Kappungsgrenze
Erklärung:
- Will der Vermieter die Miete anheben, muss er zwei Grenzen beachten: die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze.
- Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf.
- Per Verordnung der Landesdsregierung (siehe auf revosax.sachsen.de) ist diese in Leipzig und Dresden auf 15 Prozent reduziert.
Das bedeutet: Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete eine höhere Mieterhöhung zulassen würde, darf wegen der Kappungsgrenzenverordnung in drei Jahren die Kaltmiete nur um maxmial 15 % erhöht werden.
Diese Verordnung läuft am 30.06.2025 aus und muss aus unserer Sicht verlängert werden - finden wir vom Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.