Bündnis Freie Bürger Dresden e.V.
Hier unsere Antworten auf Ihre Anfragen:
1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.
Antwort:
Es ist nicht bekannt, dass es ausreichende Impulse geben wird um den Wohnungsbau zu fördern.
Die ganz aktuell bekanntgegebenen 3 neuen Förderprogramme (Umfang ca. 1 Mrd. EURO) vom Bund für eine Wohnungsbauförderung werden nicht ausreichen (ca. 3 Mrd. wären nötig).
Es ist nicht Aufgabe der Kommune, den Wohnungsbau zu subventionieren.
Das würde unsere Möglichkeiten übersteigen. Dennoch: Wir setzen weiter dafür ein, der WiD die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit wenigstends geplante Vorhaben umgesetzt werden können.
Beim Wohnungskauf von Wohnungen von der Vonovia sind ca. 7 Mio. nicht benötigt- dieses Geld muss unserer Meinung nach der WiD zur Verfügung gestellt werden.
Was wir brauchen um den erheblichen Mangel an Wohnungen in unserem Land in unserer Stadt zu beheben sind klare Vorgaben für den Wohnungsneubau und hier vor allem für den Bau von Sozialwohnungen und die finanziellen Mittel.
Wir nutzen alle Möglichkeiten, Bund und Land gegenüber diese Verpflichtungen zu verdeutlichen. Baukostenzuschüsse und zinsgünstige Darlehen sind wichtig.
2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?
Antwort:
In Dresden gibt es noch ausreichend freie Flächen für den Wohnungsbau. An dem Wohnungsbau müssen sich private Investoren und unsere Landeshauptstadt beteiligen.
Damit der Wohnungsbau zügig erfolgen kann müssen Bauvorschriften und Verwaltungsvorgaben von unnötigen Vorgaben befreit werden.
Eine Beteiligung der umliegenden Gemeinden am Wohnungsbau wäre sinnvoll, aber auch hier müssen Bauvorgaben ein schnelles Bauen ermöglichen.
Wir unterstützen nachdrücklich die angelaufenen Bemühungen, mit den Umlandgemeinden vertragliche Vereinbarungen zu schließen. Das betrifft übrigens nicht nur den Wohnungsbau, sondern auch den Bau von sozialer Infrastruktur (KiTAs, Schulen, Sportanlagen ….) sowie der Verkehrsinfrastruktur.
3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?
Antwort:
Mit dem Kauf der Vonovia Wohnungen und dem damit verbundenem Erwerb einiger Grundstücke hat die Stadt zunächst noch keinen Vorteil erreicht.
Auch die Stadt wird die erworbenen Flächen nur bebauen können, wenn entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei der Vergabe des Baulandes halten wir einen stärkeren Fokus auf genossenschaftliches Bauen für sinnvoll.
4. Frage: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen.
Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?
Antwort:
Sozialer Wohnungsbau ist ein deutschladweites Problem. Um den sozialen Wohnungsbau zu fördern sind Programme der Bundesregierung und vom Freistaat Sachsen erforderlich. (s. Antwort 1-3).
Allerdings könnte die Bundesregierung auch grundsätzlich auf die Errichtung von Sozialwohnungen verzichten, wenn Förderprogramme für Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen für die Anmietung von Neugebauten Wohnungen in das Bundesprogramm aufgenommen würden.
5. Frage: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?
Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstandwird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereitsnach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?
Antwort:
Ein Zweckentfremdungsverbot ist beschlossen worden (29.2.24.), wir halten das grundsätzlich auch für notwendig. Wir unterstützen die diesbezüglichen Umsetzung, allerdings nur für zukünftige Zweckentfremdungsabsichten.
6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung7 wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?
Antwort:
Wir werden uns die erzielte Wirkung anschauen und danach über eine Verlängerung diskutieren und entscheiden.
Eine Milieuschutzsatzung kann sicher ähnliche Effekte erzielen, das gucken wir uns jetzt genauer an.
7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung8 wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?
Antwort:
Gegebenenfalls muss diese angepasst werden, da sich die Rahmenbedingungen dynamisch ändern. Eine konkrete Aussage wollen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Es sind auch berechtigte Interessen von Vermietern zu berücksichtigen.
29.02.24.