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Wahlprüfsteine / Kommunalwahl Sachsen 2024

2024 war ein Superwahljahr. Neben Europa- und Landtagswahl fand am 09.06.2024 die Kommunalwahl in Dresden statt. Der neue Stadtrat wird richtungsweisende Entscheidungen auch für die Dresdner Mieterhaushalte zu treffen haben. Wir haben daher den Parteien wohnungspolitisch relevante Fragen gestellt (siehe hier unseren Fragenkatalog). Die vollständigen Antworten finden Sie hier.

Die Fragen und Antworten bleiben hier bewusst veröffentlicht. Das ermöglicht den Vergleich zwischen Zusagen der Entscheidungsträger vor der Wahl und dem tatsächlichen Handeln.

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Kommunalwahl Sachsen 2024

Unsere Fragen:

Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen.

Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?

Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden.

Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst.

Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung starkmachen?

Die erhaltenen Antworten der Parteien:

1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu
fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen
bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge
wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass
2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000
Personen ausgegangen.

Antwort: 

Die Entscheidung von TSMC, in Dresden ein Werk errichten zu wollen, ist ein großes Kompliment an
unsere Stadt, unser Land und die hier lebenden und arbeitenden Menschen. Das gleiche gilt natürlich
auch für die geplanten Erweiterungen schon hier ansässiger Firmen im Bereich Mikroelektronik.
Damit kann die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts über Jahre gesichert werden. Die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Stadt entscheidet letztlich darüber, welche Ausgaben die
Stadt tätigen kann, auch, wie sie sozial Schwache unterstützen kann. Wichtig für die Bewältigung der
mit der Ansiedlung verbundenen Herausforderungen ist ein koordiniertes Vorgehen der
Landeshauptstadt Dresden, der Umlandgemeinden und Landkreise, des Freistaats und der
Bundesregierung. Keiner dieser Partner ist dazu allein in der Lage.

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in
Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde
die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und
notwendig?

Antwort:

Wichtig ist eine frühzeitige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden. Die
Schaffung von entsprechenden Koordinierungsstrukturen bei der sächsischen Staatsregierung wie
auch zwischen Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernat der Stadt geht hier in die richtige
Richtung. Von den geplanten Ansiedlungen kann die gesamte Region profitieren. Sie stellen aber
auch für die gesamte Region Herausforderungen dar. Die Wohnraumschaffung ist nur eine davon.
Auch Straßen, Schienenverbindungen, Kitas, Schulen, Schwimmbäder und Freizeiteinrichtungen etc.
müssen ertüchtigt, weiterentwickelt oder neu geschaffen werden. Gemeinsam ist das lösbar.

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential
erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht.
Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für
den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort: 

Die bisherigen Pläne, einen Teil dieser Flächen durch die WID und einen anderen Teil durch private
oder genossenschaftliche Akteure am Markt entwickeln zu lassen, unterstützen wir. Die WID allein ist
nicht in der Lage, diese Aufgabe zu stemmen. Durch das kooperative Baulandmodell können wir
darüber hinaus sicherstellen, dass auch privat entwickelte Geschossbauten zu einem Teil den sozial
Bedürftigen zu Gute kommen. Ob ein kleiner Teil dieser Flächen auch für alternative Wohnformen
reserviert werden sollte, darüber wird man anhand konkreter Projekte diskutieren müssen.

4. Frage: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach
Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten
und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von
Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende
Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859
Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen
Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend
treffen?

Antwort:

Die Krise im Bausektor hat bedrohliche Ausmaße angenommen und betrifft nicht nur den
Sozialwohnungsbau. Die Zahl der Baugenehmigungen ist regelrecht eingebrochen. Selbst große
Bauträger sehen sich nicht mehr in der Lage, kostendeckend bauen zu können. Hier ist ein ganzes
Bündel an kurzfristigen Maßnahmen notwendig: von der Senkung der Energiekosten, der
Reduzierung von Auflagen bis hin zur Verringerung der Nachfrage durch Begrenzung von Migration.
Das alles liegt aber nicht im Einflussbereich des Stadtrats; hier ist die Bundesregierung gefordert,
umgehend entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das, was die Stadt tun kann, ist leider nur ein
Tropfen auf den heißen Stein.

5. Frage, Teil 1: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in
angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und
Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene
Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung
in Dresden für notwendig?

Antwort:

Notwendig sicherlich nicht. Dafür ist die Zahl der betroffenen Wohnungen viel zu gering. Wir
verstehen aber, dass es den Wunsch gab, die Wirksamkeit dieses Instruments zumindest einmal zu
testen. Die Bedeutung für den Wohnungsmarkt wird nach unserer Überzeugung aber überschaubar
sein.

5. Frage, Teil 2: Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird
erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6
Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst.
Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Nein. Wir sollten erst einmal genau beobachten, was das jetzige Zweckentfremdungsverbot bringt.
Letztlich bedeutet dieses Instrument für Betreiber von Ferienwohnungen einen Eingriff in ihre
Berufsfreiheit und für weniger gut betuchte Touristen, dass sie irgendwie die Hotelkosten stemmen
müssen, wenn sie in Dresden übernachten wollen. Bei, hier wiederhole ich mich, sehr geringen
Effekten auf den Wohnungsmarkt.

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen
des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche
Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht
werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden
werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft
treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Ja. Das ist ein sinnvolles Instrument, Mieter zu schützen. Dies sollte fortgesetzt und ggf.
weiterentwickelt werden.

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die
Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10%
oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der
Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden.
Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft
treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?

Antwort: 

Hier brauchen wir dringend eine Expertenanhörung über die tatsächlichen Folgen der
Mietpreisbremse. Es gibt erstzunehmende Hinweise, dass diese Bremse die Krise beim
Wohnungsneubau noch verschärft hat. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass sie teilweise ins Leere
läuft, weil Neu-Mieter trotz Mietpreisbremse höhere Mieten zahlen, als gesetzlich eigentlich erlaubt.
Fakt ist, dass wir einem rasanten Anstieg der Neuvertragsmieten entgegenwirken müssen und
wollen, schon, weil die Inflation viele Menschen an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit
gebracht hat. Ob die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form dafür das richtige Instrument ist,
muss man sich aber genau anschauen.

1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

Die Politik der zurückliegenden Jahre hat dazu geführt, dass die Bauwirtschaft in Deutschland
sich derzeit in der größten Krise seit dem Ende des SED-Regimes befindet. Die Priorität des
wohnungspolitischen Handelns auf allen Ebenen muss in der Schaffung von
Rahmenbedingungen liegen, die den Wohnungsbau überhaupt erst wieder möglich machen.
Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, müssen die Baukosten für Wohn-Neubauten
drastisch gesenkt werden. Das trifft insbesondere auf die Energiekosten zu. Wie alle
Wirtschaftsbereiche leidet auch die Bauwirtschaft unter den enorm gestiegenen Kosten.
Darüber hinaus ist es dringend notwendig, die Bürokratie in den Behörden abzubauen und
Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Das Bauen von Wohnungen ist zu vereinfachen
und zu erleichtern: Überflüssige und im Inhalt über das Maß von Grundbedarfen
hinausgehende kommunale Satzungen, wie bspw. Begrünungs- oder Stellplatzsatzungen
wirken als Kostentreiber und müssen ebenso zurückgenommen werden, wie überzogene
energetische Vorgaben. Es müssen deutlich schneller und in größerem Umfang bebaubare
Flächen durch die Stadt (auch in den Ortsrandlagen) ausgewiesen werden. Durch eine
Erhöhung des Angebotes können die Preise von bebaubaren Grundstücken gesenkt werden.

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

Alle Bevölkerungsprognosen der vergangen Jahre gingen von jährlich steigenden
Einwohnerzahlen aus. Die letzte veröffentlichte Bevölkerungsprognose aus 2022 zeigt im
Gegensatz dazu, dass die Anzahl der Bürger Dresdens gesunken ist. Lediglich durch die
Unterbringung von (zum Teil abschiebepflichtigen – Stand 10/23 = 1572 abgelehnte Anträge)
Asylbewerbern und Flüchtlingen verzeichnen wir in Dresden derzeit noch einen
geringfügigen Einwohneranstieg. Die AfD setzt sich für eine Unterbringung von abgelehnten
Asylbewerbern in zentralen Sammelunterkünften, anstelle in Wohnungen ein. Dadurch
könnten innerhalb kürzester Zeit rund 900, derzeit durch die Stadt angemietete, preiswerte
Wohnungen und eine erhebliche Anzahl der städtischen, mit Belegungsrechten gebundenen
Sozialwohnungen den Dresdner Bürgern auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt
und so der Wohnungsmarkt entlastet werden. Eine intensive Abstimmung mit dem Umland,
insbesondere eine erheblich verbesserte verkehrliche Anbindung des Umlandes, ist dennoch
wichtig. Für die heute schon enorme Zahl an täglichen Ein- und Auspendlern müssen zügig
geeignete Verkehrsangebote geschaffen werden. Deshalb fordern die AfD u. a. die
Verlängerung der S-Bahn-Linie vom Flughafen bis nach Moritzburg, die Verlängerung der
Linie 11 bis Weißig zzgl. des Ausbaus des Zubringerbusverkehrs und der Linie 7 bis nach
Kesselsdorf. Auch die lang versäumte Schaffung von P&R-Plätzen am Stadtrand wollen wir
beschleunigen. Für die Neuansiedlung von größeren Unternehmen wollen wir zudem darauf
hinwirken, dass Werkswohnsiedlungen bzw. Werkswohnungen in unmittelbarer Umgebung
mit errichtet werden (Grundsatz: Stadt der kurzen Wege). Für die dazu benötigten Flächen ist
ebenfalls eine Kooperation mit den Umlandgemeinden erforderlich.

