CDU
1. Frage: Welche Impulse wird es geben, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau zu
fördern? Aktuelle Prognosen gehen derzeit davon aus, dass erhebliche Industrieansiedlungen
bevorstehen. So sollen bis 2035 zusätzlich 25.000 Arbeitsplätze in Dresden entstehen. In der Folge
wurde die Bevölkerungsprognose angepasst. Ging man noch im Dezember 2022 davon aus, dass
2040 in Dresden 578.000 Menschen leben werden, wird nun im Januar 2024 von über 600.000
Personen ausgegangen.
Antwort:
Die Entscheidung von TSMC, in Dresden ein Werk errichten zu wollen, ist ein großes Kompliment an
unsere Stadt, unser Land und die hier lebenden und arbeitenden Menschen. Das gleiche gilt natürlich
auch für die geplanten Erweiterungen schon hier ansässiger Firmen im Bereich Mikroelektronik.
Damit kann die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts über Jahre gesichert werden. Die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Stadt entscheidet letztlich darüber, welche Ausgaben die
Stadt tätigen kann, auch, wie sie sozial Schwache unterstützen kann. Wichtig für die Bewältigung der
mit der Ansiedlung verbundenen Herausforderungen ist ein koordiniertes Vorgehen der
Landeshauptstadt Dresden, der Umlandgemeinden und Landkreise, des Freistaats und der
Bundesregierung. Keiner dieser Partner ist dazu allein in der Lage.
2. Frage: Dieses anstehende Bevölkerungswachstum wird nicht nur allein durch Wohnungsneubau in
Dresden aufgefangen werden können. Unabdingbar ist eine Einbindung des Umlandes. Dafür wurde
die Landesregierung beauftragt. Welche Maßnahmen sind dazu Ihrer Meinung nach sinnvoll und
notwendig?
Antwort:
Wichtig ist eine frühzeitige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden. Die
Schaffung von entsprechenden Koordinierungsstrukturen bei der sächsischen Staatsregierung wie
auch zwischen Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernat der Stadt geht hier in die richtige
Richtung. Von den geplanten Ansiedlungen kann die gesamte Region profitieren. Sie stellen aber
auch für die gesamte Region Herausforderungen dar. Die Wohnraumschaffung ist nur eine davon.
Auch Straßen, Schienenverbindungen, Kitas, Schulen, Schwimmbäder und Freizeiteinrichtungen etc.
müssen ertüchtigt, weiterentwickelt oder neu geschaffen werden. Gemeinsam ist das lösbar.
3. Frage: Durch den Deal mit der Vonovia hat die Stadt auch Grundstücke mit Entwicklungspotential
erworben. Außerdem sind im Haushalt eingestellte Ausgaben für den Erwerb nicht aufgebraucht.
Wie stellen Sie sich die Entwicklung der Areale vor und wie kann das verbliebene Geld sinnvoll für
den Erhalt und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden?
Antwort:
Die bisherigen Pläne, einen Teil dieser Flächen durch die WID und einen anderen Teil durch private
oder genossenschaftliche Akteure am Markt entwickeln zu lassen, unterstützen wir. Die WID allein ist
nicht in der Lage, diese Aufgabe zu stemmen. Durch das kooperative Baulandmodell können wir
darüber hinaus sicherstellen, dass auch privat entwickelte Geschossbauten zu einem Teil den sozial
Bedürftigen zu Gute kommen. Ob ein kleiner Teil dieser Flächen auch für alternative Wohnformen
reserviert werden sollte, darüber wird man anhand konkreter Projekte diskutieren müssen.
4. Frage: Sozialer Wohnungsbau in Sachsen ist im Wesentlichen zum Erliegen gekommen. Auch nach
Aussagen des Geschäftsführers der WiD ist es aktuell nicht möglich, Sozialwohnraum zu errichten
und diesen kostengünstig zu vermieten. Aus diesem Grund ist in Dresden der Bau von
Sozialwohnungen zum Erliegen gekommen. Lediglich in Leipzig wurden zuletzt noch entsprechende
Wohnungen gebaut, allerdings nur durch Zuschüsse der Kommune. Aktuell fehlen in Sachsen 47.859
Sozialwohnungen. Welche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung sind notwendig, um sozialen
Wohnungsbau wieder attraktiv zu machen? Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unterstützend
treffen?
