Auszug aus dem Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zur Kommunalwahl in Dresden
III. Dresden baut klug – für eine nachhaltige und lebenswerte Stadt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für ein Dresden, in dem sich alle Menschen wohl fühlen. Deshalb ist es unser Ziel, unsere Stadt so lebenswert wie möglich zu gestalten. Dazu gehört eine attraktive Innenstadt, in der sich Tourist*innen und Dresdner*innen gleichermaßen wohlfühlen. Ebenso wollen wir für lebenswerte Quartiere und Stadtteile sorgen, in denen Wohnen und Arbeiten, Einkaufen, Kulturgenuss sowie Bildungs-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen im direkten Umfeld möglichst vieler Dresdner*innen erreichbar sind. Wir wollen die Stadt mit Augenmaß nachverdichten und dabei bewusst Lücken für kleine Gärten oder Grünflächen lassen. Die Kaltluftschneisen in Dresden wollen wir erhalten oder besser ausbauen.
Um langfristig in Dresden erschwingliche Mieten zu garantieren, wollen wir den sozialen Wohnungsbau in Dresden weiter vorantreiben und den städtischen Wohnungsbestand signifikant erhöhen. Bei der weiteren Entwicklung unserer Stadt werden wir ein besonderes Augenmerk auf eine hochwertige zeitgenössische Baukultur und den Einsatz nachwachsender und wiederverwendeter Baustoffe zur CO₂-Reduzierung legen.
Für einen nachhaltigen und sozialen Wohnungsbau
Wir sind davon überzeugt, dass nur ein ausreichend großer Bestand an Wohnungen in kommunalem Eigentum langfristig Wohnraum für diejenigen bieten kann, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chance haben. Mit der städtischen Wohnungsgesellschaft „WiD Wohnen in Dresden“ werden wir weiter bezahlbaren Wohnraum schaffen. Neben der Bereitstellung von Grundstücken wollen wir die WiD mit einem jährlichen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt beim Neubau und der Sanierung von Bestandswohnungen unterstützen. In Seidnitz (Johnsbacher Weg) und Niedersedlitz (Windmühlenstraße) können etwa 1.800 neue, bezahlbare Wohnungen entstehen. Hierfür wollen wir in der nächsten Wahlperiode die Voraussetzungen schaffen.
Die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum wollen wir auch durch die konsequente Ausübung von Vorkaufsrechten und die Anwendung des kooperativen Baulandmodells sicherstellen. Dabei verpflichten sich private Investoren, einen Anteil öffentlich geförderter Wohnungen zu errichten. Wir wollen Genossenschaften dabei unterstützen, bezahlbaren Wohnraum zu bauen. Durch die Vergabe von Baugrundstücken in Erbbaupacht wollen wir Baugemeinschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte fördern und mit Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Grundstücken auch alternative Wohnformen wie Wagenplätze ermöglichen.
Außerdem wollen wir die Entstehung von Einfamilienhaussiedlungen auf der grünen Wiese eindämmen.
Auch in vielen Quartierszentren, insbesondere in ehemaligen Sanierungsgebieten ist seit Aufhebung der Satzungen eine Verdrängung der langjährigen Mieter*innen zu beobachten. Als Bündnisgrüne prüfen wir alle Mittel, um eine Gentrifizierung der Quartiere zu unterbinden. Wir unterstützen Wohnprojekte von Klein- Genossenschaften und Mietshäusersyndikaten, die nicht auf Gewinne für private Eigentümer*innen oder Unternehmen abzielen.
Mit sozialen Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung) wollen wir die Mieter*innen in Quartieren mit hohem Verdrängungsdruck schützen und niedrige Mieten sichern. Um die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen und spekulativen Leerstand zu verhindern, wollen wir eine Zweckentfremdungssatzung für die Altstadt und die Neustadt einführen. Für weitere Verbesserungen des Mietrechts und zum Schutz vor steigenden Wohnkosten setzen wir uns auf Landes- und Bundesebene ein.
1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 Personen ausgegangen.
Antwort:
Als Bündnis 90/Die Grünen möchten wir ein kommunales Förderprogramm für sozialen Wohnungsbau auflegen und im städtischen Haushalt verankern. Die städtische Gesellschaft „Wohnen in Dresden“ (WiD) soll als kommunales Unternehmen weiter gestärkt werden.