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort:
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen ist
das Geld bereits durch Beschluss einer Stadtratsmehrheit, gegen die Stimmen der AfD
vollständig anderweitig verplant worden. Es steht somit dem Wohnungsbau derzeit nicht
mehr zur Verfügung. Dennoch sehen wir in den erworbenen Flächen ein Potentialgebiet für
eine soziale Durchmischung verschiedenartiger Wohnformen und Einkommensschichten mit
Modellcharakter. Die AfD setzt sich dafür ein, dass zukünftig mehr Mieter durch
Mietzahlungen zu Wohneigentum kommen. Wir wollen deshalb kommunale
Mietkaufprogramme auflegen und dazu diese Flächen aktivieren. Auch genossenschaftliche
Wohnmodelle werden wir auf diesen Flächen unterstützen. Besonders wichtig ist es uns,
dass insbesondere junge Familien in Dresden leichter zu Wohneigentum kommen. Deshalb
wollen wir in Dresden das „Einheimischen-Modell“, also die vergünstigte Vergabe von
Bauflächen durch die Stadt an seit Langem in Dresden wohnenden Familien einführen –
hierfür wollen wir einen Teil der erworbenen Flächen an der Windmühlenstraße nutzen.

4. Frage: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen.

Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?

Antwort:

Das Baugeschehen rund um den sozialen Wohnungsbau unterliegt denselben
bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie der Wohnungsbau am Markt. Vor diesem
Hintergrund gelten die unter 1.) genannten Probleme und Lösungen auch für den sozialen
Wohnungsbau – das heißt: Grundstücks- und Baukosten senken. Kommunale Satzungen,
welche die Herstellung von Wohnungen verteuern, aufheben. Zudem stehen private
Bauherren vor dem Problem, dass die für den zwingend anzubietenden,
mietpreisgebundenen Wohnraum zur Verfügung gestellten Fördermittel bei Bauvorhaben
nicht kostendeckend sind, wodurch dieses Defizit dann auf die Mietpreise der frei zu
vermietenden Wohnungen umgelegt wird. Hier ist eine Überarbeitung der Förderrichtlinie
zwingend erforderlich.

5. Frage: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstandwird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereitsnach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Der strukturelle Leerstand im gesamten Stadtgebiet liegt derzeit bei 7 %, wonach wir es laut
einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit einem ausgeglichener, funktionierenden
Wohnungsmarkt zu tun haben. Eine angespannte Situation am Wohnungsmarkt existiert
demnach derzeit nicht mehr. Insbesondere in der Innenstadt, für die dieses
Zweckentfremdungsverbot derzeit im Stadtrat diskutiert wird, haben wir Leerstandsquoten
von bis zu 20%. Es gibt eine Vielzahl an Beispielen, bei denen Dresdner Bürger diese
Ferienwohnungen mit ihren eigenen Händen aufgebaut haben und angesichts geringer
Renten von diesen selbst geschaffen Nebeneinkünften abhängig sind – ein derart
schwerwiegender Eingriff in deren Privateigentum würde zum Entzug der Existenzgrundlage
führen und wäre nicht zu rechtfertigen.
Auch eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots ist vor diesem Hintergrund nicht zu
befürworten.

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung7 wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Angesichts der galoppierenden Inflation muss der Mittelpunkt wohnpolitischer
Entscheidungen zukünftig auf Indexmietverträge und die Reduktion der Mietnebenkosten
gelegt werden. Durch Verteuerung von Energiekosten und Lebenshaltung steigen die Mieten
bei Indexmietverträgen derzeit stärker, als es bei regulären Mieten bei Erreichen der
Kappungsgrenze der Fall wäre. Die AfD setzt sich dafür ein, die Hauptkostentreiber der
Inflation, also die Energiekosten und damit auch die Mietnebenkosten zukünftig wieder zu
senken. Hierzu soll zukünftig ein stärkerer Fokus auf eine preisgünstige und zuverlässige
Energieversorgung gelegt werden, anstatt auf den Vorrang für hochvolatile, erneuerbare
Energien. Auch andere Mietnebenkosten, wie Grundsteuerreform und kommunale Gebühren
(Müll, Abwasser, etc.) wollen wir durch unser politisches Handeln reduzieren.

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?

Antwort:

Es wurde bereits zutreffend festgestellt, dass das Neubaugeschehen in Dresden nahezu zum
Erliegen gekommen ist. Wenn keine neuen Wohnungen gebaut werden, kann auch eine
Mietpreisbremse keine Wirkung entfalten. Angesichts dieser wohnungspolitischen
Entwicklung der letzten Jahre erscheint diese Mietpreisbremse aus der Zeit gefallen. Die
geltende Mietpreisbremse führt dazu, dass sich Neubauprojekte nicht wirtschaftlich
darstellen lassen. Ohne die notwendige Wirtschaftlichkeit werden Bauprojekte nicht
begonnen. Zusammenfassen kann man sagen: Die Mietpreisbremse ist derzeit ein
maßgeblicher Verhinderungsgrund für den Neubau von Wohnungen.

1.Frage:Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

Die erfreulichen Neuansiedlungen insbesondere im Dresdner Norden wird die SPD intensiv begleiten 
und organisieren, um Wachstumsschmerzen nach Möglichkeit zu vermeiden und sie zum Erfolg für 
alle Dresdner:innen zu machen. Das gilt gerade auch für den notwendigen Wohnraum. Als SPD 
Dresden wollen wir, dass die kommunale Wohnungsgesellschaft WiD umfangreich unterstützt wird, 
um die Neubauziele für bezahlbaren Wohnraum zu erreichen. Dafür wollen wir 25 Millionen Euro pro 
Jahr aus dem städtischen Haushalt als Zuschuss zur Verfügung stellen, um dem bezahlbaren 
Wohnraum endlich die nötige Priorität zu geben. Darüber hinaus werden wir zinsgünstige kommunale 
Darlehen für die WiD zur Verfügung stellen, wenn dies notwendig ist. Um ausreichend Grundstücke 
für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum im städtischen Besitz zu haben, muss die Stadt aktiv
Bauland auf dem Grundstücksmarkt erwerben. Für den Ankauf werden wir 10 Millionen Euro pro Jahr 
in den Haushalt einstellen. Aber die WiD wird den Neubaubedarf nicht allein decken können. 
Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass Bebauungsplanverfahren für neue Wohnquartiere schneller 
durch die Verwaltung bearbeitet und zur Umsetzung gebracht werden. Gemeinwohlorientierte 
Wohnungsunternehmen, wie die WiD oder Genossenschaften sollen bei neuen Quartieren verstärkt 
zum Zuge kommen. Wir werden die privaten Wohnungsbauunternehmen bei diesen Vorhaben aber 
auch in die Pflicht nehmen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und werden daher die 
Sozialbauquote im kooperativen Baulandmodell auf einheitlich 30% erhöhen.

 

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

Das Bevölkerungswachstum wird die ganze Region Dresden betreffen. Daher bedarf es eines 
schnellen, wirksamen und abgestimmten Vorgehens der Stadt Dresden und den Gemeinden im 
Umland. Auch wenn es zusätzlich der Unterstützung durch den Freistaat Sachsen bedarf, bleiben die 
Planungen für Wohnungsbau, Kitas und Schulen, Verkehrsverbindungen und weitere Infrastruktur
grundsätzlich kommunale Angelegenheit. Wir brauchen eine deutlich stärkere Kooperation mit dem 
Umland. Hier lässt der aktuelle Oberbürgermeister viel Potential für Dresden liegen. Gerade für die 
wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt und der ganzen Region ist dies notwendig. Deswegen 
werden wir die wachsenden Wirtschaftsstandorte im Dresdner Norden mit Expressbussen direkt mit
wichtigen Wohngebieten vernetzen. Darüber hinaus werden wir zusammen mit dem Freistaat und 
dem VVO den Ausbau der Dresdner S-Bahn vorantreiben. Dazu gehören für uns zusätzliche Stationen 
an der Nossener Brücke und Stauffenbergallee, eine neue S-Bahn-Linien nach OttendorfOkrilla/Königsbrück
und Riesa sowie eine direkte Nord-Süd-S-Bahn, die Freital und Plauen direkt mit 
dem Bahnhof Neustadt und dem Dresdner Norden verbindet.

