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Pressemitteilungen

Aktuelle Themen im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.

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DIE LINKE

1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.

Antwort:

  • Mietenstopp im Bestand,
  • Deckelung der Neuvermietungsmieten,
  • Preisdämpfung am Bau durch Ausweisung von ausreichend Bauland, 
  • Augenmerk auf kostengünstiges Bauen
  • Steueranreize für den Wohnungsbau,
  • neue Gemeinnützigkeit für den Wohnungsbau,
  •  Förderung für die Errichtung von Sozialwohnungen, Mindestquote für 
    Sozialwohnungen in der Kommune, verstärkter öffentlicher kommunaler 
    Wohnungsbau,
  • Förderung aller selbstgenutzten und selbstverwalteten Eigentums- und 
    Wohnformen wie auch Genossenschaften, Eindämmung der 
    Immobilienspekulation,
  • Beschleunigung und Vereinfachung von Bauleitplanungen für den 
    Wohnungsbau in der Kommune.

Mit den geplanten Industrieansiedlungen in Dresden wird der Wohnungsmarkt in und um Dresden weiter unter Druck gesetzt. Es besteht die Gefahr, dass besser bezahlte Gruppen geringer bezahlte am Wohnungsmarkt in und um Dresden verdrängen. Am Ende würde in Zukunft für den gleichen Wohnstandard mehr bezahlt als heute. Dabei wird der Wohnungsmarkt aus mehr oder weniger amortisierten Bestandsimmobilien bestehen und aus derzeit in der Errichtung extrem teuren Neubauten. Dies scheint einerseits von der herrschenden Bundespolitik und der Wohnungswirtschaft gewünscht. 

Das Bundesumweltamt moniert die angeblich immer größere Wohnfläche pro Kopf der Bevölkerung, den Flächenverbrauch für Bauten und beschuldigt die ältere Generation, große Wohnungen nach Auszug der Kinder zu blockieren. Andererseits wird dabei zugegeben, dass ein Umzug in eine kleinere Wohnung durch die Preissprünge bei Neuvermietungen keinen finanziellen Anreiz bietet. Die Statistik unterschlägt auch, dass Familien mit Kindern oft beengt leben. DIE LINKE setzt sich daher für einen Mietenstopp im Bestand ein, um die stetige Erhöhung der Wohnkosten zu beenden. Neuvermietungsmieten müssen gedeckelt werden. 

Für eine Belebung des vor allem aus Kostengründen darniederliegenden Wohnungsbau schlägt DIE LINKE eine neue Gemeinnützigkeit für den Wohnungsbau vor, um mit der Befreiung von Abgaben eine Verbilligung des Neubaus und der Sanierung von Wohnungen herbeizuführen. 

Sozialwohnungen müssen dynamisch, das heißt der Kostenentwicklung am Bau entsprechend gefördert werden, um sie mit der Sozialmiete refinanzieren zu können. Bedürftige müssen hinreichend mit Wohngeld vor zu hohen Wohnkosten geschützt werden. Öffentliche Wohnungs-unternehmen, konkret die Städtische WiD (Wohnen in Dresden) müssen auch mit öffentlichem Geld Wohnungen errichten, kaufen und bewirtschaften können. Die für den Wohnungsbau notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt und vereinfacht werden. DIE LINKE setzt sich für eine Sozialwohnungsquote von 30 Prozent bei Neubauvorhaben ein.

 

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?

Antwort:

  • Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit über die Stadtgrenze hinweg über den Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge für eine Raumplanung über die kommunalen Grenzen hinweg,
  • Beachtung des Prinzips der kurzen Wege,
  • kurze und direkte Dienstwege bei interkommunalen Abstimmungen,
  • Prüfung von interkommunalen Gewerbegebieten

Die geplanten Industrieansiedlungen werden sich vor allem im Norden Dresdens befinden. Insofern sind Wohnsitze der Angestellten auch jenseits der Stadtgrenze naheliegend. Dazu vertritt DIE LINKE eine Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit. Instrument ist der Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, der strukturell besser aufgestellt werden muss, um überregional tragfähige Planungen erstellen zu können. Über die Stadtgrenze hinaus müssen Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Versorgung mit Energie und Wasser sowie die Abwasserentsorgung auf die anstehenden Anforderungen ausgelegt werden. Dabei ist allerdings auf eine möglichst geringe Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort zu achten, um keine unerwünscht langen Wege und damit verbundenen Verkehr zu erzeugen.
 

