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Pressemitteilungen

Aktuelle Themen im Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.

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CDU

1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu 
fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen 
bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge 
wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass 
2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000 
Personen ausgegangen.

Antwort: 

Die Entscheidung von TSMC, in Dresden ein Werk errichten zu wollen, ist ein großes Kompliment an 
unsere Stadt, unser Land und die hier lebenden und arbeitenden Menschen. Das gleiche gilt natürlich 
auch für die geplanten Erweiterungen schon hier ansässiger Firmen im Bereich Mikroelektronik. 
Damit kann die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts über Jahre gesichert werden. Die 
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Stadt entscheidet letztlich darüber, welche Ausgaben die 
Stadt tätigen kann, auch, wie sie sozial Schwache unterstützen kann. Wichtig für die Bewältigung der 
mit der Ansiedlung verbundenen Herausforderungen ist ein koordiniertes Vorgehen der 
Landeshauptstadt Dresden, der Umlandgemeinden und Landkreise, des Freistaats und der 
Bundesregierung. Keiner dieser Partner ist dazu allein in der Lage.

 

2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in 
Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde 
die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und 
notwendig?

Antwort:

Wichtig ist eine frühzeitige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden. Die 
Schaffung von entsprechenden Koordinierungsstrukturen bei der sächsischen Staatsregierung wie 
auch zwischen Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernat der Stadt geht hier in die richtige 
Richtung. Von den geplanten Ansiedlungen kann die gesamte Region profitieren. Sie stellen aber 
auch für die gesamte Region Herausforderungen dar. Die Wohnraumschaffung ist nur eine davon. 
Auch Straßen, Schienenverbindungen, Kitas, Schulen, Schwimmbäder und Freizeiteinrichtungen etc. 
müssen ertüchtigt, weiterentwickelt oder neu geschaffen werden. Gemeinsam ist das lösbar.

 

3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential 
erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht. 
Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für 
den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?

Antwort: 

Die bisherigen Pläne, einen Teil dieser Flächen durch die WID und einen anderen Teil durch private 
oder genossenschaftliche Akteure am Markt entwickeln zu lassen, unterstützen wir. Die WID allein ist 
nicht in der Lage, diese Aufgabe zu stemmen. Durch das kooperative Baulandmodell können wir 
darüber hinaus sicherstellen, dass auch privat entwickelte Geschossbauten zu einem Teil den sozial 
Bedürftigen zu Gute kommen. Ob ein kleiner Teil dieser Flächen auch für alternative Wohnformen 
reserviert werden sollte, darüber wird man anhand konkreter Projekte diskutieren müssen.
 

4. Frage: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach 
Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten 
und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von 
Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende 
Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859 
Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen 
Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend 
treffen?

Antwort:

Die Krise im Bausektor hat bedrohliche Ausmaße angenommen und betrifft nicht nur den 
Sozialwohnungsbau. Die Zahl der Baugenehmigungen ist regelrecht eingebrochen. Selbst große 
Bauträger sehen sich nicht mehr in der Lage, kostendeckend bauen zu können. Hier ist ein ganzes 
Bündel an kurzfristigen Maßnahmen notwendig: von der Senkung der Energiekosten, der 
Reduzierung von Auflagen bis hin zur Verringerung der Nachfrage durch Begrenzung von Migration. 
Das alles liegt aber nicht im Einflussbereich des Stadtrats; hier ist die Bundesregierung gefordert, 
umgehend entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das, was die Stadt tun kann, ist leider nur ein 
Tropfen auf den heißen Stein.

 

5. Frage, Teil 1: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in 
angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und 
Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene 
Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung 
in Dresden für notwendig?

Antwort:

Notwendig sicherlich nicht. Dafür ist die Zahl der betroffenen Wohnungen viel zu gering. Wir 
verstehen aber, dass es den Wunsch gab, die Wirksamkeit dieses Instruments zumindest einmal zu 
testen. Die Bedeutung für den Wohnungsmarkt wird nach unserer Überzeugung aber überschaubar 
sein.


5. Frage, Teil 2: Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird 
erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6 
Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst.
Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?

Antwort:

Nein. Wir sollten erst einmal genau beobachten, was das jetzige Zweckentfremdungsverbot bringt. 
Letztlich bedeutet dieses Instrument für Betreiber von Ferienwohnungen einen Eingriff in ihre 
Berufsfreiheit und für weniger gut betuchte Touristen, dass sie irgendwie die Hotelkosten stemmen 
müssen, wenn sie in Dresden übernachten wollen. Bei, hier wiederhole ich mich, sehr geringen 
Effekten auf den Wohnungsmarkt.

 

6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen 
des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche 
Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht 
werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden 
werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft 
treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?

Antwort:

Ja. Das ist ein sinnvolles Instrument, Mieter zu schützen. Dies sollte fortgesetzt und ggf. 
weiterentwickelt werden.

 

7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die 
Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10% 
oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der 
Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden. 
Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft 
treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?

Antwort: 

Hier brauchen wir dringend eine Expertenanhörung über die tatsächlichen Folgen der 
Mietpreisbremse. Es gibt erstzunehmende Hinweise, dass diese Bremse die Krise beim 
Wohnungsneubau noch verschärft hat. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass sie teilweise ins Leere 
läuft, weil Neu-Mieter trotz Mietpreisbremse höhere Mieten zahlen, als gesetzlich eigentlich erlaubt. 
Fakt ist, dass wir einem rasanten Anstieg der Neuvertragsmieten entgegenwirken müssen und 
wollen, schon, weil die Inflation viele Menschen an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit 
gebracht hat. Ob die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form dafür das richtige Instrument ist, 
muss man sich aber genau anschauen.