 

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort: 

Als SPD setzen wir uns dafür ein, dass die gekauften Grundstücke vorrangig für den Neubau durch die 
WiD genutzt werden. Sollte es planerisch und für die Stadtteilentwicklung sinnvoll sein, die Flächen
nur zum Teil mit sozialem Wohnungsbau zu bebauen, schlagen wir eine Konzeptvergabe der übrigen 
Grundstücksteile insbesondere an kooperative Wohnformen wie Bauherrengemeinschaften oder 
Kleinstgenossenschaften vor. Das für den Ankauf nicht benötigte Geld, werden wir der WiD für ihre 
weiteren Bautätigkeiten zur Verfügung stellen.

 

4. Frage:Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungs bau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend tref fen?

Antwort:

Das Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau ist in den vergangenen Jahren mehrfach
geändert worden, um das Baugeschehen wieder anzukurbeln. So wurden die Förderquoten erhöht 
bzw. zuletzt vollständig geöffnet. Zum Jahresbeginn wurde ein weiterer Förderweg für Haushalte 
geschaffen, die mit ihrem Einkommen nur knapp über einem Sozialleistungsbezug liegen. Zukünftig 
werden so neben dem belegungsgebundenen Wohnraum für Menschen mit geringen Einkommen 
auch Wohnungen für Schwellenhaushalte gefördert und damit bezahlbar. Wir begrüßen ausdrücklich, 
dass die Ampelregierung in Berlin und die Landesregierung mehr Geld für den Sozialen Wohnungsbau 
bereitstellen. So können in diesem Jahr ca. 78 Mio Euro zusätzlich in die Förderung des 
Wohnungsbaus fließen. In den kommenden Jahren muss die Förderung mindestens auf diesem 
Niveau fortgesetzt werden, damit wir deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum in Dresden bekommen.
Zusätzlich fordern wir als SPD, dass beim Sozialen Wohnungsbau neben der Zuschussförderung ein 
Darlehensbestandteil mit günstigen und langlaufenden Darlehen eingeführt wird. Dies ist notwendig, 
weil die Wohnungsunternehmen durch die steigenden Zinsen für ihre Projekte geringere Kredite 
bekommen und dadurch die Finanzierbarkeit vieler Projekte infrage steht. Bei der Förderung für die 
Sanierung preisgünstiger Wohnungen wurde das bereits gemacht und es funktioniert.
Außerdem will die SPD mit einem Baukostenzuschuss eine weitere Fördersäule für den sozialen 
Wohnungsbau in der Förderrichtlinie des Landes verankern, um auf die gestiegenen Baukosten zu 
reagieren und den sozialen Wohnungsbau wieder anzuschieben und wirtschaftlich tragfähig zu 
machen. Diese Aktivitäten werden wir im Stadtrat mit einem dauerhaften jährlichen Zuschuss in 
Höhe von 25 Millionen Euro aus dem Stadthaushalt flankieren, um dem sozialen Wohnungsbau die 
notwendige Priorität einzuräumen.

 

5. Frage: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung die ses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Wir halten das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum in Dresden für wichtig, um dem 
angespannten Wohnungsmarkt etwas entgegenwirken zu können. Aus Sicht der SPD sollten dafür alle 
denkbaren Sachverhalte für Zweckentfremdung einbezogen werden.
Die SPD-Fraktion im Stadtrat hatte bereits begleitend zum Gesetzesvorhaben im Landtag einen Antrag 
eingereicht, der den Oberbürgermeister beauftragt, eine entsprechende Satzung für Dresden zu 
erarbeiten. Dieser SPD-Antrag wurde am 29. Februar durch den Stadtrat beschlossen. 
Das neue Landesgesetz ist ein wichtiger erster Schritt und daher sehr zu begrüßen. In der derzeitigen 
Regierungskoalition auf Landesebene war es auf Grund des Widerstands vor Allem der CDU nicht 
möglich, die Zweckentfremdung für gewerbliche Nutzungen, kürzere Fristen für Leerstand und 
weitere Tatbestände mit aufzunehmen. Wir haben aber eine gesetzliche Verpflichtung zur 
Evaluierung verankern können. Die Kriterien dafür werden jetzt von Staatsregierung und den 
betroffenen Städten Dresden und Leipzig gemeinsam erarbeitet. Wir werden uns in der nächsten 
Wahlperiode u.a. dafür einsetzen, die zeitliche Frist bei der Zweckentfremdung durch Leerstand zu 
verkürzen und die Zweckentfremdung durch Gewerbe zu ergänzen.

 

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Ver gleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Die SPD tritt dafür ein, alle wohnungspolitischen Maßnahmen umzusetzen, die die Mieten in Dresden 
bezahlbar machen oder halten. Deswegen werden wir für eine Verlängerung der 
Kappungsgrenzenverordnung sorgen.

 

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte An stieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete ge bremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungs verordnung stark machen?

Antwort:

Die SPD tritt dafür ein, alle wohnungspolitischen Maßnahmen umzusetzen, die die Mieten in Dresden 
bezahlbar machen oder halten. Deswegen werden wir für eine Verlängerung der 
Mietpreisbegrenzungsverordnung sorgen.

Auszug aus dem Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zur Kommunalwahl in Dresden

 

III. Dresden baut klug – für eine nachhaltige und lebenswerte Stadt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für ein Dresden, in dem sich alle Menschen wohl fühlen. Deshalb ist es unser Ziel, unsere Stadt so lebenswert wie möglich zu gestalten. Dazu gehört eine attraktive Innenstadt, in der sich Tourist*innen und Dresdner*innen gleichermaßen wohlfühlen. Ebenso wollen wir für lebenswerte Quartiere und Stadtteile sorgen, in denen Wohnen und Arbeiten, Einkaufen, Kulturgenuss sowie Bildungs-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen im direkten Umfeld möglichst vieler Dresdner*innen erreichbar sind. Wir wollen die Stadt mit Augenmaß nachverdichten und dabei bewusst Lücken für kleine Gärten oder Grünflächen lassen. Die Kaltluftschneisen in Dresden wollen wir erhalten oder besser ausbauen.

Um langfristig in Dresden erschwingliche Mieten zu garantieren, wollen wir den sozialen Wohnungsbau in Dresden weiter vorantreiben und den städtischen Wohnungsbestand signifikant erhöhen. Bei der weiteren Entwicklung unserer Stadt werden wir ein besonderes Augenmerk auf eine hochwertige zeitgenössische Baukultur und den Einsatz nachwachsender und wiederverwendeter Baustoffe zur CO₂-Reduzierung legen.

Für einen nachhaltigen und sozialen Wohnungsbau

Wir sind davon überzeugt, dass nur ein ausreichend großer Bestand an Wohnungen in kommunalem Eigentum langfristig Wohnraum für diejenigen bieten kann, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chance haben. Mit der städtischen Wohnungsgesellschaft „WiD Wohnen in Dresden“ werden wir weiter bezahlbaren Wohnraum schaffen. Neben der Bereitstellung von Grundstücken wollen wir die WiD mit einem jährlichen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt beim Neubau und der Sanierung von Bestandswohnungen unterstützen. In Seidnitz (Johnsbacher Weg) und Niedersedlitz (Windmühlenstraße) können etwa 1.800 neue, bezahlbare Wohnungen entstehen. Hierfür wollen wir in der nächsten Wahlperiode die Voraussetzungen schaffen.

Die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum wollen wir auch durch die konsequente Ausübung von Vorkaufsrechten und die Anwendung des kooperativen Baulandmodells sicherstellen. Dabei verpflichten sich private Investoren, einen Anteil öffentlich geförderter Wohnungen zu errichten. Wir wollen Genossenschaften dabei unterstützen, bezahlbaren Wohnraum zu bauen. Durch die Vergabe von Baugrundstücken in Erbbaupacht wollen wir Baugemeinschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte fördern und mit Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Grundstücken auch alternative Wohnformen wie Wagenplätze ermöglichen.

Außerdem wollen wir die Entstehung von Einfamilienhaussiedlungen auf der grünen Wiese eindämmen.