Darüber hinaus muss das kooperative Baulandmodell in Dresden weiter konsequent angewendet und die Stadtverwaltung damit beauftragt werden, Gespräche mit Unternehmen zur Schaffung von Werkswohnungen zu führen.
Durch die geplante Sanierung der angekauften Wohnungsbestände der Vonovia ergibt sich eine Verbesserung der Wohnsituation für zahlreiche Mieter*innen.
2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und notwendig?
Antwort:
Es ist sowohl richtig, sich mit dem Umland als auch mit den großen Unternehmen, die sich in Dresden ansiedeln, über eine gemeinsame Strategie zur Schaffung von Wohnraum zu verständigen.
Aber auch in der Landeshauptstadt gibt es nach wie vor ein großes Potential an Wohnbauflächen. Wir sind für eine maßvolle Nachverdichtung der Stadt, welche aber auch ökologische Aspekte nicht ausblendet. Wir plädieren klar für die Aufstockung von Bestandsgebäuden und das höhere Bauen von Gebäuden, um auf gleicher Grundstücksfläche mehr Wohnraum anzubieten.
3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?
Antwort:
Die Grüne Fraktion hat dazu einen aktuellen Antrag in den Geschäftsgang eingebracht.
Wir schlagen vor, die übrig gebliebenen 7 Mio. Euro aus dem Vonovia-Ankauf als städtischen Zuschuss an die WID zu geben, um das Bauen wieder in Gang zu bringen.
Für die erworbenen Grundstücke schlagen wir die Prüfung der Vergabe/Verpachtung/ Verkauf an gemeinwohlorientierte Wohnprojekte vor.
Als mögliche Zwischennutzungen sind auch soziale Wohnprojekte wie Housing First oder Wagenplätze vorstellbar.
4. Frage: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen Wohnungs bau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend tref fen?
Antwort:
Die Landesregierung hat im Januar 2024 die Fördersätze für Sozialwohnungsbau um 20% angehoben. Das zur Verfügung stehende Budget für die Wohnraumförderung in Sachsen wurde im Februar um 73 Mio. € aufgestockt. Aktuell beantragen wir Grünen in Dresden einen Zuschuss für die WiD, damit weiter gebaut werden kann (s. Antwort zu Frage 3).
Dresden verfügt über das kooperative Baulandmodell, wofür wir Grüne uns sehr aktiv eingesetzt haben, mit diesem werden im privaten Wohnungsbau Belegrechte geschaffen.
Wir wollen dieses kooperative Baulandmodell Modell in Dresden weiter fortführen. Das kann auch als Vorbild für andere Kommunen dienen.
Die Gemeinden können ein eigenes kommunales Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau auflegen, so wie es Leipzig tut.
In Dresden sollen darüber hinaus gemeinwohlorientierte Wohnformen wie Baugemeinschaften und Kleingenossenschaften mit einer externen Beratungsstelle (Vorbild Leipzig) und mit der Übertragung kommunaler Grundstücke unterstützt werden.
5. Frage: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung die ses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung in Dresden für notwendig?
Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst. Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?
Antwort:
Die Grünen haben im Landtag Sachsen gemeinsam mit der Regierungskoalition das Gesetz über die Zweckentfremdung für angespannte Wohnungsmärkte in Sachsen eingeführt.
Für eine Verschärfung der Regelung zur Zweckentfremdung gab es im Landtag keine Mehrheit.
Zunächst ist es wichtig, dass die Landeshauptstadt Dresden nun eine eigene Satzung aufstellt, denn der Freistaat räumt lediglich die Aufstellung einer Satzung für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein.
Eine Weiterentwicklung der Satzung kann nach Evaluierung der Wirksamkeit des Zweckentfremdungsverbotes in Dresden politisch diskutiert werden.
6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche Ver gleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?
Antwort:
Die Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung ist wichtig und Forderung des grünen Landeswahlprogramms.
7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte An stieg der Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete ge bremst werden. Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungs verordnung stark machen?
Antwort:
Die Grünen haben im Landtag Sachsen maßgeblich für die Einführung der Mietpreisbremse gekämpft und halten eine Verlängerung über 2025 für den angespannten Wohnungsmarkt in Dresden für nötig.