen ausschließlich in klar geregelten Ausnahmefällen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die maximale Provisionshöhe, die Voraussetzungen für Ihre Zahlungspflicht – und den Weg, zu Unrecht gezahltes Geld zurückzuholen.
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Bestellerprinzip: Wer bestellt, zahlt
Seit dem 1. Juni 2015 regelt das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG): Der Makler verlangt seine Provision vom Auftraggeber. Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Vermieter auch die Vergütung. Sie ziehen ein und behalten Ihr Geld.
Als Mieter übernehmen Sie die Provision unter drei Bedingungen:
- Sie beauftragen den Makler selbst und schriftlich.
- Der Makler arbeitet ausschließlich aufgrund Ihres Auftrags.
- Der Makler beschafft Ihnen eine Wohnung, für die Sie einen Mietvertrag unterschreiben.
Wie hoch darf die Maklerprovision ausfallen?
Der Makler verlangt höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Als Monatsmiete zählt die Kaltmiete – also die Miete ohne Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten.
Beispiel-Rechnung: Bei einer Kaltmiete von 600 € ergeben zwei Monatsmieten 1.200 €. Hinzu kommen 19 % Mehrwertsteuer (228 €). Sie zahlen also maximal 1.428 € Provision.
Welche Zusatzkosten der Makler stellen darf
Das Gesetz verbietet Gebühren für Nebenleistungen. Davon erfasst:
- Einschreibgebühren
- Schreibgebühren
- pauschale Auslagenerstattungen
Eine Auslagenerstattung bleibt zulässig, sobald eine dieser Bedingungen zutrifft:
- Die nachgewiesenen Auslagen übersteigen eine Monatsmiete.
- Beide Parteien vereinbaren ausdrücklich die Erstattung, falls der Mietvertrag scheitert.
Wann entfällt Ihre Zahlungspflicht?
Das Wohnungsvermittlungsgesetz schützt Sie in fünf Konstellationen vor der Provision:
- Der Mietvertrag verlängert oder erneuert ein Mietverhältnis über dieselben Räume.
- Die Wohnung gehört zu den Sozialwohnungen oder zu anderen preisgebundenen Wohnungen mit Belegungsrecht der Gemeinde.
- Der Makler ist selbst Eigentümer, Mieter oder Vermieter der Wohnung.
- Der Makler oder einer seiner Angestellten verwaltet die Wohnung.
- Der Makler ist rechtlich oder wirtschaftlich mit Vermieter, Eigentümer oder Verwalter verbunden.
Verwalter im Sinne des Gesetzes ist jeder, der durch sein Auftreten zeigt: Er vertritt die Interessen des Vermieters. Ein schriftlicher Verwaltervertrag bleibt entbehrlich.
Typische Verwaltertätigkeiten:
- Mieter auswählen
- Kündigungen bearbeiten
- Mietverträge abschließen
- rückständige Mieten anmahnen
- Mangelanzeigen bearbeiten
- Nebenkostenabrechnungen erstellen
Eine Verbindung besteht zum Beispiel, sobald:
- der Makler gleichzeitig Geschäftsführer oder Mehrheitsgesellschafter der Haus-Verwaltungs-GmbH ist
- der Geschäftsführer der Maklergesellschaft die Wohnung selbst besitzt oder dem Vermieter vorsteht
- beide Firmen unter derselben Adresse und in denselben Räumen arbeiten
- der bisherige Mieter zum Personal der Maklerfirma gehört
- der Makler in maßgeblicher Stellung auch für die Verwalterfirma tätig ist
Was tun, wenn der Makler trotzdem Geld verlangt?
Diese Forderung verstößt gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz. Sie holen Ihre Zahlung zurück – und das bis zu drei Jahre nach der Leistung. Der Makler riskiert zudem eine Geldbuße bis 25.000 Euro.
Ihr Rückforderungsanspruch deckt:
- zu Unrecht gezahlte Provision
- unberechtigte Auslagenerstattungen
- jeden Vorschuss
- weitere zu Unrecht erhobene Gebühren
- Beiträge an sogenannte „Wohnungsvermittlungsvereine"
Die Drei-Jahres-Frist startet zum Ende des Jahres, in dem Sie die problematischen Umstände erkennen. Prüfen Sie deshalb zügig, ob die Forderung des Maklers berechtigt ist – und handeln Sie zeitnah.
Wo finden Sie einen seriösen Makler?
Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt, wer professionell Wohnungen vermittelt. Es bindet auch „Miet-“ oder „Mitwohnzentralen“ sowie „Wohnungssuchservices“. Setzen Sie auf Mitglieder dieser Berufsverbände:
- Immobilienverband Deutschland (IVD) – Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen
- Ring Deutscher Makler (RDM) – regional weiterhin aktiv
Welche Angaben macht der Makler verbindlich?
Der Makler nennt in Zeitungsanzeigen, auf Aushängetafeln und in jeder Werbung:
- seinen Namen
- die Bezeichnung als Wohnungsvermittler
Außerdem benennt er klar seine Rolle: Er vermittelt die Wohnung und verweist auf den eigentlichen Vermieter. Bei jeder konkreten Vermittlung gibt er zusätzlich an:
- die Miete
- die Nebenkosten
- die Provision als Bruchteil oder Vielfaches der Monatsmiete (Beispiel: 1½ Monatsmieten)
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Wer zahlt die Maklerprovision seit dem Bestellerprinzip?
Der Vermieter zahlt die Provision, sobald er den Makler beauftragt. Sie zahlen ausschließlich dann, wenn Sie den Makler selbst beauftragen.
Wie hoch fällt die Maklerprovision höchstens aus?
Maximal zwei Monatskaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bis wann fordere ich eine zu Unrecht gezahlte Provision zurück?
Bis zu drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie die problematischen Umstände erkennen.
Welche Angaben macht der Makler in einer Anzeige?
Seinen Namen, die Bezeichnung als Wohnungsvermittler, die Miete, die Nebenkosten und die Provision als Bruchteil oder Vielfaches der Monatsmiete.
Wann entfällt die Provision komplett?
Bei Verlängerung des bestehenden Mietverhältnisses, bei Sozialwohnungen, bei Eigentümer- oder Verwalterstellung des Maklers sowie bei rechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindung zum Vermieter.
Streit mit dem Vermieter?
Werden Sie Mitglied im Mieterverein Dresden – wir beraten Sie umfassend zu allen mietrechtlichen Fragen.