Auch in vielen Quartierszentren, insbesondere in ehemaligen Sanierungsgebieten ist seit Aufhebung der Satzungen eine Verdrängung der langjährigen Mieter*innen zu beobachten. Als Bündnisgrüne prüfen wir alle Mittel, um eine Gentrifizierung der Quartiere zu unterbinden. Wir unterstützen Wohnprojekte von Klein- Genossenschaften und Mietshäusersyndikaten, die nicht auf Gewinne für private Eigentümer*innen oder Unternehmen abzielen.

Mit sozialen Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung) wollen wir die Mieter*innen in Quartieren mit hohem Verdrängungsdruck schützen und niedrige Mieten sichern. Um die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen und spekulativen Leerstand zu verhindern, wollen wir eine Zweckentfremdungssatzung für die Altstadt und die Neustadt einführen. Für weitere Verbesserungen des Mietrechts und zum Schutz vor steigenden Wohnkosten setzen wir uns auf Landes- und Bundesebene ein.

 

  1. Frage:Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

Als Bündnis 90/Die Grünen möchten wir ein kommunales Förderprogramm für sozialen Wohnungsbau auflegen und im städtischen Haushalt verankern. Die städtische Gesellschaft „Wohnen in Dresden“ (WiD) soll als kommunales Unternehmen weiter gestärkt werden.

Darüber hinaus muss das kooperative Baulandmodell in Dresden weiter konsequent angewendet und die Stadtverwaltung damit beauftragt werden, Gespräche mit Unternehmen zur Schaffung von Werkswohnungen zu führen.

Durch die geplante Sanierung der angekauften Wohnungsbestände der Vonovia ergibt sich eine Verbesserung der Wohnsituation für zahlreiche Mieter*innen.

 

  1. Frage:Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

Es ist sowohl richtig, sich mit dem Umland als auch mit den großen Unternehmen, die sich in Dresden ansiedeln, über eine gemeinsame Strategie zur Schaffung von Wohnraum zu verständigen.

Aber auch in der Landeshauptstadt gibt es nach wie vor ein großes Potential an Wohnbauflächen. Wir sind für eine maßvolle Nachverdichtung der Stadt, welche aber auch ökologische Aspekte nicht ausblendet. Wir plädieren klar für die Aufstockung von Bestandsgebäuden und das höhere Bauen von Gebäuden, um auf gleicher Grundstücksfläche mehr Wohnraum anzubieten.

 

  1. Frage:Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort: 

Die Grüne Fraktion hat dazu einen aktuellen Antrag in den Geschäftsgang eingebracht.

Wir schlagen vor, die übrig gebliebenen 7 Mio. Euro aus dem Vonovia-Ankauf als städtischen Zuschuss an die WID zu geben, um das Bauen wieder in Gang zu bringen.

Für die erworbenen Grundstücke schlagen wir die Prüfung der Vergabe/Verpachtung/ Verkauf an gemeinwohlorientierte Wohnprojekte vor.

Als mögliche Zwischennutzungen sind auch soziale Wohnprojekte wie Housing First oder Wagenplätze vorstellbar.

 

  1. Frage:Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungs bau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend tref fen?

Antwort:

Die Landesregierung hat im Januar 2024 die Fördersätze für Sozialwohnungsbau um 20% angehoben. Das zur Verfügung stehende Budget für die Wohnraumförderung in Sachsen wurde im Februar um 73 Mio. € aufgestockt. Aktuell beantragen wir Grünen in Dresden einen Zuschuss für die WiD, damit weiter gebaut werden kann (s. Antwort zu Frage 3).

Dresden verfügt über das kooperative Baulandmodell, wofür wir Grüne uns sehr aktiv eingesetzt haben, mit diesem werden im privaten Wohnungsbau Belegrechte geschaffen.

Wir wollen dieses kooperative Baulandmodell Modell in Dresden weiter fortführen. Das kann auch als Vorbild für andere Kommunen dienen.

Die Gemeinden können ein eigenes kommunales Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau auflegen, so wie es Leipzig tut.

In Dresden sollen darüber hinaus gemeinwohlorientierte Wohnformen wie Baugemeinschaften und Kleingenossenschaften mit einer externen Beratungsstelle (Vorbild Leipzig) und mit der Übertragung kommunaler Grundstücke unterstützt werden.

 

  1. Frage:Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung die ses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Die Grünen haben im Landtag Sachsen gemeinsam mit der Regierungskoalition das Gesetz über die Zweckentfremdung für angespannte Wohnungsmärkte in Sachsen eingeführt.

Für eine Verschärfung der Regelung zur Zweckentfremdung gab es im Landtag keine Mehrheit.

Zunächst ist es wichtig, dass die Landeshauptstadt Dresden nun eine eigene Satzung aufstellt, denn der Freistaat räumt lediglich die Aufstellung einer Satzung für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein.

Eine Weiterentwicklung der Satzung kann nach Evaluierung der Wirksamkeit des Zweckentfremdungsverbotes in Dresden politisch diskutiert werden.

 

  1. Frage:Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Ver gleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Die Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung ist wichtig und Forderung des grünen Landeswahlprogramms.

 

  1. Frage:Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte An stieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete ge bremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungs verordnung stark machen?

Antwort:

Die Grünen haben im Landtag Sachsen maßgeblich für die Einführung der Mietpreisbremse gekämpft und halten eine Verlängerung über 2025 für den angespannten Wohnungsmarkt in Dresden für nötig.

Bündnis Freie Bürger Dresden e.V.

 

Hier unsere Antworten auf Ihre Anfragen:

 

1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

Es ist nicht bekannt, dass es ausreichende Impulse geben wird um den Wohnungsbau zu fördern.

Die ganz aktuell bekanntgegebenen 3 neuen Förderprogramme (Umfang ca. 1 Mrd. EURO) vom Bund für eine Wohnungsbauförderung werden nicht ausreichen (ca. 3 Mrd. wären nötig).

Es ist nicht Aufgabe der Kommune, den Wohnungsbau zu subventionieren.

Das würde unsere Möglichkeiten übersteigen. Dennoch: Wir setzen weiter dafür ein, der WiD die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit wenigstends geplante Vorhaben umgesetzt werden können.

Beim Wohnungskauf von Wohnungen von der Vonovia sind ca. 7 Mio. nicht benötigt- dieses Geld muss unserer Meinung nach der WiD zur Verfügung gestellt werden.

Was wir brauchen um den erheblichen Mangel an Wohnungen in unserem Land in unserer Stadt zu beheben sind klare Vorgaben für den Wohnungsneubau und hier vor allem für den Bau von Sozialwohnungen und die finanziellen Mittel.

Wir nutzen alle Möglichkeiten, Bund und Land gegenüber diese Verpflichtungen zu verdeutlichen. Baukostenzuschüsse und zinsgünstige Darlehen sind wichtig.

 

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

In Dresden gibt es noch ausreichend freie Flächen für den Wohnungsbau. An dem Wohnungsbau müssen sich private Investoren und unsere Landeshauptstadt beteiligen.

Damit der Wohnungsbau zügig erfolgen kann müssen Bauvorschriften und Verwaltungsvorgaben von unnötigen Vorgaben befreit werden.

Eine Beteiligung der umliegenden Gemeinden am Wohnungsbau wäre sinnvoll, aber auch hier müssen Bauvorgaben ein schnelles Bauen ermöglichen.

Wir unterstützen nachdrücklich die angelaufenen Bemühungen, mit den Umlandgemeinden vertragliche Vereinbarungen zu schließen. Das betrifft übrigens nicht nur den Wohnungsbau, sondern auch den Bau von sozialer Infrastruktur (KiTAs, Schulen, Sportanlagen ….) sowie der Verkehrsinfrastruktur.

 

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort:

Mit dem Kauf der Vonovia Wohnungen und dem damit verbundenem Erwerb einiger Grundstücke hat die Stadt zunächst noch keinen Vorteil erreicht. 

Auch die Stadt wird die erworbenen Flächen nur bebauen können, wenn entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei der Vergabe des Baulandes halten wir einen stärkeren Fokus auf genossenschaftliches Bauen für sinnvoll.

 

4. Frage: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen.

Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?

Antwort:

Sozialer Wohnungsbau ist ein deutschladweites Problem. Um den sozialen Wohnungsbau zu fördern sind Programme der Bundesregierung und vom Freistaat Sachsen erforderlich. (s. Antwort 1-3).

Allerdings könnte die Bundesregierung auch grundsätzlich auf die Errichtung von Sozialwohnungen verzichten, wenn Förderprogramme für Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen für die Anmietung von Neugebauten Wohnungen in das Bundesprogramm aufgenommen würden.