Antwort:
Die Krise im Bausektor hat bedrohliche Ausmaße angenommen und betrifft nicht nur den
Sozialwohnungsbau. Die Zahl der Baugenehmigungen ist regelrecht eingebrochen. Selbst große
Bauträger sehen sich nicht mehr in der Lage, kostendeckend bauen zu können. Hier ist ein ganzes
Bündel an kurzfristigen Maßnahmen notwendig: von der Senkung der Energiekosten, der
Reduzierung von Auflagen bis hin zur Verringerung der Nachfrage durch Begrenzung von Migration.
Das alles liegt aber nicht im Einflussbereich des Stadtrats; hier ist die Bundesregierung gefordert,
umgehend entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das, was die Stadt tun kann, ist leider nur ein
Tropfen auf den heißen Stein.
5. Frage, Teil 1: Zuletzt wurde von der Landesregierung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit soll in
angespannten Wohnungsmärkten der Entzug von Wohnraum durch spekulativen Leerstand und
Umwandlung in Ferienwohnungen entgegengetreten werden. Zunächst gibt das nun beschlossene
Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, per Satzung dieses anzuwenden. Halten Sie die Anwendung
in Dresden für notwendig?
Antwort:
Notwendig sicherlich nicht. Dafür ist die Zahl der betroffenen Wohnungen viel zu gering. Wir
verstehen aber, dass es den Wunsch gab, die Wirksamkeit dieses Instruments zumindest einmal zu
testen. Die Bedeutung für den Wohnungsmarkt wird nach unserer Überzeugung aber überschaubar
sein.
5. Frage, Teil 2: Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt die gesetzliche Regelung schwach aus. Leerstand wird
erst nach 12 Monaten sanktioniert, in allen anderen Bundesländern geschieht das bereits nach 3-6
Monaten. Ferner hat Sachsen als einziges Bundesland die Umwandlung in Gewerbe nicht erfasst.
Halten Sie ein Verschärfen des Zweckentfremdungsverbots für sinnvoll?
Antwort:
Nein. Wir sollten erst einmal genau beobachten, was das jetzige Zweckentfremdungsverbot bringt.
Letztlich bedeutet dieses Instrument für Betreiber von Ferienwohnungen einen Eingriff in ihre
Berufsfreiheit und für weniger gut betuchte Touristen, dass sie irgendwie die Hotelkosten stemmen
müssen, wenn sie in Dresden übernachten wollen. Bei, hier wiederhole ich mich, sehr geringen
Effekten auf den Wohnungsmarkt.
6. Frage: Durch die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung wurde unter anderem in Dresden wegen
des angespannten Wohnungsmarktes die maximal mögliche Anpassung an die ortsübliche
Vergleichsmiete reduziert. Dadurch kann alle 3 Jahre nur maximal um 15 % statt um 20 % erhöht
werden. Damit soll die Verdrängung von Personen aus noch günstigem Wohnraum vermieden
werden. Die Verordnung trat am 01.07.2020 in Kraft. Bereits am 30.06.2025 wird diese außer Kraft
treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung stark machen?
Antwort:
Ja. Das ist ein sinnvolles Instrument, Mieter zu schützen. Dies sollte fortgesetzt und ggf.
weiterentwickelt werden.
7. Frage: Durch die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde unter anderem in Dresden die
Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht. Diese beschränkt Neuvertragsmieten auf maximal 10%
oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit sollen einerseits der ungezügelte Anstieg der
Neuvertragsmieten und andererseits der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gebremst werden.
Die Verordnung trat am 13.07.2022 in Kraft und wird bereits am 31.12.2025 wieder außer Kraft
treten. Werden Sie sich für eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung stark machen?
Antwort:
Hier brauchen wir dringend eine Expertenanhörung über die tatsächlichen Folgen der
Mietpreisbremse. Es gibt erstzunehmende Hinweise, dass diese Bremse die Krise beim
Wohnungsneubau noch verschärft hat. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass sie teilweise ins Leere
läuft, weil Neu-Mieter trotz Mietpreisbremse höhere Mieten zahlen, als gesetzlich eigentlich erlaubt.
Fakt ist, dass wir einem rasanten Anstieg der Neuvertragsmieten entgegenwirken müssen und
wollen, schon, weil die Inflation viele Menschen an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit
gebracht hat. Ob die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form dafür das richtige Instrument ist,
muss man sich aber genau anschauen.