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort:

DIE LINKE sieht in erster Linie eine Entwicklung der erworbenen Baugrundstücke im kommunalen Wohnungsbau der WiD. Dabei ist allerdings eine Öffnung für soziale Wohnprojekte, genossenschaftliche Formen und Baugemeinschaften auch für einen Beitrag zur sozialen Mischung ausdrücklich erwünscht. Mit den derzeit nicht aufgebrauchten Mitteln für den Ankauf von Wohnungen könnte die derzeitige Finanzierungslücke für den städtischen Wohnungsbau geschlossen und derzeit auf Eis gelegte genehmigte Bauprojekte der WiD wie an der Marienallee und an der Florian-Geyer-Straße mit hunderten Sozialwohnungen realisiert werden. Die finanziellen Mittel im Dresdner Haushalt können die Finanzierungslücke zwischen Baukosten, Förderung des Freistaates plus durch die Sozialmiete tilgbare Kredite schließen. Alternativ könnten auch in Zukunft weitere Grundstücke und Bestandswohnungen für die Stärkung der Kommune am Wohnungsmarkt verwendet werden.
 

4. Frage: Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend treffen?

Antwort:

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus war Sache des Bundes und ist mit den finanziellen Mitteln auf die Bundesländer übergegangen. Die Staatsregierung 
muss in einem Umfeld mit stark gestiegenen Baukosten für eine auskömmliche Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus gemessen an den aktuellen Baukosten 
sorgen. Die Förderung für belegungsgebundenen Wohnungsbau muss dynamisiert werden, so dass die Preisschwankungen bei den Baupreisen aufgefangen werden können. Neben Zuschüssen muss darüber hinaus über eine Entlastung des sozialen Wohnungsbaus von Gebühren, Steuern und Abgaben im Rahmen einer neuen Gemeinnützigkeit geredet werden. Die Gemeinde kann unterstützend mit eigenen Geldmitteln den sozialen Wohnungsbau bezuschussen, setzt allerdings damit das fatale Signal an den Freistaat, dass die betroffenen Kommunen bei einer Unterfinanzierung schon einspringen werden.
 

 

5.1. Frage: Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig? Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Ja, die Anwendung des Zweckentfremdungsverbotes ist für Dresden notwendig, weil mit Übernachtungen ein Vielfaches einer Monatsmiete mit einer Wohnung erwirtschaftet werden kann und dabei noch dem Hotelgewerbe in Dresden das Wasser abgegraben wird. Ein Zweckentfremdungsverbot ist in Dresden mit Sicherheit sinnvoll, um bestehende Zweckentfremdungen zu beenden und auch, um einer Vergrößerung des Problems beispielsweise der lukrativen Vermietung als Ferienwohnung zum mehrfachen Preis einer dauerhaften Mietwohnung vorzubeugen und Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen.
 

5.2. Frage: Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotes zur Verhinderung der Umwandlung von Wohnungen in Gewerbe oder eine Verkürzung der Frist unter zwölf Monate wird von der LINKEN befürwortet.

 

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

DIE LINKE tritt nicht nur für eine Verlängerung der Kappungsgrenze, sondern auch ihre Verschärfung, am besten für einen Mietenstopp im Bestand ein. Da sich der Mietspiegel an den veränderten, das heißt in Dresden gestiegenen Mieten orientiert, kommt es insbesondere im Bestand zu erheblichen Überzahlungen der Vermieterseite, wenn Wohnungen, die mit sechs Euro je Quadratmeter kalt kalkulatorisch auskömmlich bezahlt waren, nun für acht Euro und mehr vermietet werden, ohne dass in die Wohnungen seit den Sanierungen nach der Wende noch nennenswert investiert worden wäre. Insgesamt benachteiligt die Gesetzgebung zum Mietspiegel die Mieterseite zu sehr. Mit den geltenden Regelungen wird die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum nicht vermieden, sondern bestenfalls geringfügig verzögert, ohne am Ergebnis steigender Mieten etwas zu ändern.
 

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?

Antwort:

  • Mietrecht ist in Deutschland immer noch Mieterhöhungsrecht – die Mieten im Bestand müssen eingefroren werden.
  • DIE LINKE befürwortet deshalb eine Verlängerung und eine Verschärfung der Mietpreisgrenzverordnung.
  • Auch die Begrenzung der Erhöhungen bei Bestandsverträgen im angespannten Wohnungsmarkt von 20 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent ist zu gering, hier muss nachgeschärft werden. Bei auskömmlich vermieteten Wohnungen besteht kein Anlass, bei Neuvermietungen eine höhere Miete zu verlangen.
  • In dem Zusammenhang muss die Interessenvertretung von Mieterinnen und Mietern geschärft werden und die bestehenden Regeln grundsätzlich hinterfragen.

DIE LINKE unterstützt nicht nur die Mietpreisbremse, sondern befürwortet grundsätzlich Kostenkontrollen und Kostendeckelungen am Mietmarkt, da auch die Begrenzung der Erhöhung auf zehn Prozent noch zu hoch ist und auf Dauer immer noch zu nicht tragbaren Belastungen bei Mieterinnen und Mietern führt. Auch die Bestandsmieten müssen gedeckelt werden.