 

5. Frage: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstandwird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereitsnach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Ein Zweckentfremdungsverbot ist beschlossen worden (29.2.24.), wir halten das grundsätzlich auch für notwendig. Wir unterstützen die diesbezüglichen Umsetzung, allerdings nur für zukünftige Zweckentfremdungsabsichten.

 

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung7 wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Wir werden uns die erzielte Wirkung anschauen und danach über eine Verlängerung diskutieren und entscheiden.

Eine Milieuschutzsatzung kann sicher ähnliche Effekte erzielen, das gucken wir uns jetzt genauer an.

 

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung8 wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?

Antwort:

Gegebenenfalls muss diese angepasst werden, da sich die Rahmenbedingungen dynamisch ändern. Eine konkrete Aussage wollen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Es sind auch berechtigte Interessen von Vermietern zu berücksichtigen.

 

1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

  • Mietenstopp im Bestand,
  • Deckelung der Neuvermietungsmieten,
  • Preisdämpfung am Bau durch Ausweisung von ausreichend Bauland, 
  • Augenmerk auf kostengünstiges Bauen
  • Steueranreize für den Wohnungsbau,
  • neue Gemeinnützigkeit für den Wohnungsbau,
  •  Förderung für die Errichtung von Sozialwohnungen, Mindestquote für 
    Sozialwohnungen in der Kommune, verstärkter öffentlicher kommunaler 
    Wohnungsbau,
  • Förderung aller selbstgenutzten und selbstverwalteten Eigentums- und 
    Wohnformen wie auch Genossenschaften, Eindämmung der 
    Immobilienspekulation,
  • Beschleunigung und Vereinfachung von Bauleitplanungen für den 
    Wohnungsbau in der Kommune.

Mit den geplanten Industrieansiedlungen in Dresden wird der Wohnungsmarkt in und um Dresden weiter unter Druck gesetzt. Es besteht die Gefahr, dass besser bezahlte Gruppen geringer bezahlte am Wohnungsmarkt in und um Dresden verdrängen. Am Ende würde in Zukunft für den gleichen Wohnstandard mehr bezahlt als heute. Dabei wird der Wohnungsmarkt aus mehr oder weniger amortisierten Bestandsimmobilien bestehen und aus derzeit in der Errichtung extrem teuren Neubauten. Dies scheint einerseits von der herrschenden Bundespolitik und der Wohnungswirtschaft gewünscht. 

Das Bundesumweltamt moniert die angeblich immer größere Wohnfläche pro Kopf der Bevölkerung, den Flächenverbrauch für Bauten und beschuldigt die ältere Generation, große Wohnungen nach Auszug der Kinder zu blockieren. Andererseits wird dabei zugegeben, dass ein Umzug in eine kleinere Wohnung durch die Preissprünge bei Neuvermietungen keinen finanziellen Anreiz bietet. Die Statistik unterschlägt auch, dass Familien mit Kindern oft beengt leben. DIE LINKE setzt sich daher für einen Mietenstopp im Bestand ein, um die stetige Erhöhung der Wohnkosten zu beenden. Neuvermietungsmieten müssen gedeckelt werden. 

Für eine Belebung des vor allem aus Kostengründen darniederliegenden Wohnungsbau schlägt DIE LINKE eine neue Gemeinnützigkeit für den Wohnungsbau vor, um mit der Befreiung von Abgaben eine Verbilligung des Neubaus und der Sanierung von Wohnungen herbeizuführen. 

Sozialwohnungen müssen dynamisch, das heißt der Kostenentwicklung am Bau entsprechend gefördert werden, um sie mit der Sozialmiete refinanzieren zu können. Bedürftige müssen hinreichend mit Wohngeld vor zu hohen Wohnkosten geschützt werden. Öffentliche Wohnungs-unternehmen, konkret die Städtische WiD (Wohnen in Dresden) müssen auch mit öffentlichem Geld Wohnungen errichten, kaufen und bewirtschaften können. Die für den Wohnungsbau notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt und vereinfacht werden. DIE LINKE setzt sich für eine Sozialwohnungsquote von 30 Prozent bei Neubauvorhaben ein.

 

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

  • Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit über die Stadtgrenze hinweg über den Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge für eine Raumplanung über die kommunalen Grenzen hinweg,
  • Beachtung des Prinzips der kurzen Wege,
  • kurze und direkte Dienstwege bei interkommunalen Abstimmungen,
  • Prüfung von interkommunalen Gewerbegebieten

Die geplanten Industrieansiedlungen werden sich vor allem im Norden Dresdens befinden. Insofern sind Wohnsitze der Angestellten auch jenseits der Stadtgrenze naheliegend. Dazu vertritt DIE LINKE eine Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit. Instrument ist der Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, der strukturell besser aufgestellt werden muss, um überregional tragfähige Planungen erstellen zu können. Über die Stadtgrenze hinaus müssen Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Versorgung mit Energie und Wasser sowie die Abwasserentsorgung auf die anstehenden Anforderungen ausgelegt werden. Dabei ist allerdings auf eine möglichst geringe Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort zu achten, um keine unerwünscht langen Wege und damit verbundenen Verkehr zu erzeugen.
 

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort:

DIE LINKE sieht in erster Linie eine Entwicklung der erworbenen Baugrundstücke im kommunalen Wohnungsbau der WiD. Dabei ist allerdings eine Öffnung für soziale Wohnprojekte, genossenschaftliche Formen und Baugemeinschaften auch für einen Beitrag zur sozialen Mischung ausdrücklich erwünscht. Mit den derzeit nicht aufgebrauchten Mitteln für den Ankauf von Wohnungen könnte die derzeitige Finanzierungslücke für den städtischen Wohnungsbau geschlossen und derzeit auf Eis gelegte genehmigte Bauprojekte der WiD wie an der Marienallee und an der Florian-Geyer-Straße mit hunderten Sozialwohnungen realisiert werden. Die finanziellen Mittel im Dresdner Haushalt können die Finanzierungslücke zwischen Baukosten, Förderung des Freistaates plus durch die Sozialmiete tilgbare Kredite schließen. Alternativ könnten auch in Zukunft weitere Grundstücke und Bestandswohnungen für die Stärkung der Kommune am Wohnungsmarkt verwendet werden.
 

4. Frage: Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?

Antwort:

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus war Sache des Bundes und ist mit den finanziellen Mitteln auf die Bundesländer übergegangen. Die Staatsregierung 
muss in einem Umfeld mit stark gestiegenen Baukosten für eine auskömmliche Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus gemessen an den aktuellen Baukosten 
sorgen. Die Förderung für belegungsgebundenen Wohnungsbau muss dynamisiert werden, so dass die Preisschwankungen bei den Baupreisen aufgefangen werden können. Neben Zuschüssen muss darüber hinaus über eine Entlastung des sozialen Wohnungsbaus von Gebühren, Steuern und Abgaben im Rahmen einer neuen Gemeinnützigkeit geredet werden. Die Gemeinde kann unterstützend mit eigenen Geldmitteln den sozialen Wohnungsbau bezuschussen, setzt allerdings damit das fatale Signal an den Freistaat, dass die betroffenen Kommunen bei einer Unterfinanzierung schon einspringen werden.
 

 

5.1. Frage: Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig? Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Ja, die Anwendung des Zweckentfremdungsverbotes ist für Dresden notwendig, weil mit Übernachtungen ein Vielfaches einer Monatsmiete mit einer Wohnung erwirtschaftet werden kann und dabei noch dem Hotelgewerbe in Dresden das Wasser abgegraben wird. Ein Zweckentfremdungsverbot ist in Dresden mit Sicherheit sinnvoll, um bestehende Zweckentfremdungen zu beenden und auch, um einer Vergrößerung des Problems beispielsweise der lukrativen Vermietung als Ferienwohnung zum mehrfachen Preis einer dauerhaften Mietwohnung vorzubeugen und Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen.
 

5.2. Frage: Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotes zur Verhinderung der Umwandlung von Wohnungen in Gewerbe oder eine Verkürzung der Frist unter zwölf Monate wird von der LINKEN befürwortet.

 

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

DIE LINKE tritt nicht nur für eine Verlängerung der Kappungsgrenze, sondern auch ihre Verschärfung, am besten für einen Mietenstopp im Bestand ein. Da sich der Mietspiegel an den veränderten, das heißt in Dresden gestiegenen Mieten orientiert, kommt es insbesondere im Bestand zu erheblichen Überzahlungen der Vermieterseite, wenn Wohnungen, die mit sechs Euro je Quadratmeter kalt kalkulatorisch auskömmlich bezahlt waren, nun für acht Euro und mehr vermietet werden, ohne dass in die Wohnungen seit den Sanierungen nach der Wende noch nennenswert investiert worden wäre. Insgesamt benachteiligt die Gesetzgebung zum Mietspiegel die Mieterseite zu sehr. Mit den geltenden Regelungen wird die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum nicht vermieden, sondern bestenfalls geringfügig verzögert, ohne am Ergebnis steigender Mieten etwas zu ändern.
 

