Mieterhöhung prüfen lassen in Dresden
Mieterhöhungsschreiben erhalten? Bevor Sie zustimmen, sollten Sie wissen: Viele Mieterhöhungen sind formal oder inhaltlich fehlerhaft. Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen gründlich und sagen Ihnen, ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich zustimmen müssen.
Bereits Mitglied? → Termin vereinbaren: 0351 866450 oder → Mein DMB Login

Wann sich eine juristische Prüfung der Mieterhöhung lohnt
Viele Mieterhöhungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Lassen Sie Ihr Schreiben prüfen, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Der Vermieter beruft sich auf den Dresdner Mietspiegel
- Begründung erfolgt über Vergleichswohnungen
- Die Erhöhung wird mit Modernisierung begründet
- Ihre Miete wurde in den letzten drei Jahren bereits angehoben
- Das Schreiben ist unklar oder fehlerhaft adressiert
Was unsere Juristen für Sie prüfen
Mieterhöhungen prüfen wir in der Regel gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Eine reine Online-Beratung ist hier oft nicht sinnvoll, weil häufig Rückfragen zur Wohnung, zur Ausstattung und zur bisherigen Miete erforderlich sind. Bitte reichen Sie das Mieterhöhungsschreiben, Ihren Mietvertrag und weitere relevante Unterlagen möglichst vorab ein, damit wir den Termin gut vorbereiten können.
- Form, Frist und Begründung des Schreibens
- Einhaltung der 15-monatigen Wartefrist seit der letzten Erhöhung
- Wahrung der Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren
- Plausibilität der Vergleichsmiete (Mietspiegel, Vergleichswohnungen)
- Korrekte Berechnung bei Modernisierungsumlagen
- Ihre Zustimmungspflicht im konkreten Einzelfall
Ihr Ergebnis: Sie erhalten im Beratungstermin eine rechtliche Einschätzung zur Mieterhöhung und eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie bei der Antwort an die Vermieterseite oder übernehmen den außergerichtlichen Schriftverkehr für Sie.
So läuft die Prüfung ab
In vier Schritten zur juristischen Einschätzung.
1.
Mitglied werden
Online in unter 5 Minuten – oder persönlich in unserer Geschäftsstelle am Fetscherplatz.
2.
Unterlagen einreichen
Per E-Mail, über das Mitgliederportal „Mein DMB“ oder persönlich vor Ort. Wir benötigen das Schreiben mit allen Anlagen und Ihren aktuellen Mietvertrag.
→ Sie sind bereits Mitglied? Jetzt Dokumente per E-Mail einreichen oder in Mein DMB einloggen.
3.
Juristische Prüfung
Unser Team prüft Form, Frist und Höhe – inklusive Abgleich mit dem aktuellen Dresdner Mietspiegel.
4.
Ergebnis besprechen
Persönlich oder telefonisch im Termin. Auf Wunsch übernehmen wir die Antwort an Ihren Vermieter.
Unser Experte zum Thema

„Viele Mieter zahlen jahrelang zu viel, weil sie eine fehlerhafte Mieterhöhung nicht hinterfragen. Eine Prüfung dauert oft nur wenige Minuten – und kann hunderte Euro sparen."
— Florian Bau, Leiter der Rechtsabteilung, Mieterverein Dresden & Umgebung e.V.
Warum der Mieterverein Dresden?
Seit vielen Jahren Ihre verlässliche Adresse für Mietrecht in Dresden und Umgebung.
Seit 1990
In Dresden und Umgebung aktiv
30.000 Mitglieder
Vertrauen auf unsere Beratung
7 Juristen
Spezialisiert auf Mietrecht
DMB-Mitglied
Teil des Deutschen Mieterbunds
Was kostet die Prüfung Ihrer Mieterhöhung?
Als Mitglied im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. ist die Prüfung Ihrer Mieterhöhung im Jahresbeitrag enthalten – ohne Zusatzkosten.
Eine berechtigt abgewehrte Mieterhöhung spart oft ein Vielfaches des Jahresbeitrags – Monat für Monat.
Was Ihre Mitgliedschaft umfasst
- Juristische Beratung zu allen Mietrechtsfragen
- Prüfung von Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen, Mietverträgen und mehr
- Mietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen
Häufige Fragen zu Mieterhöhungen & Prüfung
Wie schnell prüfen Sie meine Mieterhöhung?
Die Prüfung einer Mieterhöhung erfolgt in der Regel in einem persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen möglichst vorab ein.
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Wir benötigen das vollständige Mieterhöhungsschreiben inklusive aller Anlagen (etwa Mietspiegelauszug oder Vergleichswohnungen) sowie Ihren aktuellen Mietvertrag. Bei Modernisierungsumlagen zusätzlich die Modernisierungsankündigung.
Was passiert, wenn die Mieterhöhung unwirksam ist?
Ist die Mieterhöhung formal oder inhaltlich fehlerhaft, müssen Sie nicht oder nur teilweise zustimmen. Wir formulieren auf Wunsch ein Antwortschreiben an Ihren Vermieter und unterstützen Sie im weiteren Verlauf.
Muss ich der Mieterhöhung widersprechen oder nicht zustimmen?
Bei einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Sie nicht aktiv widersprechen. Es genügt, wenn Sie nicht zustimmen. Erteilen Sie keine Zustimmung, stimmen Sie nur teilweise zu oder erklären Sie die Zustimmung nur unter Vorbehalt, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Gilt die Mietpreisbremse in Dresden?
Ja, in Dresden gilt seit dem 13. Juli 2022 die Mietpreisbremse. Sie ist insbesondere bei Neuvermietungen relevant, kann aber im Einzelfall auch laufende Mietverhältnisse beeinflussen. Ob sie in Ihrem Fall greift, prüfen wir individuell.
Prüfen Sie auch Modernisierungsmieterhöhungen?
Ja. Modernisierungsumlagen unterliegen besonderen Regeln – etwa der 8-%-Umlagegrenze und einer Härtefallklausel. Wir prüfen sowohl die Modernisierungsankündigung als auch die anschließende Mieterhöhung.
Jetzt Ihre Rechte als Mieter durchsetzen
Werden Sie jetzt Mitglied und sichern Sie sich die juristische Unterstützung für alle Mietrechtsfragen – inklusive Mietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen.
So finden Sie uns
Wir sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.
Kontakt
- Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.
- Fetscherplatz 3
- 01307 Dresden
- Telefon: 0351 866450
- Fax: 0351 8664511
- E-Mail: info@mieterverein-dresden.de