Mietpreisbremse
Erklärung:
- Grundsätzlich ist ein Vermieter frei, welche Miete er für seine Wohnung verlangt.
- Die Mietpreisbremse macht davon eine Ausnahme: wo sie gilt, darf die Kaltmiete nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Per Verordnung der Landesdsregierung (siehe auf revosax.sachsen.de) gilt die Mietpreisbremse in Leipzig und Dresden.
Diese Verordnung läuft am 31.12.2025 aus und muss verlängert werden - finden wir vom Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.