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?

Antwort:

  • Mietrecht ist in Deutschland immer noch Mieterhöhungsrecht – die Mieten im Bestand müssen eingefroren werden.
  • DIE LINKE befürwortet deshalb eine Verlängerung und eine Verschärfung der Mietpreisgrenzverordnung.
  • Auch die Begrenzung der Erhöhungen bei Bestandsverträgen im angespannten Wohnungsmarkt von 20 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent ist zu gering, hier muss nachgeschärft werden. Bei auskömmlich vermieteten Wohnungen besteht kein Anlass, bei Neuvermietungen eine höhere Miete zu verlangen.
  • In dem Zusammenhang muss die Interessenvertretung von Mieterinnen und Mietern geschärft werden und die bestehenden Regeln grundsätzlich hinterfragen.

DIE LINKE unterstützt nicht nur die Mietpreisbremse, sondern befürwortet grundsätzlich Kostenkontrollen und Kostendeckelungen am Mietmarkt, da auch die Begrenzung der Erhöhung auf zehn Prozent noch zu hoch ist und auf Dauer immer noch zu nicht tragbaren Belastungen bei Mieterinnen und Mietern führt. Auch die Bestandsmieten müssen gedeckelt werden.

  1. Frage:Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

Die LHD muss alles daran setzen, für Wohnbebauung geeignete Flächen dort, wo erforderlich, mit B-Plänen zu belegen und mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Grundsteuer C) auch nach §34 zu bebauende Grundstücke für den Wohnungsbau zu aktivieren. Ein „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“, an dem alle Akteure des Wohnungsmarktes zu beteiligen sind, muss die wohnungsbaupolitischen Zielstellungen der LHD koordinieren und mit den erforderlichen Impulsen versehen.

 

  1. Frage:Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

Die Sicherstellung eines modernen enggetakteten ÖPNV ist Voraussetzung, für die Attraktivität von Wohnangeboten für Menschen, die in Dresden ihren Arbeitsplatz finden, im Umland.


 

  1. Frage:Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort: 

Das Entwicklungspotenzial der „VONOVIA“- Grundstücke für den Wohnungsbau wird mit ca. 1200 veranschlagt. Auf diesen Flächen sollte vor allem geförderter Wohnungsbau mit Mietpreisbindung (Sozialer Wohnungsbau) stattfinden. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel sind für den notwendigen Eigenkapitalanteil der städtischen WiD bei weitem nicht ausreichend. Es müssen angesichts der neuen Herausforderungen jährlich mindesten 20 Mio. Haushaltsmittel eingesetzt werden. 


 

  1. Frage:Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungs bau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend tref fen?

Antwort:

Der Totalausverkauf der WOBA hat die Bedingungen gegenüber Leipzig deutlich verschlechtert, da die WID als junge Wohnungsgesellschaft über kein nennenswertes Eigenkapital verfügt. Deshalb ist eine deutlich verbesserte Landesförderung neben dem Aufbringen kommunaler Mittel wichtige Voraussetzungen für notwendigen Wohnungsbau.

 

  1. Frage – Teil 1:Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung die ses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?

Antwort:

Die DISSIDENTEN haben die SPD Initiative für ein zielgerichtetes Zweckentfremdungsverbot unterstützt. Der Stadtrat hat eine solche Satzung durch Beschluss vom 27.2.24 auf den Weg gebracht.

  1. Frage – Teil 2: Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich.

 

  1. Frage:Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Ver gleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Selbstverständlich


 

  1. Frage:Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte An stieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete ge bremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungs verordnung stark machen?

Antwort:

Alle Maßnahmen, die eine weitere Explosion von Mietpreisen einschränkt, wird von den DISSIDENTEN vehement unterstützt. so auch die Mietpreisbremse.


1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

Der Mangel an Wohnraum kann nur durch die Schaffung von neuem Wohnraum abgestellt werden. Um den Wohnbau zu unterstützen setzen wir zum einen darauf, ausreichend Bauflächen auszuweisen bzw. zu widmen. Zum anderen ist es erforderlich, dass Bauprojekte wirtschaftlich darstellbar sind. Neben den stark gestiegenen Baukosten sind dabei auch die hohen Auflagen in Dresden ein wichtiger Faktor. Überregulierung und kommunal festgelegte höhere Baustandards lassen die Kosten von Projekten explodieren und verzögern zudem den Genehmigungsprozess. Um die Kosten für die Realisierung von Bauvorhaben und damit auch die erforderlichen Mietpreise zu senken, setzen wir uns deshalb dafür ein, auf kommunaler Ebene keine über das gesetzliche Maß hinausgehende Anforderungen an Bauprojekte zu stellen. Zudem fordern wir die Beschleunigung der Verfahren bei der Erstellung von Bebauungsplänen und Genehmigung von Baugenehmigungen.

Im Übrigen stehen zum kooperativen Baulandmodell, das im Wesentlichen durch die FDP Fraktion im Stadtrat mit ausgestaltet wurde und zur Schaffung von Sozialwohnungen und zügiger Realisierung von Bauvorhaben beiträgt.

 

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

In Dresden habe wir in Bezug auf Gewerbeflächen und die Schaffung von Infrastruktur gute Erfahrungen damit gemacht, als Gemeinde selbst gemeinsame Lösungen mit den umliegenden Gemeinden zu entwickeln. Unabhängig von den Bestrebungen des Freistaates möchten wir diese Erfahrungen und Wege auch für die Schaffung von Wohnraum nutzen. Dabei geht es neben der reinen Schaffung von Wohnraum auch um die zugehörige Infrastruktur wie insbesondere Schulen, Kindergärten und soziale Einrichtungen sowie auch Verkehrsanbindungen neuer Wohnbauprojekte.

 

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort:

Die Übernahme dieser Grundstücke durch die WiD haben wir abgelehnt. Die WiD hat nicht die erforderlichen Strukturen, um derartig große Projekte in Eigenregie zu realisieren. Damit die Grundstücke nun nicht ungenutzt bleiben und um eine rasche Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen fordern wir, dass die Grundstücke in Kooperation mit privaten Investoren (möglicherweise in Bauherrengemeinschaft) bebaut und so auch Sozialwohnungen geschaffen werden.

 

4. Frage: Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?

Antwort:

Im Sinne einer ehrlichen und seriösen Kommunikation möchte der FDP-Kreisverband im Rahmen der Kommunalwahl keine Versprechungen tätigen, die sich auf landesrechtliche Kompetenzen beziehen.

Hinsichtlich kommunaler Maßnahmen, die unterstützend ergriffen werden können, möchten wir auf die unter Punkt 1 genannten Instrumente verweisen.

 

5. Frage: Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig? Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Wir sprechen uns ausdrücklich gegen den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung in Dresden aus. Wir halten Kurzzeitvermietung für ein legitimes und nützliches Geschäftsmodell, dass insbesondere für Geschäftsreisende, Montagearbeiter und Auszubildende kostengünstige Übernachtungsmöglichkeiten in Dresden bereitstellt. Die Auswirkungen von Leerständen und Umwandlungen in Gewerberäume auf den Mietmarkt sind zumindest in Dresden nur geringfügig. Eine Verschärfung lehnen wir daher ab.

Umgekehrt fordern wir jedoch, dass die Hürden für die Umwandlung bzw. Umwidmung von Gewerbeflächen in Wohnraum soweit wie möglich abgebaut werden, um den tatsächlich vorhandenen Leerstand im Gewerbebereich für den Wohnungsmarkt zu erschließen.

 

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Die Kappungsgrenze halten wir für eine gerechtfertigte Maßnahme um übermäßige Erhöhungen von Bestandsmieten zu unterbinden. Wir sprechen uns deshalb für eine Verlängerung der Regelung aus.

 

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?

Antwort:

Auch wenn das Aufrufen hoher Mieten unerfreulich ist, stellt die Mietpreisbremse unseres Erachtens ein Hemmnis für den Wohnungsneubau dar. Unternehmen, die Wohnraum errichten, müssen durch ihre Mieteinnahmen die Baukosten gegenfinanzieren können, auch wenn dies in einzelnen Fällen nur durch Mieten möglich ist, die über dem Mietspiegel liegen. Die Mietpreisbremse gefährdet Investitionen in die Schaffung von Wohnraum und verschlimmert so die vorhandenen Probleme. Wir lehnen eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung daher ab.

Sehr geehrte Mitglieder des Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.,

 

anbei unsere Antworten auf Ihre Wahlprüfsteine. Entschuldigen Sie bitte vielmals die Verspätung.

