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Pressemitteilungen

Aktuelle Themen im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.

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Kappungsgrenze

Erklärung:

  • Will der Vermieter die Miete anheben, muss er zwei Grenzen beachten: die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze.
  • Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf.

 

Das bedeutet: Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete eine höhere Mieterhöhung zulassen würde, darf wegen der Kappungsgrenzenverordnung in drei Jahren die Kaltmiete nur um maxmial 15 % erhöht werden.

Diese Verordnung läuft am 30.06.2025 aus und muss aus unserer Sicht verlängert werden - finden wir vom Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.