 

Hier finden Sie zunächst kompakt die wohnpolitischen Wahlprogrammpunkte der PIRATEN Dresden:

 

[1] Inklusives Wohnen: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Inklusives_Wohnen

[2] “Wohnen in Dresden” – WoBa stärken: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Wohnen_in_Dresden_WoBa_staerken

[3] Rückkauf von Vonoviawohnungen: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Rueckkauf_von_Vonoviawohnungen

[4] Alternative Wohnformen umsetzen: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Alternative_Wohnformen_umsetzen

[5] Genossenschaftliches Wohnen fördern: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Genossenschaftliches_Wohnen_foerdern

[6] Sozialtarif bei (Energie-)Versorgern: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Sozialtarif_bei_Energie_Versorgern

[7] Studentisches Wohnen ermöglichen: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Studentisches_Wohnen_ermoeglichen

[8] Kooperatives Baulandmodell wiederherstellen: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Kooperatives_Baulandmodell_wiederherstellen

[9] Gentrifizierung entgegenwirken: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Gentrifizierung_entgegenwirken

[10] Partizipativer Ansatz bei der Stadtraumentwicklung: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Partizipativer_Ansatz_bei_der_Stadtraumentwicklung

[11] Progressive Liegenschaftspolitik: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Progressive_Liegenschaftspolitik

[12] Bodenspekulation eindämmen – Grundsteuer C einführen: https://www.piraten-dresden.de/wahlprogramm24/#Bodenspekulation_eindaemmen_Grundsteuer_C_einfuehren

 

  1. Frage:Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

Drei wesentliche Stellschrauben führen zur Schaffung von neuem, bezahlbaren Wohnraum:

1) Die Wiedereinführung einer Sozialbauquote von 30% im Kooperativen Baulandmodell; 2) Wiedereinstieg in den kommunalen Wohnungbau;

3) Bereitstellung von kommunalem Bauland an (soziale) Wohngenossenschaften und Baugemeinschaften über Erbpacht. Flankierend hierzu ist eine zügige Erstellung und Beschlussfassung von Bebauungsplänen vorzunehmen, damit Investoren und die kommunale Hand Planungssicherheit bekommen und verzugsbedingte Mehrkosten vermieden werden (Stichpunkte aus dem Wahlprogramm: WoBa stärken, alternative Wohnformen und genossenschaftliches Wohnen fördern und umsetzen, Kooperatives Baulandmodell wiederherstellen, progressive Liegenschaftspolitik umsetzen).

 

  1. Frage:Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

Auf Dresdner Stadtgebiet sind bereits Bebauungspläne beschlossen bzw. in der Erstellung, welche in ihrer Summe durchaus ein Wachstum Dresdens auf 600.000 Menschen ermöglichen könnten. Dennoch ist es mehr als sinnvoll, in den kommenden Jahren die Wohnraumentwicklung gemeinsam und in Kooperation mit dem Umland zu planen und umzusetzen. Hierzu sind vornehmlich Wohngebiete entlang der ÖPNV-Hauptachsen (S-Bahn) zu entwickeln.

 

  1. Frage:Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort: 

Die von der Vonovia übernommenen Baugrundstücke müssen zügig entwickelt werden. Dies zum einen durch die WiD – zum anderen aber auch durch (soziale) Wohngenossenschaften und Baugemeinschaften. Wichtig bei der Entwicklung ist, dass keine monothematischen ‚Schlafblöcke‘ entstehen, sondern dass vielmehr gesunde Wohnquartiere mit einem ausgewogenen Anteil von kleinem Einzelhandel, Gewerbe sowie sozialer und kultureller Infrastruktur entstehen.

Was die monetären Mittel für weiteren Erwerb von kommunalem Wohnraum angeht, so werden die Karten durch die Kommunalwahl neu gemischt. Die Entscheidung, ob weiter  Finanzmittel für den Ankauf zur Verfügung stehen, wird im Herbst 2024 bei den Verhandlungen zum neuen Haushalt entschieden. CDU/FDP haben bereits einmal eine WoBa verkauft und die AfD fordert offen in ihrem Wahlprogramm die ‚Abwicklung‘ der städtischen Wohnungsgesellschaft. Wir PIRATEN werden uns mit aller Kraft gegen jeglichen Verkauf und für eine deutliche Stärkung der WiD aussprechen!

 

  1. Frage:Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungs bau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend tref fen?

Antwort:

Es ist offenkundig, dass es so nicht weiter gehen kann. Das Mietniveau entfernt sich immer weiter von den Einkommen, welche zusätzlich ja auch durch die Inflation erheblich unter Druck geraten sind. Es rächt sich nun bitter, dass in Deutschland der soziale Wohnungsbau in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt, Wohnungsabriss subventioniert und die Dresdner WoBa verkauft wurde. In dieser Situation machen nun die steigenden Baupreise höhere Zuschüssen von Bund und Land für neuen sozialen Wohnungbau notwendig. Dresden muss aktiv durch die Bereitstellung von Bauland (wie z.B. durch die Vonovia-Deal) als auch durch eigene Zuschüsse den sozialen Wohnungsbau ermöglichen. Diese Investitionen sind sehr gut angelegt, will man nicht in zehn Jahren nach Auslaufen der Sozialbindung bei der Vonovia die notwendigen Sozialbaukapazitäten – zu enormen Kosten – auf dem freien Markt anmieten müssen.

 

  1. Frage:Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung die ses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Ein Zweckentfremdungsverbot ist ausgesprochen sinnvoll, um notwendigen Wohnraum nicht dauerhaft dem Wohnungsmarkt zu entziehen und dadurch den Mietspiegel noch weiter ansteigen zu lassen. Die Ausgestaltung eines solchen Zweckentfremdungsverbots muss aber ausgewogen und angemessen geschehen: so ermöglicht vielen Menschen der Zusatzverdienst durch Teil-Vermietung ihrer Wohnungen für touristische Zwecke erst den Verbleib in ihrer (ansonsten zu teuren) Wohnung. Die PIRATEN Dresden wirken daher auf den Erlass einer solchen ausgewogenen Satzung hin. Klar ist jedoch auch, dass Wohnraum seinem eigentlichen Zweck nicht zuwiderlaufen darf.

 

  1. Frage:Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Ver gleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Aber natürlich! Bestehender Wohnraum ist in der Regel entweder bereits abbezahlt oder auch ohne große Mietsteigerungen ausfinanziert. Die Mietsteigerungen sind daher reines marktkapitalistisches Abschöpfen von Zusatz-Gewinnen, ohne dafür auch nur irgendeinen wohnwertsteigerndes Merkmal zu schaffen.

 

  1. Frage:Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte An stieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete ge bremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungs verordnung stark machen?

Antwort:

Die ‚Mietpreisbremse‘ ist in der Praxis ein recht stumpfes Schwert – gleichwohl hilft sie und schadet nicht. Insofern ist ihre Beibehaltung mehr als wünschenswert und die PIRATEN Dresden werden sich im Stadtrat und auf der Straße dafür stark machen.

 

Mit besten Grüßen

Anne Herpertz

 

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Anne Herpertz

Vorsitzende der Neustadtpiraten

Stadtbezirksbeirätin für die Dresdner Neustadt

 

Rothenburger Straße 7

01099 Dresden

1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

Die Stadtratsmehrheit ist ja der Meinung, die Wohnungsnot durch eine neue städtische Wohnungsgesellschaft zu lösen. Was für ein Irrtum. Die baut auch nicht mehr als Private. Im Gegenteil. Gerade in der aktuellen Diskussion ist zu sehen, dass trotz gestiegener Fördersätze durch den Freistaat ein kostendeckender Neubau in einer städtischen Gesellschaft nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies führt dazu, dass jede neu zu bauende Wohnung neben Förderung vom Land und Bund auch erhebliche Zuschüsse aus der Stadtkasse braucht (für die zuletzt beschlossenen Bauvorhaben auf der Schönaer und Braunsdorfer Straße beträgt die Förderquote >65%). Für die geplanten 54 Sozialwohnungen werden allein aus städtischen Mitteln 1,6 Mio € zugeschossen – das entspricht über die nächsten 5 Jahre einem Mietzuschuss von fast 500 € je Wohnung. Statt der Etablierung eines kommunalen Monopolisten für Sozialwohnungsbau stehen wir für eine Partnerschaft mit den professionellen Bauträgern, um mit den gegebenen Mitteln deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein positives Beispiel ist die Regelung zur Schaffung von Sozialwohnungen bei Neubauprojekten, die gemeinsam zwischen Stadtrat, Verwaltung und großen Wohnungsbauunternehmen ausgehandelt worden ist.

Dabei könnten wir schon viel weiter sein, wenn wir die, die bauen wollen, auch bauen lassen würden. Die Devise gegen Wohnungsmangel und die auch in Dresden stark steigenden Mieten lautet: Bauen, bauen, bauen! Leider macht die Stadtverwaltung das Gegenteil. Seit Jahren kämpfen Bauherren um Baugenehmigungen. Aber als ob es kein Wohnungsproblem und keine steigenden Mieten gibt, wird blockiert und verzögert. Bauantragsverfahren sind zu langwierig, die Auflagen zu hoch. Investoren aller Art sprechen nur mehr von einer Bauverhinderungsbehörde. Ermessensspielräume werden meistens zu Ungunsten der Antragsteller ausgelegt. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahrensbeschleunigung – ein Bauantrag hat nach drei Monaten bearbeitet zu sein, ansonsten gilt die Genehmigungsfiktion – ist in Dresden praktisch nur Makulatur und wird scheinbar systematisch durch immer neue Nachforderungen der Bauaufsicht und einzelner Ämter ausgehebelt. Da wenige Bauherren sich trauen zu klagen und im Zweifel die Stadt mit ihrem Rechtsamt zumeist klage- und nicht kompromissbereit ist, sprechen nicht wenige von Willkür. Jedenfalls spürt man in diesem Bereich das Fehlen einer „ermöglichenden Verwaltung“ besonders schmerzlich.

Das muss sich ändern. Hier braucht es eine völlig neue Bauherren- und Investorenfreundlichkeit. Diese zu schaffen, ist die vielleicht größte Baustelle der Stadt.

 

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort: 

Dresden kann nur hoffen, dass die Bautätigkeit in den Umlandgemeinden besser ist. Zumindest hört man von einigen Dresdner Wohnungsbaufirmen, dass sie sich auf das Geschäft außerhalb Dresdens konzentrieren. Allerdings hat Dresden und der Stadtrat weder Einfluss auf die Landesregierung noch auf die umliegenden Gemeinden. Auch hier gilt es, Standards zu senken, Bürokratie abzubauen und die Bauherren einfach bauen zu lassen! Im Übrigen muss die Grundsteuer zumindest aufkommensneutral bleiben. Und seitens des Freistaates sollte über die Abschaffung der Grunderwerbssteuer nachgedacht werden, damit sich z.B. Familien den Traum vom Eigenheim erfüllen können.

 

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort:

Neben dem Ende der Blockaden für den Wohnungsbau muss die Stadt aktiv die neuen Baugebiete ausweisen und erschließen. Hier gilt es, mit privaten Bauherren Gemeinschaften einzugehen, sodass dort zügig gebaut werden kann. Die Stadt selbst hat weder die Strukturen noch das Knowhow, in dieser Größenordnung auf den ehemaligen Vonovia-Grundstücken Wohnungen zu bauen. Für die schnelle Erschließung und als Bauzuschuss kann das verbliebene Geld dann beispielsweise verwendet werden.

 

4. Frage: Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?

Antwort: 

Zunächst einmal kann man durchaus infrage stellen, warum so viele neue Sozialwohnungen benötigt werden und warum der Bedarf soweit angehoben wurde. Sind denn tatsächlich so viele Sozialwohnungen notwendig? Dresden hat seit vielen Jahren rund 10.000 Wohnungen mit Belegungsrechten, die aber bis heute zu keinem Zeitpunkt vollständig benötigt wurden. Nur aufgrund einer Gesetzesänderung im Freistaat hätten nun in Dresden rund 27.000 Personen Anspruch auf eine Sozialwohnung, auch hier zeigt sich, dass der Bedarf bisher nicht gegeben ist. Dazu kommt eine Wohnungsgeldreform durch den Bund, der es vielen Personen ermöglicht, einen Zuschuss zur Miete zu beantragen, sodass sie nicht zwingend in eine ausgewiesene Sozialwohnung ziehen müssen. Ansonsten gilt es seitens der Landesregierung, bürokratische Anforderungen der Gemeinden zu senken, sodass tatsächlich wieder leichter gebaut werden kann.

 

5. Frage: Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig? Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort: 

Nein, eine Verschärfung halten wir nicht für sinnvoll. Zudem glauben wir nicht, dass ein Zweckentfremdungsverbot hilfreich in der Bekämpfung des Wohnungsmangels ist. In Dresden betrifft das nicht einmal 2% der Wohnungen, die wiederum zum guten Teil als Ferienwohnungen genutzt werden und damit auch einen wichtigen touristischen Zweck erfüllen. Nur der kleinere Teil steht leer. Mit diesem Verbot wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Entscheidend bleibt die Ermöglichung von zügigem Wohnungsbau, die Ausweisung von Baugebieten und die schnelle Bearbeitung von Bebauungsplänen. Solange die Stadtverwaltung jahrelang an der Aufstellung eines Bebauungsplanes arbeitet und immer neue Nachforderungen bei Bauvorhaben hat, brauchen wir über kleinteilige Maßnahmen nicht zu reden. Das Kernproblem muss zuerst gelöst werden.

 

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Das ist eine Frage, die wir auf kommunaler Ebene im Stadtrat nicht behandeln können. Grundsätzlich muss es Ziel sein, mietpreissteigernden Faktoren wie z.B. Müllgebührenerhöhungen, Grundsteuererhöhungen und sonstigen Gebührenerhöhungen auf Basis gesetzlicher Anforderungen, die sich auf die Mieten umlegen lassen, entgegenzutreten. Gleichzeitig dürfen steigende Kosten auch nicht bei Vermietern hängen bleiben, auch hier sind staatliche Eingriffe, die für eine Kostensteigerung sorgen, unangebracht. Ob das über eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung oder andere Maßnahmen geregelt werden kann, das muss sich ggf. zeigen. Nichts spricht gegen moderate Mietpreiserhöhungen, in der Vergangenheit hat das zu Investitionen geführt. Wie gesagt wird im Stadtrat darüber aber nicht entschieden.

 

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?

Antwort: 

Auch diese Frage wird nicht im Stadtrat entschieden. Geht es nach uns, muss Wohnen bezahlbar bleiben. Es geht nicht, dass der Staat oder die Stadt permanent durch neue Regelungen immer wieder in den Wohnungsmarkt eingreift. Das führt wie wir gerade sehen zu einem erlahmenden Wohnungsbau, zu ausbleibenden Sanierungen und viele kleine Vermieter werden es sich nicht mehr leisten können, Wohnungen im Bestand zu halten und zu vermieten und müssen diese gar an größere Vermieter verkaufen. Diesen Weg halten wir für keinen guten Weg, denn das fördert Monopolbildung. Die Mietpreisbremse ist eine der wesentlichen Ursachen, warum es kaum noch Investitionen im Wohnungsbau gibt. Im Gegenteil führt es zu ungerechten Mieterhöhungen, sprunghaft steigenden Kündigungsfällen und Höchstpreisen bei Neuvermietungen, die immer weitere staatliche Eingriffe erfordern. Und die fehlenden Investitionen führen zu weiteren fehlenden Wohnungen ausgerechnet im Segment für Geringverdiener und den Mittelstand. Abgesehen davon können politisch gewünschte Investitionen z.B. in Heizungen und Energieeffizienzen nicht realisiert werden. Das sehen wir definitiv skeptisch.

In unserem Wahlprogramm, im Teil „Inklusive Nachbarschaft“ finden Sie einen Großteil der Antworten auf Ihre Fragen. Unser Wahlplakat „Platz für deine Träume!“ spielt direkt auf die Mietenkrise in Dresden an.

Zum Programm: https://voltdeutschland.org/storage/assets-sachsen/pdf/wahlprogramm_volt_dresden2024.pdf

VOLT Dresden sieht als Best Practice den Sozialwohnungsbau in Wien an, bringt aber auch eigene innovative Inhalte mit ein. (Wie z. B. die Dresdner Wohnungsanleihe um frisches Kapital für den städtischen Wohnungsbau zu generieren).

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist die Wohnungsbauplanung mit „Building Information Modelling“, um effizient, schnell und kostengünstig Bauen zu können. Wir möchten das Zweckentfremdungsgesetz konsequent anwenden, die Sozialwohnungsquote auf <30% setzen, diese aber dezentraler, auch in gut situierten Stadtteilen verteilen.

Ebenso setzen wir uns für eine Gestaltungssatzung in Dresden ein und dafür, dass sich die WiD auch an die Minimalanforderungen zur Gestaltung hält. Ein attraktives Wohnumfeld schafft eine emotionale Bindung und verhindert die Bildung sozialer Brennpunkte.

Wir freuen uns, Dresden hoffentlich bald aktiv mitgestalten zu können und auch Ihre Arbeit zu unterstützen.